Zum Autor dieser Seiten
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER - KÖLN http://www.kanzlei-wbk.de und seit mehr als 18 Jahren im Bereich Werbung und Vertrieb rechtsberatend tätig. Er ist Autor von Fachbüchern (im Bereich E-Commerce: „Das neue Fernabsatzgesetz“; "Versandhandels-
management" und im Bereich Management ......Weiter klicken
 
Welche Gesetze muss ich kennen?
Wir haben für Sie oben unter dem Reiter "Gesetze" alles zusammengestellt, was Sie kennen sollten, wenn Sie im Versandhandel und Internet tätig sind. Unter Juristen gilt der Spruch: "Ein Blick ins Gesetzt erleichtert die Rechtsfindung!" Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie finden dort z.B. UWG, Gewährleistung, Regeln für Verbraucherbestellugen, AGB-Verbote, Widerrufsrecht, Fernabsatzregelungen usw.
 
Widerrufsrecht & Co.
Für wen gilt das Widerrufsrecht? Was muss man beachten? Gilt das Fernabsatzrecht auch bei Versteigerungen? Lesen Sie hier Antworten zur Rechtslage auf die meist gestellte Frage im Service.
 
Abmahnungen: Die häufigsten abmahnungsrelevanten Rechtsverstöße
Auch in 2008 werden Abmahnungen nicht abgeschafft oder "entschärft". Sie gehören zu unserer Rechtsordnung eines weitgehend selbstverwalteten Wettbewerbsrechts. Dem Händler bleibt der Job, seinen Auftritt notfalls mit Hilfe von Anwälten, die sich auf die Beratung im Fernabsatz spezialisiert haben, entsprechend rechtssicher zu gestalten. Lesen Sie nachfolgenden Beitrag zu den häufigsten Abmahnfallen.
 
Wer trägt das Versandrisiko?
Bestellung abgeschickt, Porto entrichtet, Rechnung raus und der Kunde behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Bleibt der Händler auf den Kosten sitzen? Muss der Kunde die Ware trotzdem zahlen? Aus juristischer Sicht geht es bei dieser Frage um die Gefahrtragung. Früher war alles klar...
 
9 Fehler in Widerrufsbelehrung
9 typische Fehler in einer einzigen Belehrung zum Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Nicht selten trifft man solche Hinweise an, die teuer werden können...
 
Neue Preisangabeverordnung seit 08.07.2004
Mit dem neuen UWG still und leise gab es auch Änderungen in der PreisangabeVO. Die neue Gesetzesfassung finden Sie bei uns unter "Gesetze" oder hier PreisangabeVO PAngV
 
Wann verjähren Gutscheine?
Oft und gerne wird die Frage gestellt, wann denn eigentlich Gutscheine verjähren. Die Verjährung von Gutscheinen hängt davon ab, von welcher Art Gutschein die Rede ist. Da gibt es zunächst einmal Geldgutscheine, für die ein Kunde gezahlt hat. Grundsätzlich verjährt der Anspruch aus einem Gutschein, der nach dem 01.01.2002 ausgegeben wurde, nach 3 Jahren – gerechnet ab dem Schluss des Jahres, indem der Gutschein verkauft wurde. Lesen Sie mehr...
 
Fernabsatzrecht Regelungen
Hier finden Sie die wichtigen Regelungen zum Fernabsatz, die aus dem alten Fernabsatzgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wurden.

Beitrag zur Umsetzung..
 
News
zurück zur Übersicht Druckansicht

09.09.2010 

Wann verjähren Gutscheine?

Oft und gerne wird die Frage gestellt, wann denn eigentlich Gutscheine verjähren. Die Verjährung von Gutscheinen hängt davon ab, von welcher Art Gutschein die Rede ist. Da gibt es zunächst einmal Geldgutscheine, für die ein Kunde gezahlt hat. Grundsätzlich verjährt der Anspruch aus einem Gutschein, der nach dem 01.01.2002 ausgegeben wurde, nach 3 Jahren – gerechnet ab dem Schluss des Jahres, indem der Gutschein verkauft wurde. Lesen Sie mehr...

Der Händler darf die Verjährungsfrist nur durch eine individuelle Vereinbarung mit dem Kunden verkürzen, nicht aber durch AGB. Aufgedruckte Verfallsdaten sind also unbeachtlich, wenn wir insgesamt von Einkaufsgutscheinen sprechen, die von einem Kunden bezahlt und dann beispielsweise verschenkt wurden und die auf einen Geldwert lauten.

Gutscheine aus der Zeit vor dem 01.01.2002 verfallen zwar eigentlich in 30 Jahren gerechnet ab dem Schluss des Jahres, indem der Händler den Gutschein verkauft hat. Allerdings gab es bei der Schuldrechtsreform eine Sonderregelung für Übergangsfälle, mit der solche Gutscheine spätestens Ende 2004 verjährt sind. Ist die Verjährung eingetreten, gibt es keinen Anspruch mehr auf Auszahlung, wenn sich der Händler darauf beruft.



