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Zum Autor dieser Seiten |
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Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER - KÖLN http://www.kanzlei-wbk.de und seit mehr als 18 Jahren im Bereich Werbung und Vertrieb rechtsberatend tätig. Er ist Autor von Fachbüchern (im Bereich E-Commerce: „Das neue Fernabsatzgesetz“; "Versandhandels- management" und im Bereich Management ......Weiter klicken |  |
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Widerrufsrecht & Co. |
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| Für wen gilt das Widerrufsrecht? Was muss man beachten? Gilt das Fernabsatzrecht auch bei Versteigerungen? Lesen Sie hier Antworten zur Rechtslage auf die meist gestellte Frage im Service. |  |
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Abmahnungen: Die häufigsten abmahnungsrelevanten Rechtsverstöße |
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| Auch in 2008 werden Abmahnungen nicht abgeschafft oder "entschärft". Sie gehören zu unserer Rechtsordnung eines weitgehend selbstverwalteten Wettbewerbsrechts. Dem Händler bleibt der Job, seinen Auftritt notfalls mit Hilfe von Anwälten, die sich auf die Beratung im Fernabsatz spezialisiert haben, entsprechend rechtssicher zu gestalten. Lesen Sie nachfolgenden Beitrag zu den häufigsten Abmahnfallen. |  |
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Wer trägt das Versandrisiko? |
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| Bestellung abgeschickt, Porto entrichtet, Rechnung raus und der Kunde behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Bleibt der Händler auf den Kosten sitzen? Muss der Kunde die Ware trotzdem zahlen? Aus juristischer Sicht geht es bei dieser Frage um die Gefahrtragung. Früher war alles klar... |  |
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9 Fehler in Widerrufsbelehrung |
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| 9 typische Fehler in einer einzigen Belehrung zum Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Nicht selten trifft man solche Hinweise an, die teuer werden können... |  |
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Neue Preisangabeverordnung seit 08.07.2004 |
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| Mit dem neuen UWG still und leise gab es auch Änderungen in der PreisangabeVO. Die neue Gesetzesfassung finden Sie bei uns unter "Gesetze" oder hier PreisangabeVO PAngV |  |
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Wann verjähren Gutscheine? |
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| Oft und gerne wird die Frage gestellt, wann denn eigentlich Gutscheine verjähren. Die Verjährung von Gutscheinen hängt davon ab, von welcher Art Gutschein die Rede ist. Da gibt es zunächst einmal Geldgutscheine, für die ein Kunde gezahlt hat. Grundsätzlich verjährt der Anspruch aus einem Gutschein, der nach dem 01.01.2002 ausgegeben wurde, nach 3 Jahren – gerechnet ab dem Schluss des Jahres, indem der Gutschein verkauft wurde. Lesen Sie mehr... |  |
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Fernabsatzrecht Regelungen |
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Hier finden Sie die wichtigen Regelungen zum Fernabsatz, die aus dem alten Fernabsatzgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wurden.
Beitrag zur Umsetzung.. |  |
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Gesetze |
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In Kraft ab 12.2009 Vorabinfos Haftung
Bitte haben Sie Verständnis, dass trotz sorgfältiger Bearbeitung für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Textwiedergabe keine Haftung übernommen werden kann.
