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Zum Autor dieser Seiten |
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Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER - KÖLN http://www.kanzlei-wbk.de und seit mehr als 18 Jahren im Bereich Werbung und Vertrieb rechtsberatend tätig. Er ist Autor von Fachbüchern (im Bereich E-Commerce: „Das neue Fernabsatzgesetz“; "Versandhandels- management" und im Bereich Management ......Weiter klicken |  |
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Widerrufsrecht & Co. |
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| Für wen gilt das Widerrufsrecht? Was muss man beachten? Gilt das Fernabsatzrecht auch bei Versteigerungen? Lesen Sie hier Antworten zur Rechtslage auf die meist gestellte Frage im Service. |  |
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Abmahnungen: Die häufigsten abmahnungsrelevanten Rechtsverstöße |
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| Auch in 2008 werden Abmahnungen nicht abgeschafft oder "entschärft". Sie gehören zu unserer Rechtsordnung eines weitgehend selbstverwalteten Wettbewerbsrechts. Dem Händler bleibt der Job, seinen Auftritt notfalls mit Hilfe von Anwälten, die sich auf die Beratung im Fernabsatz spezialisiert haben, entsprechend rechtssicher zu gestalten. Lesen Sie nachfolgenden Beitrag zu den häufigsten Abmahnfallen. |  |
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Wer trägt das Versandrisiko? |
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| Bestellung abgeschickt, Porto entrichtet, Rechnung raus und der Kunde behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Bleibt der Händler auf den Kosten sitzen? Muss der Kunde die Ware trotzdem zahlen? Aus juristischer Sicht geht es bei dieser Frage um die Gefahrtragung. Früher war alles klar... |  |
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9 Fehler in Widerrufsbelehrung |
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| 9 typische Fehler in einer einzigen Belehrung zum Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Nicht selten trifft man solche Hinweise an, die teuer werden können... |  |
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Neue Preisangabeverordnung seit 08.07.2004 |
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| Mit dem neuen UWG still und leise gab es auch Änderungen in der PreisangabeVO. Die neue Gesetzesfassung finden Sie bei uns unter "Gesetze" oder hier PreisangabeVO PAngV |  |
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Wann verjähren Gutscheine? |
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| Oft und gerne wird die Frage gestellt, wann denn eigentlich Gutscheine verjähren. Die Verjährung von Gutscheinen hängt davon ab, von welcher Art Gutschein die Rede ist. Da gibt es zunächst einmal Geldgutscheine, für die ein Kunde gezahlt hat. Grundsätzlich verjährt der Anspruch aus einem Gutschein, der nach dem 01.01.2002 ausgegeben wurde, nach 3 Jahren – gerechnet ab dem Schluss des Jahres, indem der Gutschein verkauft wurde. Lesen Sie mehr... |  |
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Fernabsatzrecht Regelungen |
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Hier finden Sie die wichtigen Regelungen zum Fernabsatz, die aus dem alten Fernabsatzgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wurden.
Beitrag zur Umsetzung.. |  |
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Beiträge |
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Der Praktiker weiß es längst: Nicht mehr das Widerrufsrecht im Fernabsatz selbst bringt den meisten Ärger, sondern die Fragen, die sich rund um die Rückabwicklung der Kaufverträge drehen. Was muss der Händler ersetzen, wenn der Verbraucher wirksam den z.B. im Internet oder beim Katalogkauf geschlossenen Vertrag widerrufen hat. Urteile in diesen Bereichen sind eher selten, da es meist um geringe Streitwerte geht. Dies betrifft insbesondere Fragen rund um die Versandkosten. Das Amtsgericht Aachen hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, in dem es um den Ersatz der Kosten für den Rückversand ging.
Über einen Internetshop wurde ein Bettlaken gekauft. Die Lieferung fand nicht das Gefallen der Käuferin. Diese erklärte unter Hinweis auf das ihr eingeräumte Rückgaberecht, dass sie vom Kauf zurücktreten wolle. Der Händler bat mehrmals darum, dass die Beklagte die Rücksendung nicht vornehmen solle bzw. nur in Abstimmung mit ihm. Da wurde gleich eine Anwältin eingeschaltet, die dem Händler bekannt gab, die Ware sei zurückgeschickt worden. Mit E-Mail erklärte der Händler den Verzicht auf die Rücksendung und erstattete den Kaufpreis. Die Annahme der Rücksendung verweigerte er. Die Klägerin forderte Zahlung des an DHL gezahlten Betrages von 40,12€ Nachentgelt für die unfreie Express-Versendung sowie Lager- und weitere Zustellkosten. Der Verzicht des Händlers sei erst nach Rücksendung erfolgt.
Der Händler verwies darauf, dass ein Betrag von 21,12€ entstanden sei, weil die Klägerin die Rücknahme ihrerseits verweigert hatte. Damit hatte sie auch Kosten von 7€ für die erneute Zustellung ausgelöst und dann noch weitere Kosten für die unfreie Aufgabe und die Expresslieferung.
Das Gericht (AG Aachen, Urteil vom 23.08.2006, Az. 10 C 206/06) sprach jetzt der Käuferin nur 7 € Kostenersatz zu. Das seien die Kosten, die sich als erforderliche Versandkosten bei DHL bei normaler Versendung ergeben hätten.
