Kein Widerrufsrecht in der Schweiz

Der Nationalrat in der Schweiz hat die Einführung eines Widerrufsrechts im Fernabsatz abgelehnt. Bei Käufen per Telefon sollen Kunden hingegen innerhalb von vierzehn Tagen vom Vertrag zurücktreten können.

Die Schweizer Recht sah bislang nur ein Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte vor. Nachdem es zunächst so aussah, als würde die Schweiz ein gesetzliches Widerrufsrecht auch für den Online-Handel einführen, hat nun der Nationalrat die Gesetzesvorlage mit einer Mehrheit von 95 zu 84 Stimmen abgelehnt. Kunden welche im Fernabsatz bestellen, müssten nicht weiter geschützt werden. Denn der der erste Schritt zum Vertragsschluss gehe von diesen selbst aus.

Sofern ein Widerrufsrecht in der Schweiz nicht eingeführt wird, wird es insofern bei der Situation bleiben, dass Schweizer Händler, welche über einen Online-Shop auch Kunden etwa in Deutschland oder Österreich beliefern, diesen ein Widerrufsrecht einräumen müssen. Ein Schweizer Kunde kann sich hingegen hierauf nicht berufen.

Helena Golla