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Zum Autor dieser Seiten |
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Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER - KÖLN http://www.kanzlei-wbk.de und seit mehr als 18 Jahren im Bereich Werbung und Vertrieb rechtsberatend tätig. Er ist Autor von Fachbüchern (im Bereich E-Commerce: „Das neue Fernabsatzgesetz“; "Versandhandels- management" und im Bereich Management ......Weiter klicken |  |
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Widerrufsrecht & Co. |
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| Für wen gilt das Widerrufsrecht? Was muss man beachten? Gilt das Fernabsatzrecht auch bei Versteigerungen? Lesen Sie hier Antworten zur Rechtslage auf die meist gestellte Frage im Service. |  |
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Abmahnungen: Die häufigsten abmahnungsrelevanten Rechtsverstöße |
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| Auch in 2008 werden Abmahnungen nicht abgeschafft oder "entschärft". Sie gehören zu unserer Rechtsordnung eines weitgehend selbstverwalteten Wettbewerbsrechts. Dem Händler bleibt der Job, seinen Auftritt notfalls mit Hilfe von Anwälten, die sich auf die Beratung im Fernabsatz spezialisiert haben, entsprechend rechtssicher zu gestalten. Lesen Sie nachfolgenden Beitrag zu den häufigsten Abmahnfallen. |  |
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Wer trägt das Versandrisiko? |
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| Bestellung abgeschickt, Porto entrichtet, Rechnung raus und der Kunde behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Bleibt der Händler auf den Kosten sitzen? Muss der Kunde die Ware trotzdem zahlen? Aus juristischer Sicht geht es bei dieser Frage um die Gefahrtragung. Früher war alles klar... |  |
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9 Fehler in Widerrufsbelehrung |
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| 9 typische Fehler in einer einzigen Belehrung zum Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Nicht selten trifft man solche Hinweise an, die teuer werden können... |  |
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Neue Preisangabeverordnung seit 08.07.2004 |
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| Mit dem neuen UWG still und leise gab es auch Änderungen in der PreisangabeVO. Die neue Gesetzesfassung finden Sie bei uns unter "Gesetze" oder hier PreisangabeVO PAngV |  |
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Wann verjähren Gutscheine? |
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| Oft und gerne wird die Frage gestellt, wann denn eigentlich Gutscheine verjähren. Die Verjährung von Gutscheinen hängt davon ab, von welcher Art Gutschein die Rede ist. Da gibt es zunächst einmal Geldgutscheine, für die ein Kunde gezahlt hat. Grundsätzlich verjährt der Anspruch aus einem Gutschein, der nach dem 01.01.2002 ausgegeben wurde, nach 3 Jahren – gerechnet ab dem Schluss des Jahres, indem der Gutschein verkauft wurde. Lesen Sie mehr... |  |
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Fernabsatzrecht Regelungen |
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Hier finden Sie die wichtigen Regelungen zum Fernabsatz, die aus dem alten Fernabsatzgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wurden.
Beitrag zur Umsetzung.. |  |
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News |
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Weihnachten naht und es gibt wieder unselig viele Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht gibt ... Lesen Sie hier, wie Sie als König Kunde rechtlich am besten als Besteller im Versanhandel bedient sind. Ähnliches gibt es zwar auch im stationären Handel, aber dort können die Händler die Spielregeln (=Bedingungen) von Umtausch und Rückgabe bestimmen. Der Kunde ist nach dem Gesetz König:
Fernabsatzrecht hilft auch beim Umtausch
Das Problem ist bekannt: Der Pullover zu klein, der Radiorekorder ohne CD-Player, das Handy nicht trendy genug. Da fragt sich der Beschenkte oder Käufer, ob er nicht für die Ware das Geld zurückbekommen kann oder zumindest gegen ein gleichwertiges Stück ein Umtausch möglich ist. Im stationären Handel ist der Verbraucher auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Fairer Weise sei gesagt, dass der Handel hier in aller Regel mitspielt. Kassenbon und unbeschädigte Ware vorausgesetzt gibt es meist einen Umtauschgutschein, damit dem Händler der Umsatz verbleibt. Das Fernabsatzrecht im Versandhandel geht hier aber viel weiter.
