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Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER - KÖLN http://www.kanzlei-wbk.de und seit mehr als 18 Jahren im Bereich Werbung und Vertrieb rechtsberatend tätig. Er ist Autor von Fachbüchern (im Bereich E-Commerce: „Das neue Fernabsatzgesetz“; "Versandhandels- management" und im Bereich Management ......Weiter klicken |  |
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Widerrufsrecht & Co. |
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| Für wen gilt das Widerrufsrecht? Was muss man beachten? Gilt das Fernabsatzrecht auch bei Versteigerungen? Lesen Sie hier Antworten zur Rechtslage auf die meist gestellte Frage im Service. |  |
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Abmahnungen: Die häufigsten abmahnungsrelevanten Rechtsverstöße |
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| Auch in 2008 werden Abmahnungen nicht abgeschafft oder "entschärft". Sie gehören zu unserer Rechtsordnung eines weitgehend selbstverwalteten Wettbewerbsrechts. Dem Händler bleibt der Job, seinen Auftritt notfalls mit Hilfe von Anwälten, die sich auf die Beratung im Fernabsatz spezialisiert haben, entsprechend rechtssicher zu gestalten. Lesen Sie nachfolgenden Beitrag zu den häufigsten Abmahnfallen. |  |
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Wer trägt das Versandrisiko? |
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| Bestellung abgeschickt, Porto entrichtet, Rechnung raus und der Kunde behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Bleibt der Händler auf den Kosten sitzen? Muss der Kunde die Ware trotzdem zahlen? Aus juristischer Sicht geht es bei dieser Frage um die Gefahrtragung. Früher war alles klar... |  |
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9 Fehler in Widerrufsbelehrung |
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| 9 typische Fehler in einer einzigen Belehrung zum Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Nicht selten trifft man solche Hinweise an, die teuer werden können... |  |
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Neue Preisangabeverordnung seit 08.07.2004 |
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| Mit dem neuen UWG still und leise gab es auch Änderungen in der PreisangabeVO. Die neue Gesetzesfassung finden Sie bei uns unter "Gesetze" oder hier PreisangabeVO PAngV |  |
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Wann verjähren Gutscheine? |
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| Oft und gerne wird die Frage gestellt, wann denn eigentlich Gutscheine verjähren. Die Verjährung von Gutscheinen hängt davon ab, von welcher Art Gutschein die Rede ist. Da gibt es zunächst einmal Geldgutscheine, für die ein Kunde gezahlt hat. Grundsätzlich verjährt der Anspruch aus einem Gutschein, der nach dem 01.01.2002 ausgegeben wurde, nach 3 Jahren – gerechnet ab dem Schluss des Jahres, indem der Gutschein verkauft wurde. Lesen Sie mehr... |  |
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Fernabsatzrecht Regelungen |
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Hier finden Sie die wichtigen Regelungen zum Fernabsatz, die aus dem alten Fernabsatzgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wurden.
Beitrag zur Umsetzung.. |  |
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News |
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9 typische Fehler in einer einzigen Belehrung zum Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Nicht selten trifft man solche Hinweise an, die teuer werden können... Nachstehend finden Sie ein Beispiel dafür, wie es leider nicht geht. Ein Leser von http://www.widerrufsrecht.info hat mir diese Verkaufsbedingung und Belehrung für den Kunden zukommen lassen. Immerhin, der Händler hatte auf das Fernabsatzrecht hingewiesen und auch ein Rückgaberecht gewährt. Aber die Beschränkungen sind mehr als problematisch. Lesen Sie am Ende des Beitrages, was der Kunde hier für Vorteile hat und was einem Versandhändler droht.
Unser Beispieltext, entnommen irgendwo aus dem Internet ...
Jedes Produkt, dass bei uns bestellt wird, kann vom Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an uns zurückgeben werden. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden der Ware oder des Widerrufs. Der Rücksendung ist eine Rechnungskopie und ein Vermerk beizufügen, dass der Käufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen will - der Verkäufer erstattet dem Käufer dann den Kaufpreis ohne Versandkosten oder verrechnet den Betrag mit einer Neubestellung. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenutztem und wiederverkaufsfähigem Zustand befindet, keine Gebrauchsspuren aufweist und in der unbeschädigten und unbeklebten Originalverpackung zurückgeschickt wird. Der Kaufvertrag wird damit aufgelöst. Software und Produkte zu deren Betrieb eine beiliegende Software notwendig ist, wird nur ungeöffnet/eingeschweißt zurückgenommen. Artikel welche vom Verkäufer oder vom Hersteller versiegelt worden sind, können nicht als Neuware zurückgenommen werden. Das Öffnen der Versiegelung gilt als Indiz für die Benutzung der Ware. Bei diesen Artikeln und Artikeln, welche durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind, wird vom Verkäufer eine angemessene Nutzungsgebühr erhoben. Das Rückgaberecht gilt für handelsübliche Mengen von Endverbrauchern. Für die Rücksendung von Waren trägt der Käufer die Gefahr bis zum Eingang der Sendung beim Verkäufer. Besteht ein Anspruch des Käufers, für den Transport nicht aufkommen zu müssen, erhält er seine Auslagen zusammen mit der Rücküberweisung des Kaufpreises erstattet. Ansonsten gelten die Bestimmungen unserer AGBs ..........
