Zum Autor dieser Seiten
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER - KÖLN http://www.kanzlei-wbk.de und seit mehr als 18 Jahren im Bereich Werbung und Vertrieb rechtsberatend tätig. Er ist Autor von Fachbüchern (im Bereich E-Commerce: „Das neue Fernabsatzgesetz“; "Versandhandels-
management" und im Bereich Management ......Weiter klicken
 
Welche Gesetze muss ich kennen?
Wir haben für Sie oben unter dem Reiter "Gesetze" alles zusammengestellt, was Sie kennen sollten, wenn Sie im Versandhandel und Internet tätig sind. Unter Juristen gilt der Spruch: "Ein Blick ins Gesetzt erleichtert die Rechtsfindung!" Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie finden dort z.B. UWG, Gewährleistung, Regeln für Verbraucherbestellugen, AGB-Verbote, Widerrufsrecht, Fernabsatzregelungen usw.
 
Widerrufsrecht & Co.
Für wen gilt das Widerrufsrecht? Was muss man beachten? Gilt das Fernabsatzrecht auch bei Versteigerungen? Lesen Sie hier Antworten zur Rechtslage auf die meist gestellte Frage im Service.
 
Abmahnungen: Die häufigsten abmahnungsrelevanten Rechtsverstöße
Auch in 2008 werden Abmahnungen nicht abgeschafft oder "entschärft". Sie gehören zu unserer Rechtsordnung eines weitgehend selbstverwalteten Wettbewerbsrechts. Dem Händler bleibt der Job, seinen Auftritt notfalls mit Hilfe von Anwälten, die sich auf die Beratung im Fernabsatz spezialisiert haben, entsprechend rechtssicher zu gestalten. Lesen Sie nachfolgenden Beitrag zu den häufigsten Abmahnfallen.
 
Wer trägt das Versandrisiko?
Bestellung abgeschickt, Porto entrichtet, Rechnung raus und der Kunde behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Bleibt der Händler auf den Kosten sitzen? Muss der Kunde die Ware trotzdem zahlen? Aus juristischer Sicht geht es bei dieser Frage um die Gefahrtragung. Früher war alles klar...
 
9 Fehler in Widerrufsbelehrung
9 typische Fehler in einer einzigen Belehrung zum Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Nicht selten trifft man solche Hinweise an, die teuer werden können...
 
Neue Preisangabeverordnung seit 08.07.2004
Mit dem neuen UWG still und leise gab es auch Änderungen in der PreisangabeVO. Die neue Gesetzesfassung finden Sie bei uns unter "Gesetze" oder hier PreisangabeVO PAngV
 
Wann verjähren Gutscheine?
Oft und gerne wird die Frage gestellt, wann denn eigentlich Gutscheine verjähren. Die Verjährung von Gutscheinen hängt davon ab, von welcher Art Gutschein die Rede ist. Da gibt es zunächst einmal Geldgutscheine, für die ein Kunde gezahlt hat. Grundsätzlich verjährt der Anspruch aus einem Gutschein, der nach dem 01.01.2002 ausgegeben wurde, nach 3 Jahren – gerechnet ab dem Schluss des Jahres, indem der Gutschein verkauft wurde. Lesen Sie mehr...
 
Fernabsatzrecht Regelungen
Hier finden Sie die wichtigen Regelungen zum Fernabsatz, die aus dem alten Fernabsatzgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wurden.

Beitrag zur Umsetzung..
 
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06.09.2010 Abmahnungen: Die häufigsten abmahnungsrelevanten Rechtsverstöße

18 Fälle in 9 Gruppen zusammengestellt für Impulse von Rechtsanwalt Rolf Becker WIENKE & BECKER - KÖLN:



Verstoß Nr. 1


Falsche Widerrufsbelehrung


Verwenden Sie nicht einfach den Musterbelehrungstext des Gesetzgebers bei der Widerrufsbelehrung. Muster unwirksam: LG Halle Urteil vom 13. 5. 2005, Az. 1 S 28/05; LG Koblenz Urteil vom 20.12.2006; Az. 12 S 128/06; KG Berlin, Beschluss vom 5. Dezember 2006 Az: 5 W 295/06; OLG Hamm, Beschluss v. 15.03.2007, Az. 4 W 1/07.



Wenn Sie den Belehrungstext verändern:



Falsche Belehrung zum Fristbeginn: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung." Dieser Satz reicht nicht. Stattdessen: "Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) bei Warenlieferungen beginnt die Frist nicht vor dem Tag des Eingangs der Ware." nimmt die Vorgaben des Gesetzes bei Warenlieferungen besser auf. (zur Textform zuletzt LG Kleve, Urteil vom 02.03.2007, 8 O 128/06, zur Frist OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006, 3 U 103/06).