Gutscheine auf eine bestimmte Ware verjähren prinzipiell genau so. Allerdings kann z.B. ein Händler schon nach einem Jahr sagen, er habe den im Gutschein erwähnten mp3-Player nicht mehr (keine erweiterte Warenbevorratungspflicht). Dann ist er allerdings ungerechtfertigt bereichert und muss den Wert des Gutscheins abzgl. entgangenem Gewinn auszahlen. Dieser Bereicherungsanspruch, der auch als Plicht zur Auszahlung des Gutscheins bezeichnet wird, verjährt aber auch in 3 Jahren.

Wieder anders kann es bei Werbegutscheinen aussehen. Diese können wirksam befristet werden und Einlösebedingungen enthalten. Der Händler ist frei, die Bedingungen für Aktionsgutscheine zu bestimmen. Allerdings müssen alle Bedingungen für den Gutscheinempfänger klar erkennbar sein, sonst verstößt man gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

zurück zur Übersicht Druckansicht
 
Suchen
 
Jetzt die 22 wichtigsten Urteile zu eBay
Vermeiden Sie Fehler bei Ihrem eBay-Einstieg
© 2004 Rolf Becker, Köln
Lesen Sie den neuen aktuellen Beitrag mit den wichtigsten Urteilen zu eBay:

Kaufvertrag bei Internetauktionen:
Widerrufsrecht und Unternehmereigenschaft
Angebotstext und Verschweigen verkehrswesentlicher Eigenschaften
Versteigerungsabbruch denkbar, Anfechtung wegen Irrtums möglich
Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt auch bei Versteigerungen
usw.
 
Alles über Abmahnungen!
Wenn Sie abgemahnt wurden, ist guter Rat teuer. Der Autor dieser Seiten hat unter http://www.abmahnung-uwg.de in einem umfassenden Beitrag einmal alles zusammengestellt, was Sie wissen sollten, um einer Abmahnung zu begegnen.

Typische Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung So reagieren sie richtig auf kurze Fristen Musterformular Fristverlängerung Formulierungshilfe bei unberechtigter Abmahnung Vertragsstrafen Abmahnkosten Einstweilige Verfügung + Abschlusserklärung Aufbrauchfrist Einstweilige Verfügung + Hauptsachverfahren und vieles mehr...
 
Kooperation ECC-Handel
Das ECC Handel http://www.ecc-handel.de informiert auf seiner Website umfassend und neutral über aktuelle Entwicklungen rund um den Online-Handel. Als ECC-Clubmitglied betreut der Autor dieser Seiten den Rechtstipp des ECC-Newsletters. ECC-Club-Logo
 
Kooperation mit wortfilter.de
Wortfilter-Kooperation-versandhandelsrecht-de

http://www.wortfilter.de, die Megaseite für alle, die in eBay kaufen und verkaufen mit allen Tipps, Tricks und News von eBay-Papst Axel Gronen, Macher des bekannten Bestsellers
"eBay Dirty Tricks." (Verlag Data Becker)

 
Kooperation IVHI Institut für Versandhandels-Innovationen
Das IVHI ist die neue Innovations-Plattform für Versender und Versandhandels-Dienstleister. Wir erforschen, entwickeln und beurteilen erfolgversprechende Neuerungen in allen Bereichen des Versandhandels.

IVHI Institut für Versandhandels-Innovationen

http://www.ivhi.de/
 
Pressekontakt
Presseanfragen wg. Beiträgen, Interviews etc. an info @ kanzlei-wbk.de oder über

WIENKE & BECKER - KÖLN®
Rolf Becker
Bonner Str. 323
50968 Köln
Tel. 0221/3765330
 
ANZEIGE: Versandhandelsmanagement:
Für den Versandhandel bestehen noch immer Wachstumsaussichten. Aber nur wer das Geschäft professionell betreibt, hat eine Chance, sich im Wettbewerb zu behaupten.
Das Praxiswerk "Versandhandels-
management"

für Praktiker und Lernende bringt erstmals einen Überblick über alle besonderen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
Versandhandelsmanagement Thieme Becker u.a.
 
Widerruf und Umtauschen leicht gemacht
Weihnachten naht und es gibt wieder unselig viele Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht gibt ... Lesen Sie hier, wie Sie als König Kunde rechtlich am besten als Besteller im Versanhandel bedient sind. Ähnliches gibt es zwar auch im stationären Handel, aber dort können die Händler die Spielregeln (=Bedingungen) von Umtausch und Rückgabe bestimmen.
 
 
© 2010 Rolf Becker Köln Wienke & Becker - Köln ® Informationsdienst by WebTac Multimedia Agentur

[ Diese Seite als Startseite festlegen ] [ Diese Seite zu den Favoriten hinzufügen ]