Zum Autor dieser Seiten
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER - KÖLN http://www.kanzlei-wbk.de und seit mehr als 18 Jahren im Bereich Werbung und Vertrieb rechtsberatend tätig. Er ist Autor von Fachbüchern (im Bereich E-Commerce: „Das neue Fernabsatzgesetz“; "Versandhandels-
management" und im Bereich Management ......Weiter klicken
 
Welche Gesetze muss ich kennen?
Wir haben für Sie oben unter dem Reiter "Gesetze" alles zusammengestellt, was Sie kennen sollten, wenn Sie im Versandhandel und Internet tätig sind. Unter Juristen gilt der Spruch: "Ein Blick ins Gesetzt erleichtert die Rechtsfindung!" Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie finden dort z.B. UWG, Gewährleistung, Regeln für Verbraucherbestellugen, AGB-Verbote, Widerrufsrecht, Fernabsatzregelungen usw.
 
Widerrufsrecht & Co.
Für wen gilt das Widerrufsrecht? Was muss man beachten? Gilt das Fernabsatzrecht auch bei Versteigerungen? Lesen Sie hier Antworten zur Rechtslage auf die meist gestellte Frage im Service.
 
Abmahnungen: Die häufigsten abmahnungsrelevanten Rechtsverstöße
Auch in 2008 werden Abmahnungen nicht abgeschafft oder "entschärft". Sie gehören zu unserer Rechtsordnung eines weitgehend selbstverwalteten Wettbewerbsrechts. Dem Händler bleibt der Job, seinen Auftritt notfalls mit Hilfe von Anwälten, die sich auf die Beratung im Fernabsatz spezialisiert haben, entsprechend rechtssicher zu gestalten. Lesen Sie nachfolgenden Beitrag zu den häufigsten Abmahnfallen.
 
Wer trägt das Versandrisiko?
Bestellung abgeschickt, Porto entrichtet, Rechnung raus und der Kunde behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Bleibt der Händler auf den Kosten sitzen? Muss der Kunde die Ware trotzdem zahlen? Aus juristischer Sicht geht es bei dieser Frage um die Gefahrtragung. Früher war alles klar...
 
9 Fehler in Widerrufsbelehrung
9 typische Fehler in einer einzigen Belehrung zum Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Nicht selten trifft man solche Hinweise an, die teuer werden können...
 
Neue Preisangabeverordnung seit 08.07.2004
Mit dem neuen UWG still und leise gab es auch Änderungen in der PreisangabeVO. Die neue Gesetzesfassung finden Sie bei uns unter "Gesetze" oder hier PreisangabeVO PAngV
 
Wann verjähren Gutscheine?
Oft und gerne wird die Frage gestellt, wann denn eigentlich Gutscheine verjähren. Die Verjährung von Gutscheinen hängt davon ab, von welcher Art Gutschein die Rede ist. Da gibt es zunächst einmal Geldgutscheine, für die ein Kunde gezahlt hat. Grundsätzlich verjährt der Anspruch aus einem Gutschein, der nach dem 01.01.2002 ausgegeben wurde, nach 3 Jahren – gerechnet ab dem Schluss des Jahres, indem der Gutschein verkauft wurde. Lesen Sie mehr...
 
Fernabsatzrecht Regelungen
Hier finden Sie die wichtigen Regelungen zum Fernabsatz, die aus dem alten Fernabsatzgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wurden.

Beitrag zur Umsetzung..
 
News
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06.09.2010 

BGH Hinsendekosten müssen ersetzt werden

Der Bundesgerichtshof hat für den Verbraucher entschieden. Beim Widerruf müssen ihm die Hinsendekosten erstattet werden. Bislang machten die Rücksendungskosten im Widerrufsrecht im Fernabsatz mehr von sich reden. Der Versandhändler kennt hier die 40 € Klausel, die die Möglichkeiten limitiert, dem Kunden die Rücksendekosten beim Widerruf der Bestellung aufzuerlegen. Die Hinsendekosten wurden nahezu dem gesamten Versandhandel dem Verbraucher bei der Ausübung des Widerrufsrechtes nicht erstattet. Hier bestand keine Rechtssicherheit, nach dem das deutsche Recht zu diesem Punkt schweigt, das europäische Fernabsatzrecht es jedoch gebietet, dem Kunden bei der Ausübung des Widerrufsrechts keine anderen Kosten aufzuerlegen, als die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Die Verbraucherzentrale NRW hatte ....