Eine klare Absage erteilte das Gericht der Geltendmachung von Zusatzkosten, wie z.B. Expresszuschläge. Auch die Kosten für Lagerung und für eine danach erneut erforderliche Zustellung musste der Händler nicht tragen, da diese durch die Annahmeverweigerung der Klägerin entstanden seien, nachdem der Händler seinerseits die Annahme verweigert hatte. Diese habe zu diesem Zeitpunkt vom Verzicht des Händlers gewusst und hätte die Rücksendung gefahrlos entgegennehmen können.
Die 7 € fielen wohl nur an, weil der Verzicht des Händlers nicht vor Rücksendungsaufgabe bei der Klägerin zuging. So ganz erschließt sich dies nicht.
Praxistipp:
Im Urteil wird noch einmal klargestellt, dass ein Verbraucher zur unfreien Rücksendung berechtigt ist. Ich bin allerdings der Meinung, dass der Händler dann die Mehrkosten zu den üblichen freigemachten Kosten verlangen kann, wenn er darauf vorher hinweist und unzweifelhaft lässt, dass und wie er aufgewendete Rückversandkosten dem Verbraucher ersetzt. Klar ist, dass der Händler keine Sonderkosten, wie Expresszuschläge oder Kurierfahrten ersetzen muss, denn es genügt ja laut Gesetz die rechtzeitige Absendung für fristwahrende Sendungen. Der Ersatz von Hinsendekosten ist nach wie vor nicht geklärt. Hier gibt es Urteile, die auch diese Kosten dem Händler aufbürden, obwohl er sie ja für die Hinsendeleistung verbraucht und es gibt Urteile, die dem Verbraucher selbst hier Ersatz zusprechen. Zur Zeit läuft ein Musterverfahren über das wir selbstverständlich weiter berichten werden. (C) 2006 Rechtsanwalt Rolf Becker WIENKE & BEKCER - KÖLN
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Jetzt die 22 wichtigsten Urteile zu eBay |
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Vermeiden Sie Fehler bei Ihrem eBay-Einstieg © 2004 Rolf Becker, Köln Lesen Sie den neuen aktuellen Beitrag mit den wichtigsten Urteilen zu eBay:
Kaufvertrag bei Internetauktionen: Widerrufsrecht und Unternehmereigenschaft Angebotstext und Verschweigen verkehrswesentlicher Eigenschaften Versteigerungsabbruch denkbar, Anfechtung wegen Irrtums möglich Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt auch bei Versteigerungen usw. |  |
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Alles über Abmahnungen! |
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Wenn Sie abgemahnt wurden, ist guter Rat teuer. Der Autor dieser Seiten hat unter http://www.abmahnung-uwg.de in einem umfassenden Beitrag einmal alles zusammengestellt, was Sie wissen sollten, um einer Abmahnung zu begegnen.
Typische Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung So reagieren sie richtig auf kurze Fristen Musterformular Fristverlängerung Formulierungshilfe bei unberechtigter Abmahnung Vertragsstrafen Abmahnkosten Einstweilige Verfügung + Abschlusserklärung Aufbrauchfrist Einstweilige Verfügung + Hauptsachverfahren und vieles mehr... |  |
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Kooperation ECC-Handel |
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Das ECC Handel http://www.ecc-handel.de informiert auf seiner Website umfassend und neutral über aktuelle Entwicklungen rund um den Online-Handel. Als ECC-Clubmitglied betreut der Autor dieser Seiten den Rechtstipp des ECC-Newsletters.  |  |
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Kooperation mit wortfilter.de |
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http://www.wortfilter.de, die Megaseite für alle, die in eBay kaufen und verkaufen mit allen Tipps, Tricks und News von eBay-Papst Axel Gronen, Macher des bekannten Bestsellers "eBay Dirty Tricks." (Verlag Data Becker) |  |
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Kooperation IVHI Institut für Versandhandels-Innovationen |
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Das IVHI ist die neue Innovations-Plattform für Versender und Versandhandels-Dienstleister. Wir erforschen, entwickeln und beurteilen erfolgversprechende Neuerungen in allen Bereichen des Versandhandels.
 http://www.ivhi.de/ |  |
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Pressekontakt |
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Presseanfragen wg. Beiträgen, Interviews etc. an info @ kanzlei-wbk.de oder über
WIENKE & BECKER - KÖLN® Rolf Becker Bonner Str. 323 50968 Köln Tel. 0221/3765330 |  |
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ANZEIGE: Versandhandelsmanagement: |
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Für den Versandhandel bestehen noch immer Wachstumsaussichten. Aber nur wer das Geschäft professionell betreibt, hat eine Chance, sich im Wettbewerb zu behaupten. Das Praxiswerk "Versandhandels- management" für Praktiker und Lernende bringt erstmals einen Überblick über alle besonderen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
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Widerruf und Umtauschen leicht gemacht |
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| Weihnachten naht und es gibt wieder unselig viele Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht gibt ... Lesen Sie hier, wie Sie als König Kunde rechtlich am besten als Besteller im Versanhandel bedient sind. Ähnliches gibt es zwar auch im stationären Handel, aber dort können die Händler die Spielregeln (=Bedingungen) von Umtausch und Rückgabe bestimmen. |  |
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