Das UWG enthält die gesetzlichen Regelungen für die zulässige Werbung in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass auch andere weitere Gesetze, wie zum Beispiel das Heilmittelwerbegesetz, Werberechtsregelungen enthalten können. |
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vom 11. Mai 2005 Zweck dieser Richtlinie ist es, durch Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über unlautere Geschäftspraktiken, die die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher beeinträchtigen, zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts und zum Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus beizutragen. Sie ist bis Juni 2007 in Deutschland umzusetzen. |
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vom 14. August 2009 Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1). Artikel 1 § 5 Nr. 1 und 7 dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (ABl. EG Nr. L 221 S. 13). Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden. |
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In der Fassung 08. Dezember 2004 Die §§ 312 b bis 312 f BGB sind hier aufgeführt. |
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in der Fassung von 2004 |
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in der Fassung vom 01. August 2002 Statt dem gesetzlichen Widerrufsrecht kann ein Händler auch ein Rückgaberecht gewähren, bei dem Kunde grundsätzlich nur durch Rücksendung der Ware sich vom Vertrag lösen kann... |
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29. Juli 2009 Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1 und 3)
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29. Juli 2009 Rückgabebelehrungsmuster der BGB-Informationspflichtenverordnung BGB-InfoV Inkrafttreten ab 29. Juli 2009 |
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14. August 2009 "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2814) geändert worden ist" Stand: Neugefasst durch Bek. v. 14.1.2003 I 66; Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 14.8.2009 I 2814 |
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Auszug der gesetzlichen Definition aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch |
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vom 1. September 2002 zuletzt geändert durch V v. 23.10.2009 Hier finden Sie die im Internet noch ganz selten publizierte BGB-Informationspflichten-Verordnung. Sie führt die näheren Informations-Verpflichtungen nach dem Fernabsatzrecht (früher Fernabsatzgesetz), dem Recht zur elektronischen Bestellung, den Informationspflichten der Reiseveranstalter und den Informationspflichten der Kreditinstitute aus. Werden diese Informationen nicht ordnungsgemäß erteilt, dann kann es eine Abmahnung geben. |
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01. Januar 2002 in der Fassung v. 1. August 2002 Hier finden Sie die weitgehend vom Gesetzgeber neu gestalteten Regelungen, gültig ab 01.01.2002, zu den eigentlichen Darlehn und Bankkrediten, Überziehungskrediten etc., aber auch zu Zahlungshilfen im Handel (Zahlungsaufschub, Teilzahlungen, Leasing) und zu Ratenlieferverträgen (Zeitschriftenabos). |
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in der Fassung der Änderungen zum 01. August 2002 Hier finden Sie die neuen Regelungen zum Haustürgeschäft. Es geht um Verträge, die nicht im Geschäft und nicht durch Versandhandel abgeschlossen wurden. Die Regeln müssen zusammen mit dem Widerrufsrecht und Rückgaberecht und § 312f BGB gelesen werden, der abweichende Vereinbarungen gegenüber einem Verbraucher verbietet. Zuletzt wurden die Regelungen zum 01. August 2002 geändert.
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Gültig seit 01.01.2002 Besonders für Webshops im Internet ist diese Vorschrift interessant, die für B2C und B2B, also auch bei Angeboten für Händler und gewerbliche Endverbraucher strenge Anforderungen an die Shop-Gestaltung stellen. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Regelungen kann keine Haftung übernommen werden. |
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Inkraft seit 01.01.2002 Früher regelte das Gesetz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen,wie diese einbezogen werden und welche AGB wirksam sind und welche verboten sind. Jetzt finden sich diese Regelungen in den §§ 305 ff. BGB.
Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit können wir keinerlei Haftung übernehmen. |
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teilweise seit 2000 |
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Neugefasst durch UWG am 08.07.2004 Haftung
Bitte haben Sie Verständnis, dass trotz sorgfältiger Bearbeitung für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Textwiedergabe keine Haftung übernommen werden kann.
Die PreisangabenVO regelt die Pflichten für Einzelhandel und Versandhandel hinsichtlich der anzugebenden Preise und ihrer Bestandteile. Die letzte Aktualisierung brachte Weiterungen bei der Angabe der Versandkostenhöhe und Erleichterungen bei Schlussverkäufen.
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Hier finden Sie Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum Gewährleistungsrecht.Eine Haftung für Aktualität oder richtige Übertragung kann nicht übernommen werden. |
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01.01.2002 Hier finden Sie einzelne besondere Bestimmungen, die gelten, wenn ein Verbraucher Kaufverträge mit einem Händler schließt.