Die Sündenliste:
1. Der Hinweis darauf, wann die Frist genau beginnt, fehlt im Text. Es kommt auch auf den Erhalt der Belehrung in Textform an.
2. Es fehlt die Belehrung des Kunden, dass das Rückgaberecht keine Begründung aufweisen muss.
3. Der Text spricht offensichtlich von einem Rückgaberecht. Aber es ist auch mal von "Widerruf" die Rede. Unklarheiten gehen zu Lasten des Händlers. Der Kunde darf hier vom Vertrag loskommen, indem er entweder einen schriftlichen Widerruf schickt oder indem er die Ware zurückschickt. Frist übrigens nicht nur 14 Tage (richtiger 2 Wochen), sondern zeitlich unbeschränkt, weil eben die Belehrung nicht richtig ist.
4. Benutzung der Ware als Ausschluss vom Widerrufsrecht zu formulieren ist nicht zulässig. Der Kunde darf die Ware benutzen. Man darf auch keine Rechnungskopie zwingend verlangen.
5. Unbeschädigte Originalverpackung als Bedingung für ein Widerrufsrecht ist unzulässig. Der Händler muss zurücknehmen, kann aber auch für die beschädigte Verpackung (und natürlich auch für beschädigte Ware) Schadensersatz verlangen.
6. Der Händler nimmt hier allgemein alle Artikel vom Widerrufsrecht aus, die vom Verkäufer versiegelt wurden. Nicht zulässig.
7. Nicht erlaubt ist die Beschränkung des Rückgaberechts auf handelsübliche Mengen. Das ist eine dem Verbraucher nachteilige Einschränkung. Was der Verbraucher bestellen darf, darf er auch zurückschicken.
8. Die Gefahr der Rücksendung trägt ausschließlich der Händler. Es ist unzulässig, diese Gefahr (gemeint ist die Gefahr von Beschädigung oder Verlust der Ware) auf den Verbraucher abzuwälzen. Seit der Schuldrechtsreform Anfang 2002 trägt ein Verbraucher nicht einmal mehr die Gefahr der Hinsendung.
9. Der letzte Satz mit den Kosten der Rücksendung zielt offensichtlich auf die Möglichkeit ab, z.B. bei Bestellungen unter 40 Euro diese Rücksendekosten dem Verbraucher aufzuerlegen. Das muss der Händler aber ausdrücklich tun und nicht - wie hier - allgemein den Eindruck erwecken, als ob die Kostentragungspflicht grundsätzlich beim Kunden liegt.
Richtig: Der Ausschluss des Widerrufs der Bestellung von Hardware für den Fall, dass die Versiegelung der zugehörigen Software entsiegelt wird, halte ich in bestimmten Konstellationen (Hardware nur Nebensache) noch gerade für zulässig. Für Software darf man bei Öffnung der Versiegelung das Widerrufsrecht ausschließen.
Seit einiger Zeit gibt es Schadensersatz; allerdings nur wenn der Kunde vorher darauf hingewiesen wurde, wie er den Schadensersatz vermeiden kann.
Es lassen sich noch mehr Fehler feststellen, doch hier soll es genug sein. Leider hilft dem Händler auch die Musterbelehrung des Gesetzgebers nicht weiter, denn in der bis heute (Stand 01.02.2008) gültigen Belehrung sind Fehler enthalten, die abgemahnt werden können und für den Kunden zu einem ewigen Widerrufsrecht führen.
Was mache ich als Kunde?
