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Recht im Versandhandel und Co

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Aktuelle News im MICRO-RECHT-BLOG

Donnerstag, 2. Februar 2012 - 12:30 Uhr
Flugpreise müssen sämtliche Gebühren enthalten

Schon vor einiger Zeit hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mehrere Fluggesellschaften, insbesondere die sog. Billigflieger wegen der Werbung mit irreführenden Flugpreisen, auf Unterlassung in Anspruch genommen. Auch im Berufungsverfahren war der vzbv nun in zwei, noch nicht rechtskräftigen Verfahren vor dem Kammergericht Berlin erfolgreich. Die Fluggesellschaften hatten im Rahmen des Buchungsvorgangs Flugpreise angegeben, bei denen es sich nicht um die Endpreise handelte, sondern später noch weitere Gebühren, Steuern oder Zuschläge hinzukamen.

Das Kammergericht sah hierin, wie die Vorinstanz einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, konkretisiert durch spezielle Regelungen zur Preistransparenz im Flugverkehr. Danach müssen Zuschläge für Steuern, Gebühren und Kerosin, bei denen es sich um unvermeidbare und im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebote vorhersehbare, vom Kunden zu entrichtende Zuschläge handelt, stets in den auszuweisenden Endpreis eingerechnet werden. Insbesondere reichte es dem Gericht nicht aus, dass die Zuschläge zu einem späteren Zeitpunkt im Buchungsvorgang eingerechnet wurden. Der Endpreis müsse vielmehr bei jeglicher Darstellung von Preisen angegeben werden. Dem Kunden solle es ermöglicht werden, die Preise verschiedener Anbieter effektiv zu vergleichen. Ein effektiver Vergleich erfordere aber eine möglichst frühzeitige Angabe des tatsächlich vom Kunden zu entrichtenden Flugpreises.

Auch wenn sich diese Verfahren auf Flugpreise und die dortigen Sondervorschriften zu Preisangaben beziehen, zeigt sich einmal mehr die wettbewerbsrechtliche Bedeutung transparenter Preisangaben, insbesondere hinsichtlich der Angabe des Endpreises oder aber, soweit nach dem Produkt erforderlich, auch des Grundpreises. Preisangaben, stellte auch das Kammergericht noch einmal klar, sollen durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und -klarheit gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber den Unternehmern stärken und fördern. Dazu müssen die Angaben möglichst früh und transparent erfolgen.

Dienstag, 31. Januar 2012 - 12:36 Uhr
BGH: Wertgutscheine müssen keine Preisangaben enthalten

Zwei marktmächtige Unternehmen der Treppenliftbranche haben eben einen Streit um Gutscheine bis zum Bundesgerichtshof ausgetragen. Der entschied, dass Lifta Wertgutscheine für ihre potentiellen Kunden auch ohne Kalkulationsbeispiele oder Richtpreisangaben bewerben darf (Urteil v. 21.07.2011, Az. I ZR 192/09).
Schon in der mündlichen Verhandlung hatte ich den Eindruck, dass der Senat sich hier nicht ohne weiteres einig war. Zwei Oberlandesgerichte hatten zudem unterschiedliche Auffassungen vertreten. Mit der Begründung ließ sich der BGH seit Juli bis jetzt Zeit. Daher ist zu begrüßen, dass jetzt Rechtsklarheit herrscht.

Der Senat hielt zunächst fest, dass es sich bei dem Gutschein natürlich um eine geschäftliche Handlung (früher Wettbewerbshandlung) und auch um eine Verkaufsförderungshandlung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG handelte. Dort würden schließlich Preisnachlässe ausdrücklich genannt.

Grundsätzlich verlangt diese Regelung, alle Bedingungen für die Inanspruchnahme des Verkaufsvorteils zu nennen. Die Klägerin meinte, dazu gehöre auch der Preis eines Treppenlifts, damit der Kunde den Wert des Gutscheins besser einschätzen kann. Der sei schon in der Werbung, also im Gutschein, anzugeben. Der Senat stimmte zu, dass grundsätzlich die Bedingungen schon in der Werbung angegeben werden müssten, da hier bereits die Anlockwirkung eines Gutscheins einsetzten. Allerdings können dies je nach Gegenstand erst einmal nur die Hauptpunkte sein.
Der BGH sah die Beklagte allerdings nicht verpflichtet, den Preis eines Treppenlifts im Gutschein anzugeben. Der Preis sei keine Bedingung für die Inanspruchnahme des Gutscheins und müsse auch nicht angegeben werden, um die Höhe des Rabatts nachvollziehbar zu machen. Dies gelte für „normale“ Waren, wo der Kunde in etwa den Preis kennt ebenso, wie bei solchen Waren, wo der Kunde noch keine konkrete Preisvorstellung hat. Eine Preisangabe sei auch bei Treppenliften, deren Endpreis von den örtlichen Gegebenheiten abhänge nur schwer möglich.
Auch eine Irreführung durch Unterlassen kaufrelevanter Informationen nach § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG lehnte der BGH ab. Der Verbraucher wisse, dass sich im Rahmen eines Beratungsgesprächs eventuelle Listenpreise ohnehin ändern könnten, da der Endpreis eben von den räumlichen Gegebenheiten abhängt. Ein verlässlicher Preisvergleich sei nur bei Einholung mehrerer Angebote möglich. Anhaltspunkte für eine übermäßige Anlockwirkung sah der BGH nicht.

