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Zum Autor dieser Seiten |
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Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER - KÖLN http://www.kanzlei-wbk.de und seit mehr als 18 Jahren im Bereich Werbung und Vertrieb rechtsberatend tätig. Er ist Autor von Fachbüchern (im Bereich E-Commerce: „Das neue Fernabsatzgesetz“; "Versandhandels- management" und im Bereich Management ......Weiter klicken |  |
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Widerrufsrecht & Co. |
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| Für wen gilt das Widerrufsrecht? Was muss man beachten? Gilt das Fernabsatzrecht auch bei Versteigerungen? Lesen Sie hier Antworten zur Rechtslage auf die meist gestellte Frage im Service. |  |
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Abmahnungen: Die häufigsten abmahnungsrelevanten Rechtsverstöße |
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| Auch in 2008 werden Abmahnungen nicht abgeschafft oder "entschärft". Sie gehören zu unserer Rechtsordnung eines weitgehend selbstverwalteten Wettbewerbsrechts. Dem Händler bleibt der Job, seinen Auftritt notfalls mit Hilfe von Anwälten, die sich auf die Beratung im Fernabsatz spezialisiert haben, entsprechend rechtssicher zu gestalten. Lesen Sie nachfolgenden Beitrag zu den häufigsten Abmahnfallen. |  |
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Wer trägt das Versandrisiko? |
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| Bestellung abgeschickt, Porto entrichtet, Rechnung raus und der Kunde behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Bleibt der Händler auf den Kosten sitzen? Muss der Kunde die Ware trotzdem zahlen? Aus juristischer Sicht geht es bei dieser Frage um die Gefahrtragung. Früher war alles klar... |  |
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9 Fehler in Widerrufsbelehrung |
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| 9 typische Fehler in einer einzigen Belehrung zum Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Nicht selten trifft man solche Hinweise an, die teuer werden können... |  |
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Neue Preisangabeverordnung seit 08.07.2004 |
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| Mit dem neuen UWG still und leise gab es auch Änderungen in der PreisangabeVO. Die neue Gesetzesfassung finden Sie bei uns unter "Gesetze" oder hier PreisangabeVO PAngV |  |
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Wann verjähren Gutscheine? |
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| Oft und gerne wird die Frage gestellt, wann denn eigentlich Gutscheine verjähren. Die Verjährung von Gutscheinen hängt davon ab, von welcher Art Gutschein die Rede ist. Da gibt es zunächst einmal Geldgutscheine, für die ein Kunde gezahlt hat. Grundsätzlich verjährt der Anspruch aus einem Gutschein, der nach dem 01.01.2002 ausgegeben wurde, nach 3 Jahren – gerechnet ab dem Schluss des Jahres, indem der Gutschein verkauft wurde. Lesen Sie mehr... |  |
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Fernabsatzrecht Regelungen |
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Hier finden Sie die wichtigen Regelungen zum Fernabsatz, die aus dem alten Fernabsatzgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wurden.
Beitrag zur Umsetzung.. |  |
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Willkommen auf Versandhandelsrecht.de |
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Herzlich Willkommen zu Versandhandelsrecht.de!