Als Kunde haben Sie wegen der falschen Belehrungen nicht mehr nur wie früher 4 Monate Zeit, ihr Widerrufsrecht auszuüben, sondern können dies theoretisch zeitlich unbeschränkt tun. Das Risiko oder die Kosten der Rücksendung tragen Sie in keinem Fall. Da die Belehrung über die Erstattung der Kosten unklar ist, können Sie hier auch ausnahmsweise unfrei senden. Wenn der Händler die Erstattung des bereits gezahlten Kaufpreises oder Anzahlungen verweigert, gehen Sie zu einem Rechtsanwalt. Auch ein Hinweis an den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. kann Wunder wirken. Sichern Sie sich in jedem Fall den Beweis, dass sie rechtzeitig zurückgeschickt haben (Postbeleg und Zeuge/Foto). Achten Sie auf eine sichere Verpackung.
Was droht mir als Händler?
Zunächst einmal sind alle auf der Basis solcher Belehrungen geschlossenen Verträge mit einem zeitlich unbeschränkten Widerrufsrecht belastet. Es drohen Abmahnungen von Wettbewerbern, Verbraucherorganisationen und Abmahnvereinigungen mit entsprechenden Kosten folgen (1000 Euro für eine Abmahnung sind keine Seltenheit) und mit einem Vertragsstrafeversprechen gesichert. Damit verpflichten Sie sich zur Zahlung von meist 5.100 Euro und mehr für den Fall, dass Sie wieder eine falsche Belehrung vornehmen. Wenn Sie mit einigen Begriffen nicht klar kommen, informieren Sie sich im Werberechtslexikon unter http://www.werberechtslexikon.de
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Jetzt die 22 wichtigsten Urteile zu eBay |
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Vermeiden Sie Fehler bei Ihrem eBay-Einstieg © 2004 Rolf Becker, Köln Lesen Sie den neuen aktuellen Beitrag mit den wichtigsten Urteilen zu eBay:
Kaufvertrag bei Internetauktionen: Widerrufsrecht und Unternehmereigenschaft Angebotstext und Verschweigen verkehrswesentlicher Eigenschaften Versteigerungsabbruch denkbar, Anfechtung wegen Irrtums möglich Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt auch bei Versteigerungen usw. |  |
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Alles über Abmahnungen! |
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Wenn Sie abgemahnt wurden, ist guter Rat teuer. Der Autor dieser Seiten hat unter http://www.abmahnung-uwg.de in einem umfassenden Beitrag einmal alles zusammengestellt, was Sie wissen sollten, um einer Abmahnung zu begegnen.
Typische Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung So reagieren sie richtig auf kurze Fristen Musterformular Fristverlängerung Formulierungshilfe bei unberechtigter Abmahnung Vertragsstrafen Abmahnkosten Einstweilige Verfügung + Abschlusserklärung Aufbrauchfrist Einstweilige Verfügung + Hauptsachverfahren und vieles mehr... |  |
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Kooperation ECC-Handel |
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Das ECC Handel http://www.ecc-handel.de informiert auf seiner Website umfassend und neutral über aktuelle Entwicklungen rund um den Online-Handel. Als ECC-Clubmitglied betreut der Autor dieser Seiten den Rechtstipp des ECC-Newsletters.  |  |
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Kooperation mit wortfilter.de |
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http://www.wortfilter.de, die Megaseite für alle, die in eBay kaufen und verkaufen mit allen Tipps, Tricks und News von eBay-Papst Axel Gronen, Macher des bekannten Bestsellers "eBay Dirty Tricks." (Verlag Data Becker) |  |
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Kooperation IVHI Institut für Versandhandels-Innovationen |
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Das IVHI ist die neue Innovations-Plattform für Versender und Versandhandels-Dienstleister. Wir erforschen, entwickeln und beurteilen erfolgversprechende Neuerungen in allen Bereichen des Versandhandels.
 http://www.ivhi.de/ |  |
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Pressekontakt |
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Presseanfragen wg. Beiträgen, Interviews etc. an info @ kanzlei-wbk.de oder über
WIENKE & BECKER - KÖLN® Rolf Becker Bonner Str. 323 50968 Köln Tel. 0221/3765330 |  |
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ANZEIGE: Versandhandelsmanagement: |
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Für den Versandhandel bestehen noch immer Wachstumsaussichten. Aber nur wer das Geschäft professionell betreibt, hat eine Chance, sich im Wettbewerb zu behaupten. Das Praxiswerk "Versandhandels- management" für Praktiker und Lernende bringt erstmals einen Überblick über alle besonderen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
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Widerruf und Umtauschen leicht gemacht |
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| Weihnachten naht und es gibt wieder unselig viele Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht gibt ... Lesen Sie hier, wie Sie als König Kunde rechtlich am besten als Besteller im Versanhandel bedient sind. Ähnliches gibt es zwar auch im stationären Handel, aber dort können die Händler die Spielregeln (=Bedingungen) von Umtausch und Rückgabe bestimmen. |  |
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