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Widerrufsrecht

Neue EU-Verbraucherrichtlinie Fortsetzungsbeitrag Nachdem am 23.06.2011 das Europäische Parlament der neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinie zugestimmt hat, rückt eine Vereinheitlichung der Verbraucherrechte auf europäischer Ebene immer näher. In diesem Zusammenhang wird eine ganze Reihe von Neuerungen auf Händler im Fernabsatz (z.B. bei einem Vertrieb über Online-Shops oder Kataloge) zukommen, angefangen von einer europaweit einheitlichen Widerrufsbelehrung und Widerrufsfrist bis hin zu der möglichen Einführung einer "Button-Lösung". Wir werden diesen Beitrag regelmäßig erweitern, um Sie über die wichtigsten Neuerungen zu informieren. LESEN SIE JETZT DEN DRITTEN TEIL!

Muster zur Widerrufsbelehrung richtig verwenden Feb. 2011 Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (BGH Urteil v. 01.12.2010, VIII ZR 82/10) geht der Frage nach, in welchem Maß der Händler die gesetzliche Widerrufsbelehrung übernehmen muss, um alles richtig gemacht zu haben und den besonderen Schutz des § 360 Abs. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genießen kann. Da kann man schon scheitern, wenn man nicht alle Überschriften übernimmt! Lesen Sie, wie Sie die Widerrufsbelehrung richtig verwenden.

Erotik-Toy Badeenten-Vibrator kein Hygieneartikel Feb. 2011 Leicht anrüchig klingt es schon, womit sich das OLG Koblenz (Az.: 9 W 680/10) zu beschäftigen hatte: Es ging u.a. um Erotik-Spielzeug, nämlich Badeenten mit Vibratorfunktion. Die possierlichen Tierchen verkaufte der Antragsteller mit und ohne Sonderfunktion über seinen Onlineshop im Internet und schloss für Hygieneartikel das Widerrufsecht aus. Einige der Badeenten (ohne ergänzende Features) waren gar in den Vereinsfarben von Fußball-Bundesliga Vereinen erhältlich. Die Entscheidung beschäftigt sich mit den Aspekten des Ausschlusses von Hygieneartikeln.

BGH Inhalt der Rückgabebelehrung Der BGH hat aktuell zur Rückgabebelehrung eine Entscheidung getroffen, die möglicherweise Auswirkungen auf die aktuelle Musterbelehrung hat. Nachdem der Europäische Gerichtshof vor kurzem eine Ents...

Teure Rückendungen nicht erstatten Der Praktiker weiß es längst: Nicht mehr das Widerrufsrecht im Fernabsatz selbst bringt den meisten Ärger, sondern die Fragen, die sich rund um die Rückabwicklung der Kaufverträge drehen. Was muss ...

Ausschluss vom Widerrufsrecht: Kosmetika Das OLG Köln (Beschluss v. 27.04.2010 - 6 W 43/10) hat in einem für Versandhändler wichtigen praktischen Bereich eine aktuelle Entscheidung gefällt. Es geht um den Ausschluss vom Widerrufsrecht.

EuGH: Hinsendekosten bei Widerruf sind auch zu ers Da ist sie, die lang erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Hinsendekosten. Über Jahre bereits geht der Streit darüber, ob ein Händler neben den Rücksendekosten dem Verbraucher auch die Hinsendekosten bei einem Widerruf im Fernabsatzhandel erstatten muss, obwohl diese praktisch verbraucht sind.

Aufreger 40-Euro-Klausel in Widerrufsbelehrung Immer mehr OLG sind sich sicher: Die 40-EUR-Klausel in der Widerrufsbelehrung alleine genügt für die vom Gesetzgeber verlangte vertragliche Einbeziehung nicht. Wir beraten unsere Mandanten bereits seit Jahren dahingehend, dass die Auferlegung der Rücksendekosten allein in der Widerrufsbelehrung nicht ausreicht.

Leihhaus Internet Der Bundesgerichtshof hat eine für die Versandhandelspraxis wichtige Frage in seinem aktuellen Urteil (3. November 2010 - VIII ZR 337/09) angesprochen: Wann muss ein Käufer, der eine Bestellung widerruft, Wertersatz zahlen. Ein Versandhändler für Wasserbetten hatte zur Widerrufsbelehrung den Kunden wie folgt informiert: "Im Hinblick auf die o. g. Widerrufsbelehrung weisen wir ergänzend darauf hin, dass durch das Befüllen der Matratze des Wasserbettes regelmäßig eine Verschlechterung eintritt, da das Bett nicht mehr als neuwertig zu veräußern ist."

Einschränkung des Widerrufsrechts auf Verbraucher Wir hatten seinerzeit bereits über ein Urteil des OLG Stuttgart, Urt. v. 11. Dezember 2008, Az. 2 U 57/08 berichtet, aus welchem hervorging, dass der Hinweis "Das Widerrufsrecht besteht nur, wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind." eingangs der Widerrufsbelehrung verwendet, wettbewerbswidrig sein sollte. Die gegenteilige - unserer Auffassung nach richtige - Ansicht vertrat demgegenüber dann das OLG Hamburg, Urt. v. 03.06.2010 - Az.: 3 U 125/09.

Neue Widerrufsbelehrung: Was Sie ändern müssen !!!UPDATE: Bundestag hat neues Widerrufsrecht beschlossen. Neue Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung wird notwendig für Händler. Am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft. Damit müssen Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung ab 04.11.2011 geändert werden.

2 Wochen Widerrufsrecht bei eBay doch ok Nichts lässt sich genüsslicher verbreiten als im Eilverfahren erfolgte vorläufige Entscheidungen eines Gerichts, welche die Händlerschaft schnell in Abmahnpanik versetzen. Das LG Dortmund hat ohne Begründung eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach soll bei Auktionsangeboten bei eBay die Widerrufsfrist immer 1 Monat betragen und nicht 2 Wochen, wie es der Gesetzgeber mit einer der letzten Novellen im Fernabsatzrecht wollte. Eine schlechte Nachricht verbreitet sich 7 mal schneller und häufiger, als eine gute Nachricht. Wirken Sie mit, dass es hier mal anders kommt. Der vorläufige Beschluss ist nämlich falsch und sollte sich durch die Instanzen nicht halten. Twittern Sie unsere Meldung.

Widerrufsrecht im stationären Handel? Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz betrifft regelmäßig nur die Versandhändler und gilt nicht im stationären Handel. Entscheidend ist aber nur der Vertragsschluss. Nutzt der stationäre Händler hierfür vor Ort im Laden Fernkommunikationsmittel, etwa E-Mail, kann dies anders aussehen und dem Kunden ein Widerrufsrecht zustehen. Das entschied nun auch das AG Frankfurt/Main (Urt. v. 6.06.2011 - 31 C 2577/10).

Widerruf auch nach 2 Jahren bei falscher Belehrung 18.01.2012 Den meisten Händlern wird bekannt sein, dass die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt werden kann. Dabei ist es jedoch meist nicht bewusst, dass mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch ein ewiges Widerrufsrecht des Verbrauchers einhergehen kann. So kann der Händler auch Jahre nach dem Kauf noch verpflichtet sein, die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, ohne selbst Wertersatz für den Gebrauch der Ware verlangen zu können. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag über ein Urteil des AG Hamburg-Wandsbek vom 13.01.2012 (Az. 716 a C 354/11).