Hier geht es nicht nur um Versandhandelsrecht, Fernabsatzrecht, Widerrufsrecht, Rückgaberecht, elektronischer Geschäftsverkehr, EU-Richtlinien und Schuldrechtsreform, sondern um aktuelle Marketingfragen und ihren rechtlichen Hintergrund im Distanzhandel. Tipps, Nachrichten und aktuelle Entwicklungen im Werberecht werden hier für den Händler aufbereitet. Natürlich können Sie sich auch als Verbraucher informieren. Nicht nur das Fernabsatzrecht und die neue Freiheit bei den Rabatten und Zugaben motivieren zum Besuch, sondern die Erkenntnis, das Kundenzufriedenheit und das Vertrauen der Kunden neben einem guten Marketingkonzept die Einbettung in einen korrekten Rechtsrahmen benötigen. Wir danken unseren Lesern für Ihr Interesse und sind gerne für Sie da, wenn es um Rückgabe, Umtausch und Widerruf geht! --------------------------------------------- ANZEIGE Shopprüfung, AGB-Erstellung, eBay-Angebote rechtlich anpassen, Beratung zu Abmahnungen und Vertragsstrafe Forderungen) http://www.wienke-becker.de Fordern Sie jetzt einfach ein unverbindliches Angebot per E-Mail an bei info@kanzlei-wbk.de. Investieren Sie in eine Beratung und nicht in Abmahnkosten! ---------------------------------------------
Anregungen, Fragen und Tipps bitte an mail @ rolfbecker.de (Spamschutz, bitte Leerstellen vor und nach @ nicht mitschreiben)
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Newsletter Rechtsticker.de von WB-K |
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| Immer wieder erhalten wir Nachfragen zu unseren Inhalten und Wünsche zu einem Newsletter. Unsere Mandanten erhalten besondere Infos zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Distanzhandelsrecht auf diesem Weg schon lange. Ab sofort können Sie auch per Newsletter interessante News, Tipps und Tricks von WIENKE & BECKER - KÖLN sowie Informationen zu unserem Leistungsangebot beziehen. Einfach unten auf "weiter" klicken und eintragen. |  |
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BGH Hinsendekosten müssen ersetzt werden |
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| Der Bundesgerichtshof hat für den Verbraucher entschieden. Beim Widerruf müssen ihm die Hinsendekosten erstattet werden. Bislang machten die Rücksendungskosten im Widerrufsrecht im Fernabsatz mehr von sich reden. Der Versandhändler kennt hier die 40 € Klausel, die die Möglichkeiten limitiert, dem Kunden die Rücksendekosten beim Widerruf der Bestellung aufzuerlegen. Die Hinsendekosten wurden nahezu dem gesamten Versandhandel dem Verbraucher bei der Ausübung des Widerrufsrechtes nicht erstattet. Hier bestand keine Rechtssicherheit, nach dem das deutsche Recht zu diesem Punkt schweigt, das europäische Fernabsatzrecht es jedoch gebietet, dem Kunden bei der Ausübung des Widerrufsrechts keine anderen Kosten aufzuerlegen, als die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Die Verbraucherzentrale NRW hatte .... |  |
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Neue Widerrufsbelehrung ab 11.06.2010 |
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Seit dem 11.06.2010 müssen sich Versandhändler im klassischen Versandhandel und im Internethandel auf neue Spielregeln einlassen. Ein neues Gesetz (Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009), welches schon in 2009 verabschiedet wurde, bringt einige Erleichterungen. Diese muss sich der Händler allerdings mit lästigen Änderungen der Widerrufsbelehrung erkaufen. Sehen Sie hier ein aktuelles Videointerview zum Thema mit Rechtsanwalt Rolf Becker. http://www.fernabsatz-gesetz.de/grundlagen/neu-widerrufsrecht-ab-11062010/widerrufsrecht_neu.htm
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Videointerviews zu aktuellen Problemen im Fernabsatzrecht |
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Über den nachfolgenden Link können Sie nach und nach über 40 Interview-Videos von mir erreichen, in denen ich mich zusammen mit Dr. Hudetz vom ECC-Handel über aktuelle Probleme im Versandhandelsrecht äußere:
http://www.sommer-co.com/rechtstipps/console.html?xml_1=rab |  |
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EuGH: Hinsendekosten bei Widerruf sind auch zu erstatten |
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| Über Jahre bereits geht der Streit darüber, ob ein Händler neben den Rücksendekosten dem Verbraucher auch die Hinsendekosten bei einem Widerruf im Fernabsatzhandel erstatten muss, obwohl diese praktisch verbraucht sind. In seinem aktuellen Urteil vom 15.04.2010 (Az: C-511/08) stellt der EuGH fest, dass die Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Waren auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt. |  |
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BGH: Inhalt der Rückgabebelehrung |
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| Der BGH hat aktuell zur Rückgabebelehrung eine Entscheidung getroffen, die möglicherweise Auswirkungen auf die aktuelle Musterbelehrung hat. Nachdem der Europäische Gerichtshof vor kurzem eine Entscheidung zum deutschen Wertersatzrecht getroffen hat, die sich auf die Belehrung auswirken kann, wäre dies eine zweite Stelle, an der das aktuelle Rückgabebelehrungsmuster und davon genau so berührt das Widerrufsbelehrungsmuster Angriffslücken eröffnet. Lesen Sie mehr im Beitrag zum aktuellen Urteil des BGH zum Inhalt der Rückgabebelehrung |  |
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Solange der Vorrat reicht |
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Angebote und Zugaben sind beliebte Anreizmittel des Handels aber sie kosten Geld. Wir man beschränkt verfügbare Ware, bei der der Vorrat knapp ist nach dem aktuellen Urteil des BGH bewerben darf, können Sie dem neuesten Videointerview mit dem Autor dieser Seiten Rechtsanwalt Rolf Becker entnehmen.