Für Richtigkeit und Aktualität kann keine Haftung übernommen werden! |
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01.01.2002 Vorabinfos Haftung
Bitte haben Sie Verständnis, dass trotz sorgfältiger Bearbeitung für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Textwiedergabe keine Haftung übernommen werden kann.
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neu § 66a ab 01.09.2007 BGBl. 2007 I, S. 106 ff. |
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in der Fassung vom 23.07.2002 Das Fernunterrichtsgesetz enthält Spezialvorschriften, Widerrufsrechte und Hinweispflichten für Fernunterrichtsverträge.
Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit des Textes können wir nicht übernehmen. |
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Jetzt die 22 wichtigsten Urteile zu eBay |
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Vermeiden Sie Fehler bei Ihrem eBay-Einstieg © 2004 Rolf Becker, Köln Lesen Sie den neuen aktuellen Beitrag mit den wichtigsten Urteilen zu eBay:
Kaufvertrag bei Internetauktionen: Widerrufsrecht und Unternehmereigenschaft Angebotstext und Verschweigen verkehrswesentlicher Eigenschaften Versteigerungsabbruch denkbar, Anfechtung wegen Irrtums möglich Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt auch bei Versteigerungen usw. |  |
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Alles über Abmahnungen! |
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Wenn Sie abgemahnt wurden, ist guter Rat teuer. Der Autor dieser Seiten hat unter http://www.abmahnung-uwg.de in einem umfassenden Beitrag einmal alles zusammengestellt, was Sie wissen sollten, um einer Abmahnung zu begegnen.
Typische Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung So reagieren sie richtig auf kurze Fristen Musterformular Fristverlängerung Formulierungshilfe bei unberechtigter Abmahnung Vertragsstrafen Abmahnkosten Einstweilige Verfügung + Abschlusserklärung Aufbrauchfrist Einstweilige Verfügung + Hauptsachverfahren und vieles mehr... |  |
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Kooperation ECC-Handel |
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Das ECC Handel http://www.ecc-handel.de informiert auf seiner Website umfassend und neutral über aktuelle Entwicklungen rund um den Online-Handel. Als ECC-Clubmitglied betreut der Autor dieser Seiten den Rechtstipp des ECC-Newsletters.  |  |
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Kooperation mit wortfilter.de |
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http://www.wortfilter.de, die Megaseite für alle, die in eBay kaufen und verkaufen mit allen Tipps, Tricks und News von eBay-Papst Axel Gronen, Macher des bekannten Bestsellers "eBay Dirty Tricks." (Verlag Data Becker) |  |
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Kooperation IVHI Institut für Versandhandels-Innovationen |
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Das IVHI ist die neue Innovations-Plattform für Versender und Versandhandels-Dienstleister. Wir erforschen, entwickeln und beurteilen erfolgversprechende Neuerungen in allen Bereichen des Versandhandels.
 http://www.ivhi.de/ |  |
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Pressekontakt |
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Presseanfragen wg. Beiträgen, Interviews etc. an info @ kanzlei-wbk.de oder über
WIENKE & BECKER - KÖLN® Rolf Becker Bonner Str. 323 50968 Köln Tel. 0221/3765330 |  |
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ANZEIGE: Versandhandelsmanagement: |
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Für den Versandhandel bestehen noch immer Wachstumsaussichten. Aber nur wer das Geschäft professionell betreibt, hat eine Chance, sich im Wettbewerb zu behaupten. Das Praxiswerk "Versandhandels- management" für Praktiker und Lernende bringt erstmals einen Überblick über alle besonderen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
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Widerruf und Umtauschen leicht gemacht |
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| Weihnachten naht und es gibt wieder unselig viele Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht gibt ... Lesen Sie hier, wie Sie als König Kunde rechtlich am besten als Besteller im Versanhandel bedient sind. Ähnliches gibt es zwar auch im stationären Handel, aber dort können die Händler die Spielregeln (=Bedingungen) von Umtausch und Rückgabe bestimmen. |  |
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