.. diese ungeklärte Frage auf den Instanzenweg gegen den Heine-Versand gebracht. Der stellte den Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 pro Bestellung in Rechnung, auch nach einem Widerruf.
Alle bislang befassten Gerichte (LG Karlsruhe, Az.: 10 O 794/05, OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06) sahen eine Erstattungspflicht des Händlers. Der BGH sah in dem Musterverfahren europarechtliche Fragen der Fernabsatzrichtlinie berührt und legte die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Schon die Stellungnahme des Generalanwaltes ließ nichts Gutes ahnen. In seinem Urteil vom 15.04.2010 (Az: C-511/08) stellt der EuGH sodann fest, dass die Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Waren auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt. Mit der Richtlinie solle gewährleistet werden, dass das festgelegte Widerrufsrecht „mehr als ein bloß formales Recht ist und der Verbraucher solle daher nicht von der Ausübung des Widerrufsrechts abgehalten werden. Eine Belastung mit den Hinsendekosten liefe der Zielsetzung zuwider, so die Richter.
Jetzt nahm der BGH das Verfahren wieder auf und legte natürlich die EuGH Entscheidung zu Grunde (Az. VIII ZR 268/07 - Urteil vom 7. Juli 2010).
Neues Ungleichgewicht
Dem EuGH-Urteil ist zu entnehmen, dass der EuGH das Gleichgewicht gestört sieht, weil dem Verbraucher grundsätzlich nach der Richtlinie jedenfalls die Rücksendkosten auferlegt werden können. Dumm nur, dass der deutsche Gesetzgeber diese Auferlegung nur in Ausnahmefällen (40-Euro Klausel) gestattet. Deutsche Händler sind damit gegenüber ihren Kollegen im EU-Ausland (bis auf Finnland) fast durchweg im Nachteil. Dort hat der Verbraucher regelmäßig die direkten Kosten der Rücksendung zu tragen oder sie können ihm (z.B. in AGB) auferlegt werden. Leider ist nicht wirklich zu erkennen, dass der Gesetzgeber das sich jetzt ergebende neue Ungleichgewicht beseitigen will. Im aktuellen Gesetzentwurf, der sich mit den Auswirkungen einer anderen EuGH Entscheidung zum Wertersatz bei der Ausübung des Widerrufsrechts beschäftigt und uns zum Jahresende wohl erneut eine neue Widerrufsbelehrung bescheren wird, sind Änderungen nicht erkennbar. Spannend wird noch die Urteilsbegründung sein. Es bleibt nämlich zu hoffen, dass der BGH einen Wort zum Teilwiderruf verliert. Müssen die Rücksendekosten auch dann erstattet werden, wenn der Kunde eine Bestellung nur teilweise widerruft? Vieles spricht dafür, dass jedenfalls dann die Kosten verbraucht sind. Eventuell kommt es auch auf die präzise Gestaltung der Versandkosten an (Pauschale, Stückpauschale etc.).
Insgesamt ist jetzt Lobbyarbeit gefragt. Bis dahin kann der Handel entweder die Kosten schlucken, den Kunden sein Recht stillschweigend weiter verweigern oder aber die Kosten einpreisen.

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Jetzt die 22 wichtigsten Urteile zu eBay
Vermeiden Sie Fehler bei Ihrem eBay-Einstieg
© 2004 Rolf Becker, Köln
Lesen Sie den neuen aktuellen Beitrag mit den wichtigsten Urteilen zu eBay:

Kaufvertrag bei Internetauktionen:
Widerrufsrecht und Unternehmereigenschaft
Angebotstext und Verschweigen verkehrswesentlicher Eigenschaften
Versteigerungsabbruch denkbar, Anfechtung wegen Irrtums möglich
Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt auch bei Versteigerungen
usw.
 
Alles über Abmahnungen!
Wenn Sie abgemahnt wurden, ist guter Rat teuer. Der Autor dieser Seiten hat unter http://www.abmahnung-uwg.de in einem umfassenden Beitrag einmal alles zusammengestellt, was Sie wissen sollten, um einer Abmahnung zu begegnen.

Typische Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung So reagieren sie richtig auf kurze Fristen Musterformular Fristverlängerung Formulierungshilfe bei unberechtigter Abmahnung Vertragsstrafen Abmahnkosten Einstweilige Verfügung + Abschlusserklärung Aufbrauchfrist Einstweilige Verfügung + Hauptsachverfahren und vieles mehr...
 
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Das ECC Handel http://www.ecc-handel.de informiert auf seiner Website umfassend und neutral über aktuelle Entwicklungen rund um den Online-Handel. Als ECC-Clubmitglied betreut der Autor dieser Seiten den Rechtstipp des ECC-Newsletters. ECC-Club-Logo
 
Kooperation mit wortfilter.de
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http://www.wortfilter.de, die Megaseite für alle, die in eBay kaufen und verkaufen mit allen Tipps, Tricks und News von eBay-Papst Axel Gronen, Macher des bekannten Bestsellers
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Widerruf und Umtauschen leicht gemacht
Weihnachten naht und es gibt wieder unselig viele Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht gibt ... Lesen Sie hier, wie Sie als König Kunde rechtlich am besten als Besteller im Versanhandel bedient sind. Ähnliches gibt es zwar auch im stationären Handel, aber dort können die Händler die Spielregeln (=Bedingungen) von Umtausch und Rückgabe bestimmen.
 
 
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