http://www.youtube.com/watch?v=hpw1jKJHCw0 Siehe auch den Beitrag unter BGH: Solange der Vorrat reicht |  |
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Neue Händlerpflichten nach der Verpackungsverordnung |
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| Die neuen Händlerpflichten nach der Verpackungsverordnung rücken näher. Lesen Sie zur aktuellen und künftigen Rechtslage unseren Beitrag zur Verpackungsverordnung. Händler müssen auch dann lizenziert sein, wenn der Lieferant die Verpackung lizenziert hat. Details finden Sie im aktuellen Beitrag zur Verpackungsverordnung ... |  |
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Datenschutznovelle |
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UPDATE: Heute (01.07.09) billigte der Innenausschuss die zweite Datenschutznovelle, die lange umstritten war (siehe unten). Am 03.07.2009 wird wohl aller Wahrscheinlichkeit nach der Bundestag mit der Mehrheit der Koalition diese beschließen. Das Listenprivileg ist nicht gefallen. Allerdings muss die Werbung gut lesbare Quellenangaben enthalten. Der Werbeempfänger muss also erkennen können, woher die Daten für seine Anschrift stammen und zwar im Klartext. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist demnächst vor Kündigungen (bis auf solche aus wichtigem Grund) bis zu einem Jahr nach Beendigung seiner Tätigkeit geschützt. Auftragsdatenverarbeitung unterliegt strengeren Regelungen zum vertraglichen Abschluss und der Kontrolle.
UPDATE: Wie das Handelsblatt meldet, nahm jetzt die SPD die geplante Novelle des Datenschutzgesetzes von der Tagesordnung. Man geht jetzt von einer denkbaren Verabschiedung erst in der letzten Sitzungswoche aus.
Zuvor: Wie aus Koalitionskreisen zu erfahren war, haben sich die Beteiligten doch noch kurzfristig auf eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes verständigt. Nachdem die SPD auf das Verbandsklagerecht im Bereich Datenchutz verzichtete, kam man sich in einem Kompromiss näher. Ob das Einwilligungserfordernis in die Datenweitergabe grundsätzlich bleibt, ist unklar. Unternehmen können jedoch auch ohne Einwilligung Daten (in Form von Adressen) weitergeben, wenn der Empfänger bei der Nutzung die Quelle der Daten angibt. Weitere Details demnächst hier. Hier finden Sie ein Interview mit dem Autor dieser Seiten zum Entwurf des neuen BDSG. Im Interview sind noch nicht die neuen Kompromisse berücksichtigt, da diese später kamen.