Versandhandelskunden sind gesetzlich bevorzugt
Wenn die Ware oder Dienstleistung im Wege des Versandhandels, also im Fernabsatz (per Katalog, Telefon, Internet, TV-Shopping, Postkarte, eBay oder hood.de & Co) gekauft wurde, kann sich der Kunde selbstverständlich auf das gesetzliche Widerrufsrecht oder Rückgaberecht berufen. Danach kann die Ware innerhalb von 2 Wochen nach der Zusendung ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Wenn die für Sie schon abgelaufen sind, grämen Sie sich nicht. Hat der Versandhändler den Kunden nicht oder nicht richtig belehrt und informiert (er muss Ihnen z.B. die Belehrung in Textform, also gedruckt oder per Fax oder eMail zukommen lassen), dann haben Sie unbeschränkt Zeit, sich vom ungeliebten Teil wieder gegen Erstattung von Barem zu trennen. Anders als im stationären Handel ist dieses Recht gesetzlich verbrieft. Auf Kulanz sind Sie nicht angewiesen. Sie müssen auch keinen Umtausch akzeptieren oder Gutscheine. Sie können auch die Barauszahlung des Kaufpreises verlangen.
Einzelne Voraussetzungen beachten
Das gesetzliche Recht steht genau genommen natürlich nicht einem Beschenkten, sondern dem Käufer zu. Deshalb kann nur er den Kaufvertrag rechtsgültig widerrufen. Wem das nun peinlich ist, der sollte bedenken, dass auch der Schenker gerne in bester Absicht beschenkt und in der Regel Wert darauf legt, dass das Geschenk auch gefällt. Informieren Sie ihn ruhig von den gesetzlichen Möglichkeiten. Auch im stationären Handel würden Sie meist den Kassenbon oder die Rechnung benötigen und wären auf die Mithilfe des Schenkers beim Umtausch angewiesen. Im Versandhandel kommt allerdings hinzu, dass der Kauf regelmäßig nicht anonym abgewickelt wird und deshalb braucht man den Vertragspartner. Schenker können fragen, ob und unter welchen Umständen der Händler auch einen Widerruf durch den Beschenkten akzeptiert und wie das dann mit der Rückerstattung des Geldes geregelt ist.
Beachten Sie, dass das gesetzliche Recht nicht bei Videos, DVD und Software oder Musikdatenträgern gilt, wenn eine vorhandene Versiegelung geöffnet oder beschädigt wurde. Ist die Ware noch versiegelt, dann kann sie auch zurückgegeben werden. Hat der Händler auf eine Versiegelung verzichtet, dann kann die Ware natürlich ebenfalls zurückgegeben werden. Eine Rückgabe/Widerruf scheidet auch aus, wenn die Ware extra für den Käufer angefertigt oder zugeschnitten wurde. Damit müssen Sie Gegenstände, die mit Ihrem Namen graviert sind, individualisiertes Briefpapier, zugeschnittener Stoff oder Kabel und ähnliches behalten.
Verpackung ??
Verwenden Sie am besten die vom Händler gewählte Versandverpackung. Ist diese nicht vorhanden, dann sollten Sie darauf achten, dass die Ware sicher und ordentlich verpackt ist und damit nicht so leicht beschädigt werden kann. Zwar trägt der Händler das Versandrisiko bei der Rücksendung. Allzu fahrlässig sollten Sie bei der Verpackung aber nicht sein, sonst haften sie doch. Die Verkaufsverpackung sollte ebenfalls immer mit geschickt werden. Nur so ist der Händler in der Lage, die Ware überhaupt weiter zu verwerten. Fehlt diese oder ist sie beschädigt, dann kann der Händler Schadenersatz verlangen.
Keine Rücksendekosten
Der Käufer hat nicht einmal die Rücksendekosten zu tragen. Dies gilt jedenfalls immer dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers zu den Rücksendekosten nichts aussagen oder wenn statt des Widerrufsrechtes von einem Rückgaberecht die Rede ist. Bei einem Rückgaberecht muss die Ware innerhalb der Frist zurückgeschickt werden (Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.) Beim Widerrufsrecht muss der Kunde innerhalb der Frist erst einmal nur die Widerrufserklärung schriftlich zusenden und dann allerdings auch die Ware. Die Kosten der Rücksendung müssen nur im Fall des Widerrufsrechtes getragen werden und nur dann, wenn in den Allgemeinen Versandbedingungen des Händlers etwas davon steht. Selbst dann gilt dies nur zu Lasten des Kunden, wenn der Wert der insgesamt bestellten Ware 40 Euro nicht übersteigt. Ist die Bestellung also teurer als 40 Euro gewesen, dann braucht der Kunde in keinem Fall die Rücksendekosten zu tragen.
Senden Sie die Ware frankiert zurück, wenn der Händler klar gemacht hat, dass und wie er Ihnen die Rücksendekosten erstattet oder nach Ihrer Wahl gut schreibt. Sie können auf Erstattung bestehen. Bleibt dies für Sie unklar, dann können Sie ausnahmsweise auch unfrankiert zurücksenden. Sätze, wie "Unfreie Sendungen nehmen wir nicht an" sind gerichtlich für unzulässig erklärt worden.