Falsche Widerrufsfrist beim Widerrufsrecht: Bei eBay verlangt wird 1 Monat Widerrufsfrist;
abmahngefährdet sind 4 Wochen oder 30 Tage oder 2 Wochen und andere geringere Werte.



Falsche Belehrung zum Wertersatz: Für die Ingebrauchnahme darf der Händler vom Kunden nach Widerruf keinen Wertersatz bei einem eBay-Kauf verlangen. Schließen Sie deshalb bei den Widerrufsfolgen diesen Anspruch ausdrücklich aus: "Wertersatzansprüche für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bestehen nicht."




Verstoß Nr. 2
Widerrufsrecht ausschließen oder erschweren


Schließen Sie für den Widerrufsfall die unfreie Rücksendung nicht aus. Sie müssen diese akzeptieren: OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Februar 2007, Az. 5 W 15/07. Ob Sie dem Kunden die Mehrkosten (Strafporto) auferlegen dürfen, ist noch nicht geklärt.



Verlangen Sie vom Kunden nicht für die Ausübung des Widerrufsrechts einen Retourenschein anzufordern; auch nicht in Form von Bitten: OLG Hamm Urteil vom 10.12.2004, Az.11 U 102/04. Fügen Sie den Schein gleich bei.
Abmahnfähig ist auch die Bitte oder Klausel in AGB die Ware nur mit Originalverpackung oder ungeöffnet zurückzusenden: OLG Hamburg Urteil v. 20.12.2006, Az: 5 U 105/06; OLG Frankfurt, Urteil v. 10.11.2005, Az. 1 U 127/05. u. wie vor OLG Hamm.



Verstoß Nr. 3
Kein komplettes Impressum


Im Impressum im Internetshop oder bei Ebay und Co muss die komplette Adresse mit Telefonnummer, Telefax (nicht zwingend) und E-Mail angegeben werden.
Nennen Sie im Impressum den kompletten Namen. Abgemahnt wird erfolgreich: Vorname nur abgekürzt oder weggelassen: Kammergericht, Beschluss vom 13.02.2007, 5 W 34/07.



Verstoß Nr. 4
Umsatzsteuerangabe und Versandkostenhöhe nennen


Der BGH entscheidet im Herbst hierüber. Diese zusätzlichen Angaben zum Preis, wie z.B. der Hinweis, ob Umsatzsteuer enthalten ist oder nicht (OLG Hamburg; Beschluss vom 04.01.2007, Az.: 3 W 224/06) und die konkrete Höhe der Versandkosten (OLG Hamburg Urteil vom 23.12.2004, 5 U 17/04) gehören bei Internet- und sonstigen Angeboten im Internet bis dahin unmittelbar neben den Preis.
Sie können statt einer Pauschale auch „die näheren Einzelheiten der Berechnung“ angeben“. (Beispiel-Tabellen). Auf Versandkostentabellen lässt sich im Internet per Link verweisen. Beispiel:



„Elektrische Zahnbürste 29,-- EURO, Preise inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten; Details hier")“



Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 28.03.2007 ( Az.: 4 W 19/07) gerade entschieden, dass der Händler nicht nur Inlandsversandkosten angeben muss, sondern auch die Auslandsversandkosten der Höhe nach präsentiert werden müssen.

Verstoß Nr. 5
Grundpreisangaben nicht vergessen


Neben dem Endpreis müssen Sie auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben haben. Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist z.B. 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware, ansonsten übliche Größen. Kein Freifahrtschein: Nach OLG Koblenz, Urteil v. 25.4.2006, Az. 4 U 1219/05 soll nicht immer Abmahnung gerechtfertigt sein.



Verstoß Nr. 6
Preisgegenüberstellung mit richtiger Erläuterung


Falsch „9,99 Euro statt 14,99 Euro“! Das Wort „statt“ ist nicht eindeutig (BGH, Urteil vom 04.05.2005 Az. I ZR 127/02). Wenn Sie den Referenzpreis nicht näher bezeichnen, geht laut Rechtsprechung der Kunde davon aus, dass es sich um Ihren alten Händlerpreis handelt und nicht z.B. als unverbindliche Herstellerpreisempfehlung (so auch OLG Frankfurt a.M. OLG Report 2002, 290f. und OLG Stuttgart WRP 1996, 791ff.). Stimmt dies nicht, dann sind Sie als Händler gefordert, klare Angaben zu machen, worauf sich der Preis bezieht. („statt vorher bei uns …“).