Praxistipp:
Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung von Gutscheinen. Gerade bei solchen Leistungen, bei denen der Kunde noch keine Vorstellung hat, welcher Preis ihn erwartet, bedarf es keiner Kalkulationsangabe oder der Angabe von Richtpreisen. Der Kunde darf also im Marketing veranlasst werden, sich um ein Angebot zu bemühen.

Donnerstag, 26. Januar 2012 - 10:03 Uhr
OLG Hamburg: Hotelbewertungen im Internet

Das OLG Hamburg hatte sich mit Urteil vom 18.01.2012 - 5 U 51/11 mit der Frage der Zulässigkeit von Bewertungen zu befassen. Das Ergebnis: Auch ein Hotel muss sich Bewertungen im Internet gefallen lassen.
In einem Rechtsstreit zwischen einem Hotelbwertungsportal und einer Hotelbetreiberin, hatte letztere die Ansicht vertreten, ihr stehe gegen das Portal hinsichtlich der Bewertung ihres Hauses ein Unterlassungsanspruch zu. Mit dem Portal sei ein virtueller «Pranger» geschaffen worden, an dem jedermann – unabhängig davon, ob er Gast im Hotel gewesen sei - völlig anonym und risikolos veröffentlichen könne, was er wolle, und zwar ohne dass eine ausreichende Inhaltskontrolle stattfinde.
Die Richter befanden, die Hotelbetreiberin - sei unzutreffenden und für ihren Hotelbetrieb abträglichen Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert, da sie deren Löschung verlangen und dies gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen könne. Ein allgemeines Bewertungsverbot würde hingegen dazu führen, dass das von der Rechtsordnung anerkannte Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht würde. Und so bestätigte das OLG Hamburg die Vorinstanz und wies die Klage auf Unterlassung ab. Die Untersagung der Bewertung liege - so die Richter - auch nicht im Interesse der Allgemeinheit, die ein schutzwürdiges Interesse an Information auch durch derartige Bewertungsportale besitze. An dem Ergebnis der Interessenabwägung ändere sich nichts dadurch, dass das Bewertungsportal eine im Wesentlichen anonyme Bewertung zulasse. Denn auch anonym abgegebene Meinungsäußerungen stünden unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen.

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Grundlagenbeiträge Rechtstipps Urteile
Lesen Sie nachstehend unsere aktuellen Grundlagenbeiträge mit Rechtstipps zur Werbung, zu Urteilen und rechtlichen Entwicklungen.

Werbung mit Originalware bei eBay 02.01.2012 Eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist für Händler grundsätzlich unzulässig und kann abgemahnt werden. So darf etwa gegenüber Verbrauchern das gesetzlich vorgesehene 14-tgige Widerrufsrecht ebenso wenig beworben werden, wie die gesetzliche 2-jährige Gewährleistungsfrist. Eine Ausnahme wird allerdings für die Bewerbung von Produkten als Originalware bei eBay gemacht (Urteil des AG Meldorf vom 10.08.2010, Az. 84 C 200/10, bestätigt durch LG Itzehoe, Beschluss vom 15.12.2011, Az. 1 S 178/10)

Postfach in der Widerrufsbelehrung reicht nicht 30.01.2012 Der Bundesgerichtshof hatte am 25.01.2012 zu der Frage zu entschieden, ob die Angabe einer Postfachadresse in der Widerrufsbelehrung ausreichend sei und hat diese Frage im zu beurteilenden Fall bejaht. Doch Vorsicht: Die Entscheidung betraf einen Fall aus dem Jahr 2008. Nach heutiger Rechtslage wäre dieser anders zu entscheiden gewesen. Für den Shopbetreiber heute gilt: In der Widerrufsbelhrung ist die ladungsfähige Anschrift anzugeben!

Anhängen an fremde Angebote bei Amazon & Co 25.01.2012 Immer häufiger gab es zuletzt Entscheidungen der Gerichte im Zusammenhang mit dem Anhängen an andere, bereits existierende Artikel. Gerade bei Amazon ist es gewollt, dass identische Artikel nicht mehrfach eingestellt werden, sondern der Artikel nur einmal auftaucht, zusammen mit einer Liste aller Händler, die diesen anbieten. Da sich der Händler dabei fremde Inhalte zu Eigen macht, kommt es schnell zu rechtlichen Problemen, in Bezug auf das Urheberrecht, Markenrecht oder aber Wettbewerbsrecht. Einige aktuelle Entscheidungen haben wir in diesem Beitrag zusammengestellt.