Wenn sich der Händler schon gleich weigert Ihrem Wunsch nachzukommen, dann schreiben Sie Ihm in jedem Fall per Einschreiben mit Rückschein. Geben Sie im Schreiben präzise die Ware an, fügen Sie am besten die Rechnung in Kopie bei und erklären Sie klipp und klar, dass Sie unter Berufung auf das Fernabsatzrecht (Widerrufsrecht) die Ware nicht mehr wollen. Eine Begründung ist nicht notwendig. Setzen Sie dem Händler eine Frist (Datum angeben) bis wann er Ihnen schriftlich mitgeteilt haben muss, dass er Ihr Widerrufsrecht akzeptiert. Lässt der Händler die Frist verstreichen, dann wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Hinsendekosten Nach Ansicht verschiedener Gerichte muss der Händler nach einem Widerruf bei der Internet- oder Katalogbestellung (auch Telefonbestellung) auch die Hinsendekosten erstatten, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird. Behalten Sie einen Teil, dann bleibt es dabei, dass Sie als Verbraucher die Hinsendekosten tragen müssen. So ganz entschieden ist die Sache noch nicht. Diese Rechtsfrage ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 268/07 ) anhängig. Für die Erstattung LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, und in II. Instanz OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06 nicht rechtskräftig).
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Jetzt die 22 wichtigsten Urteile zu eBay |
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Vermeiden Sie Fehler bei Ihrem eBay-Einstieg © 2004 Rolf Becker, Köln Lesen Sie den neuen aktuellen Beitrag mit den wichtigsten Urteilen zu eBay:
Kaufvertrag bei Internetauktionen: Widerrufsrecht und Unternehmereigenschaft Angebotstext und Verschweigen verkehrswesentlicher Eigenschaften Versteigerungsabbruch denkbar, Anfechtung wegen Irrtums möglich Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt auch bei Versteigerungen usw. |  |
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Alles über Abmahnungen! |
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Wenn Sie abgemahnt wurden, ist guter Rat teuer. Der Autor dieser Seiten hat unter http://www.abmahnung-uwg.de in einem umfassenden Beitrag einmal alles zusammengestellt, was Sie wissen sollten, um einer Abmahnung zu begegnen.
Typische Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung So reagieren sie richtig auf kurze Fristen Musterformular Fristverlängerung Formulierungshilfe bei unberechtigter Abmahnung Vertragsstrafen Abmahnkosten Einstweilige Verfügung + Abschlusserklärung Aufbrauchfrist Einstweilige Verfügung + Hauptsachverfahren und vieles mehr... |  |
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Kooperation ECC-Handel |
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Das ECC Handel http://www.ecc-handel.de informiert auf seiner Website umfassend und neutral über aktuelle Entwicklungen rund um den Online-Handel. Als ECC-Clubmitglied betreut der Autor dieser Seiten den Rechtstipp des ECC-Newsletters.  |  |
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Kooperation mit wortfilter.de |
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http://www.wortfilter.de, die Megaseite für alle, die in eBay kaufen und verkaufen mit allen Tipps, Tricks und News von eBay-Papst Axel Gronen, Macher des bekannten Bestsellers "eBay Dirty Tricks." (Verlag Data Becker) |  |
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Kooperation IVHI Institut für Versandhandels-Innovationen |
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Das IVHI ist die neue Innovations-Plattform für Versender und Versandhandels-Dienstleister. Wir erforschen, entwickeln und beurteilen erfolgversprechende Neuerungen in allen Bereichen des Versandhandels.
 http://www.ivhi.de/ |  |
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Pressekontakt |
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Presseanfragen wg. Beiträgen, Interviews etc. an info @ kanzlei-wbk.de oder über
WIENKE & BECKER - KÖLN® Rolf Becker Bonner Str. 323 50968 Köln Tel. 0221/3765330 |  |
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ANZEIGE: Versandhandelsmanagement: |
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Für den Versandhandel bestehen noch immer Wachstumsaussichten. Aber nur wer das Geschäft professionell betreibt, hat eine Chance, sich im Wettbewerb zu behaupten. Das Praxiswerk "Versandhandels- management" für Praktiker und Lernende bringt erstmals einen Überblick über alle besonderen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
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Widerruf und Umtauschen leicht gemacht |
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| Weihnachten naht und es gibt wieder unselig viele Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht gibt ... Lesen Sie hier, wie Sie als König Kunde rechtlich am besten als Besteller im Versanhandel bedient sind. Ähnliches gibt es zwar auch im stationären Handel, aber dort können die Händler die Spielregeln (=Bedingungen) von Umtausch und Rückgabe bestimmen. |  |
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