http://www.sommer-co.com/ecc-handel/consoleregister.html?xml_1=becker |  |
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Widerrufsbelehrung auf Grafikdatei unzulässig |
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Das OLG Frankfurt am Main hat nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung in II. Instanz entschieden, dass es beispielsweise nicht ausreicht, die erforderlichen Verbraucherinformationen im Fernabsatz bei eBay auf einer externen Grafikdatei zur Verfügung zu stellen (AZ. 6 W 203/06). Den Richtern reichte es aus, dass eBay das WAP Portal beworben hat und bei einem solchen für kleine Computer und Mobilfunkgeräte gedachten Zugriff keine Grafiken im Angebot angezeigt werden. (siehe http://wap.ebay.de/). |  |
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Unversicherter / Versicherter Versand bei eBay |
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Gerne wird bei eBay angegeben "unversicherter Versand". Das kann bei Verbrauchern zum Irrtum führen, er müsse im Fall einer Beschädigung oder dem Abhandenkommen der Ware die Folgen tragen. Das Versandrisiko trägt aber der gewerbliche Händler beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf, wenn also Verbraucher Waren beim gewerblichen Händler kaufen (anders im B2B, wenn der Zweck des Kaufs gewerblicher Natur ist). Die Herausstellung der Werbung mit unversichertem Versand stellt eine abmahngefährdete Irreführung gem. § 3, 5 UWG dar (so auch LG Heidelberg, Beschluss vom 18.04.2006).
Jetzt ist auch die Herausstellung eines versicherten Versands in das Abmahnvisier geraten. Nach einem Beschluss des Landgerichtes Hamburg (6.11.2007; Az. 315 O 888/07) kann eine solche Werbung irreführend sein und gegen die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Preisangabenverordnung verstoßen. |  |
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BGH fordert Lieferzeitangabe bei nicht sofortiger Verfügbarkeit |
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| Aktuelles Urteil des BGH zu Lieferzeitangaben im Internet: Verbraucher erwarten sofortige Lieferbarkeit! Damit wird die Vorratslückenrechtsprechung im Einzelhandel auf den Versandhandel ausgedehnt. Abmahnungen werden nicht lange auf sich warten lassen. Lesen Sie mehr unter Urteile. |  |
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BGH zur Fristsetzung: "Umgehend" kann ausreichen |
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| Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, welche Anforderungen an die Bestimmung einer Frist zur Nacherfüllung bei Geltendmachung von Schadensersatz nach § 281 Abs. 1 BGB zu stellen sind. |  |
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Richtig werben mit der unverbindlichen Preisempfehlung? |
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| Wie werbe ich richtig mit der Unverbindlichen Preisempfehlung? Neuer Praxisbeitrag auf Versandhandelsrecht.de siehe Unverbindliche Preisempfehlung |  |
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Teure Rücksendungen müssen nicht erstattet werden |
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Rücksendekosten und die Abwicklung nach Widerruf sind immer wieder Problemfelder im Fernabsatz. Das Widerrufsrecht gibt hier noch jede Menge Fragezeichen auf. Dankbar registriert man als Anwalt, wenn dann auch zu kleinen Beträgen Gerichtsurteile gefällt werden, wie hier vom Amtsgericht Aachen (AG Aachen, Urteil vom 23.08.2006, Az. 10 C 206/06) . Lesen Sie unseren Beitrag hierzu:
Teure Rücksendungen |  |
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Markenanmeldung-Info.de |