Grundlagen Werbung mit Testergebnissen 23.01.2012 Die unzureichende Werbung mit Testergebnissen gehörte mit zu den am häufigsten abgemahnten Wettbewerbsverstößen in 2011. Wie das OLG Köln, Beschl. v. 11.11.11, Az. 6 U 188/11 in seinem aktuellen Beschluss gerade wieder deutlich gemacht hat, lauern hier für Händler oft Abmahnfallen, wo er sie bei der Testwerbung gar nicht vermutet. Da kann auch schon mal die Produktverpackung Werbung mit Testergebnissen aufweisen, die man gar nicht gesehen hat. Das das Ganze auch für Leserbefragungen und Werbung mit Umfragen gilt, wissen nur die Wenigsten. Bevor der Wettbewerb es tut: Schauen Sie sich an, wie Sie richtig mit Testergebnissen werben uns lesen Sie unseren Grundlagenbeitrag.

Widerruf auch nach 2 Jahren bei falscher Belehrung 18.01.2012 Den meisten Händlern wird bekannt sein, dass die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt werden kann. Dabei ist es jedoch meist nicht bewusst, dass mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch ein ewiges Widerrufsrecht des Verbrauchers einhergehen kann. So kann der Händler auch Jahre nach dem Kauf noch verpflichtet sein, die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, ohne selbst Wertersatz für den Gebrauch der Ware verlangen zu können. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag über ein Urteil des AG Hamburg-Wandsbek vom 13.01.2012 (Az. 716 a C 354/11).

Auftragskiller / Anwalt Ehrverletzung bei Facebook 15.01.2012 Die Erörterung der Frage bei Facebook, ob ein Auftragskiller nicht der günstigere Weg gewesen wäre, als eine Scheidung für, die 3.500,00 € Anwaltskosten entstanden waren, ist einer gerade geschiedenen Ehefrau teuer zu stehen gekommen. Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hatte durch Urteil vom 16.06.2011, Aktz.: 60 C 37/11 über diese kuriose Diskussion zu entscheiden.

Neue Entscheidung des BGH zur Rabattwerbung 13.01.2012 Bereits im vergangenen Jahr hatten wir auf eine Entscheidung des OLG Köln hingewiesen, wonach die Verlängerung einer befristeten Rabattaktion wettbewerbswidrig sein kann. Mit einem ähnlichen Fall hatte sich nun auch der BGH zu befassen. Dabei hat er sich auch mit der Frage befasst, wann eine Verlängerung ausnahmsweise doch zulässig sein kann. Lesen Sie im Anschluss an unseren ursprünglichen Beitrag, unser Update zur neuen BGH-Entscheidung.

Getarnte Zeitungsanzeige 09.01.2012 Redaktionell getarnte Werbung und getarnte redaktionelle Werbung sind durchaus häufig angewandte Mittel, um die Aufmerksamkeit der Leser auf Produkte und Angebote zu lenken, die sie sonst nicht erreicht hätten. Letztlich wird der Leser in beiden Fällen getäuscht. Er erwartet neutrale Berichterstattung und lässt sich deshalb auf die Artikel ein. Er erhält aber in aller Regel bezahlte Werbung. Das ist unzulässig nach § 4 Nr. 3 UWG. Allerdings kann der Werbende im Einzelfall auch einmal Glück haben, wenn er z.B. auf das OLG Schleswig trifft, wie hier im Urteil vom 29. Dezember 2011, Aktenzeichen 6 U 30/11.

Werbung für Lebensmittel mit dem Bio-Siegel 06.01.2012 Werden Lebensmittel mit den Bezeichnungen "Bio", "Öko" oder entsprechender Siegel, wie beispielsweise dem Ökokennzeichen beworben, so wird bei Verbrauchern in der Regel ein besonders Vertrauen in die Produkte geweckt. Den Lebensmitteln werden besondere Qualitätsmerkmale oder auch positive Auswirkungen für die Gesundheit zugesprochen. Die Bewerbung von Lebensmitteln als "Bio" oder "Öko"-Produkt oder die Anbringung eines Bio-Siegels ist jedoch nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig. Lesen Sie mehr dazu sowie zu der Entscheidung des OLG Nürnberg zu der Bezeichnung "Bio-Mineralwasser" in unserem Beitrag.

Video: Rechtssichere Werbung mit Preisnachlass

Videointerview mit Rechtsanwalt Rolf Becker zur rechtssicheren Werbung mit Rabatten.

Video Interview Rechtsanwalt Rolf Becker

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