Verstoß Nr. 7
Inaktuelle Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers


Eine Preisgegenüberstellung mit veraltetem UVP ist irreführend, weil sie zu große Preisersparnis vorspiegelt: BGH Az. I ZR 222/97, Urteil vom 24.05.2000.
Die Kennzeichnung mit der Abkürzung „UVP“ ist heute nicht mehr irreführend, weil sie dem Verkehr als Abkürzung für eine “unverbindliche Herstellerpreisempfehlung” bekannt ist: BGH, Urteil v. 7.12.2006, Az.: I ZR 271/03.




Verstoß Nr. 8
Allgemeine Geschäftsbedingungen einfach selbst erstellen



Hochgefährlich sind ungeprüfte AGB, auch die kopierten von Ihrem Wettbewerber. Da muss ein spezialisierter Anwalt konsultiert werden. Auch kleine Abwandlungen bergen "Sprengstoff":



Änderungen nur schriftlich


"Diese AGB enthalten sämtliche Regelungen. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Sämtliche nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.“


Das Gesetz kennt den Vorrang der Individualabrede vor AGB. Solche Individualabreden können auch mündlich getroffen werden. Schriftformklauseln, die auch solche Abreden nach Vertragsschluss erfasst, benachteiligen den Kunden unangemessen.



Gerichtsstand


"Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers."
Gerichtsstandsvereinbarungen führen sozusagen die Hitliste der falschen und unwirksamen AGB an. In AGB dürfen mit Verbrauchern keine Gerichtsstandvereinbarungen getroffen werden. Enthält die Klausel keine Beschränkung auf Kaufleute als Vertragspartner, dann ist die Klausel unwirksam.




Verstoß Nr.9
Verwendung von geschütztem Material


Die Hitliste der Urheberechtsverstöße dürfte neben Kopien von Produktbildern / Werbematerial von der Herstellerseite für gewerbliche Zwecke (meist nicht gestattet), die Nutzung von Kartenmaterial bei Wegbeschreibungen anführen. Es gibt spezialisierte Anwaltskanzleien, die seit Monaten für die Kartenverlage gewerbliche Nutzungen von Kartenausschnitten abmahnen. Google und Co machen es leicht Kartenausschnitte aufzufinden. Verlockend ist die Möglichkeit der Kopie im Internet, die aber häufig nur zu privaten Zwecken kostenfrei erlaubt wird und eben nicht im gewerblichen Umfeld. Hersteller nutzen gerne Abmahnungen bei Verwendung ihrer Produktbilder und Werbeunterlagen in Internetshops, um allzu preisgünstige Anbieter zu disziplinieren. Achten Sie auch hier auf die Nutzungsbedingungen auf den Herstellerseiten und holen Sie sich im Zweifel eine Genehmigung. Neben Abmahngebühren von etwa 700 - 1.500 Euro werden schnell Lizenzkosten in gleicher Höhe fällig.

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Wenn Sie diese und noch weitere Fehler in ihrem Internetshop oder bei eBay vermeiden möchten, lassen Sie sich beraten. Das kostet auch nicht mehr, als die Abmahnungen.
Ihre http://www.kanzlei-wbk.de

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Jetzt die 22 wichtigsten Urteile zu eBay
Vermeiden Sie Fehler bei Ihrem eBay-Einstieg
© 2004 Rolf Becker, Köln
Lesen Sie den neuen aktuellen Beitrag mit den wichtigsten Urteilen zu eBay:

Kaufvertrag bei Internetauktionen:
Widerrufsrecht und Unternehmereigenschaft
Angebotstext und Verschweigen verkehrswesentlicher Eigenschaften
Versteigerungsabbruch denkbar, Anfechtung wegen Irrtums möglich
Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt auch bei Versteigerungen
usw.
 
Alles über Abmahnungen!
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Typische Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung So reagieren sie richtig auf kurze Fristen Musterformular Fristverlängerung Formulierungshilfe bei unberechtigter Abmahnung Vertragsstrafen Abmahnkosten Einstweilige Verfügung + Abschlusserklärung Aufbrauchfrist Einstweilige Verfügung + Hauptsachverfahren und vieles mehr...
 
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Widerruf und Umtauschen leicht gemacht
Weihnachten naht und es gibt wieder unselig viele Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht gibt ... Lesen Sie hier, wie Sie als König Kunde rechtlich am besten als Besteller im Versanhandel bedient sind. Ähnliches gibt es zwar auch im stationären Handel, aber dort können die Händler die Spielregeln (=Bedingungen) von Umtausch und Rückgabe bestimmen.
 
 
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