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| Die neue Infoseite http://www.markenanmeldung-info.de ist online. Hier finden Sie Informationen über den Nutzen, die Risiken und die Kosten von Markenanmeldungen. Lesen Sie, wie Sie sich gegen Marken-Abmahnungen schützen können und was eine Marke wert sein kann.. |  |
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Internetfallen Lebenserwartung & Co. |
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UPDATE: Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bietet unter http://www.vzsa.de/UNIQ126337784413234/link662071A.html ein Formschreiben zur Abwehr von Forderungen an. UPDATE: Ab dem 04.08.2009 gilt für (sodann abgeschlossene) Dienstleistungsverträge, die im Internet abgeschlossen werden, ein neues Widerrufsrecht. Dies kann auch dann ausgesprochen werden, wenn mit der Leistung schon begonnen wurde. UPDATE: Heise berichtet über zwei neue verbraucherfreundliches Urteil des OLG Frankfurt (Berufungsurteile vom 4. Dezember 2008 (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07)). Danach sollen die Abofallenseiten gedichte-server.com, grafikarchiv.com und genealogie.de zum Stand September 2007 irreführend und wettbewerbswidrig sein, gegen die Preisangabenverordnung(PAngV) verstoßen und es liege eine vorsätzliche arglistige Verbrauchertäuschung vor. Damit können Verbraucher sicher auch in anderen Fällen argumentieren. http://www.heise.de/newsticker/OLG-Frankfurt-Abofallen-Betreiber-taeuschen-Verbraucher-vorsaetzlich--/meldung/126826
Wir erhalten immer wieder Anfragen von Verbrauchern, die auf vermeintliche Gratisangebote hereingefallen sind. Dann gibt es Post vom Anwalt oder einer Inkassostelle. Routenplaner, Gedichte oder zweifelhafte Lebenserwartungsberechnungen sollen dann kostenpflichtig gewesen sein. Tatsächlich geben die Anbieter oft eine Kostenpflicht an, verstecken diese aber z.B. unterhalb des Buttons für das Absenden der Anfrage. Der Kunde, der nicht scrollt oder dem Text darunter keine Beachtung schenkt, bemerkt nicht, dass er kostenpflichtig bestellt. Es kann auch sein, dass die Kostenpflicht erst in den AGB deutlich gemacht wird. Die werden bekanntlich kaum gelesen. Wird der Zahlungsaufforderung widersprochen, verweist der Kunde auf eine Widerrufsmöglichkeit, so heißt es häufig, dass bereits mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen worden sei und ein Widerruf nicht mehr möglich ist.
Das Amtsgericht (AG) München hat zu den Internetfallen ein Urteil veröffentlicht (AG München, Urteil v. 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06 (Internet-Fallen)…
Hier wurde erfolgreich die Anwältin angegangen: http://www.stern.de/panorama/urteil-gegen-inkasso-anwaeltin-ein-schlag-gegen-die-abofallen-abzocke-1505528.html |  |
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Gutscheine nicht befristen |
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| Wir haben schon häufiger darauf verwiesen, dass vom Kunden bezahlte, also Geschenkgutscheine nicht befristet werden sollen. Amazon hatte eine Befristung von 1 Jahr vorgesehen und war auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schon vor dem LG München I Anfang des Jahres (Az. 12 O 22084/06) unterlegen. Nunmehr bestätigte das OLG München (Entscheidung vom 18.01.2008, Az. 29 U 3193/07) das Verbot. Zwar sind … |  |
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OLG Düsseldorf verlangt Vollmacht bei der Abmahnung |
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Der Streit ist alt und bei den meisten Gerichten entschieden. Eine Abmahnung ist nicht deshalb unwirksam, weil keine Vollmacht beigefügt ist.
Anders sieht dies das OLG Düsseldorf zumindest dann, wenn die Abmahnung zurückgewiesen wird, weil keine Vollmacht beiliegt. (OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.11.2006, Az. I-20 U 22/06 - Vollmachtsrüge), nicht rechtskräftig.
Das OLG hat die Revision zugelassen, weil …
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BGH: Neue Möglichkeiten für Garantieverträge |
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Der BGH hat in einem aktuellen Urteil (BGH Az. I ZR 221/05 verkündet am: 26. Juni 2008) neue Möglichkeiten für Händler und Hersteller geschaffen, Garantien auch über 30 Jahre hinaus zu gewähren. Las sich das Urteil des BGH vom 9. Juni 1994 (Az. I ZR 91/92 „Zielfernrohr“) noch so, als ob 30 Jahre das absolute Limit wäre, da dies die längste Verjährungszeit ist, schafft das neue Urteil hier in bestimmten Fällen neue Spielräume. Lesen Sie unter Beiträge den neuen Artikel zum Thema Garantie
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Neue EU Fernabsatzrichtlinie liegt als Vorschlag vor |
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| Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 08.10.2008 den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher beschlossen, KOM(2008) 614. Diese neue Fernabsatzrichtlinie würde die Verbraucherrechte einschränken und das Leben für den Handel durchaus leichter machen. Lesen Sie zur neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie unseren aktuellen Beitrag von Rechtsanwalt Andreas Thieme und Rolf Becker |  |
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Häufige Fehler bei Abmahnungen Videointerview |
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Wer Abmahnungen erhält, der macht leicht Fehler. Rechtsanwalt Rolf Becker (Autor dieser Seiten) geht in seinem Videointerview auf die Fallen ein:
http://www.youtube.com/watch?v=eW6IIWgpZbc
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Jetzt die 22 wichtigsten Urteile zu eBay |
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Vermeiden Sie Fehler bei Ihrem eBay-Einstieg © 2004 Rolf Becker, Köln Lesen Sie den neuen aktuellen Beitrag mit den wichtigsten Urteilen zu eBay:
Kaufvertrag bei Internetauktionen: Widerrufsrecht und Unternehmereigenschaft Angebotstext und Verschweigen verkehrswesentlicher Eigenschaften Versteigerungsabbruch denkbar, Anfechtung wegen Irrtums möglich Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt auch bei Versteigerungen usw. |  |
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Alles über Abmahnungen! |
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Wenn Sie abgemahnt wurden, ist guter Rat teuer. Der Autor dieser Seiten hat unter http://www.abmahnung-uwg.de in einem umfassenden Beitrag einmal alles zusammengestellt, was Sie wissen sollten, um einer Abmahnung zu begegnen.
Typische Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung So reagieren sie richtig auf kurze Fristen Musterformular Fristverlängerung Formulierungshilfe bei unberechtigter Abmahnung Vertragsstrafen Abmahnkosten Einstweilige Verfügung + Abschlusserklärung Aufbrauchfrist Einstweilige Verfügung + Hauptsachverfahren und vieles mehr... |  |
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Kooperation ECC-Handel |
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Das ECC Handel http://www.ecc-handel.de informiert auf seiner Website umfassend und neutral über aktuelle Entwicklungen rund um den Online-Handel. Als ECC-Clubmitglied betreut der Autor dieser Seiten den Rechtstipp des ECC-Newsletters.  |  |
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Kooperation mit wortfilter.de |
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http://www.wortfilter.de, die Megaseite für alle, die in eBay kaufen und verkaufen mit allen Tipps, Tricks und News von eBay-Papst Axel Gronen, Macher des bekannten Bestsellers "eBay Dirty Tricks." (Verlag Data Becker) |  |
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Kooperation IVHI Institut für Versandhandels-Innovationen |
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Das IVHI ist die neue Innovations-Plattform für Versender und Versandhandels-Dienstleister. Wir erforschen, entwickeln und beurteilen erfolgversprechende Neuerungen in allen Bereichen des Versandhandels.
 http://www.ivhi.de/ |  |
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Pressekontakt |
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Presseanfragen wg. Beiträgen, Interviews etc. an info @ kanzlei-wbk.de oder über
WIENKE & BECKER - KÖLN® Rolf Becker Bonner Str. 323 50968 Köln Tel. 0221/3765330 |  |
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ANZEIGE: Versandhandelsmanagement: |
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Für den Versandhandel bestehen noch immer Wachstumsaussichten. Aber nur wer das Geschäft professionell betreibt, hat eine Chance, sich im Wettbewerb zu behaupten. Das Praxiswerk "Versandhandels- management" für Praktiker und Lernende bringt erstmals einen Überblick über alle besonderen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
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Widerruf und Umtauschen leicht gemacht |
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| Weihnachten naht und es gibt wieder unselig viele Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht gibt ... Lesen Sie hier, wie Sie als König Kunde rechtlich am besten als Besteller im Versanhandel bedient sind. Ähnliches gibt es zwar auch im stationären Handel, aber dort können die Händler die Spielregeln (=Bedingungen) von Umtausch und Rückgabe bestimmen. |  |
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