Zum Autor dieser Seiten
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER - KÖLN http://www.kanzlei-wbk.de und seit mehr als 18 Jahren im Bereich Werbung und Vertrieb rechtsberatend tätig. Er ist Autor von Fachbüchern (im Bereich E-Commerce: „Das neue Fernabsatzgesetz“; "Versandhandels-
management" und im Bereich Management ......Weiter klicken
 
Welche Gesetze muss ich kennen?
Wir haben für Sie oben unter dem Reiter "Gesetze" alles zusammengestellt, was Sie kennen sollten, wenn Sie im Versandhandel und Internet tätig sind. Unter Juristen gilt der Spruch: "Ein Blick ins Gesetzt erleichtert die Rechtsfindung!" Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie finden dort z.B. UWG, Gewährleistung, Regeln für Verbraucherbestellugen, AGB-Verbote, Widerrufsrecht, Fernabsatzregelungen usw.
 
Widerrufsrecht & Co.
Für wen gilt das Widerrufsrecht? Was muss man beachten? Gilt das Fernabsatzrecht auch bei Versteigerungen? Lesen Sie hier Antworten zur Rechtslage auf die meist gestellte Frage im Service.
 
Abmahnungen: Die häufigsten abmahnungsrelevanten Rechtsverstöße
Auch in 2008 werden Abmahnungen nicht abgeschafft oder "entschärft". Sie gehören zu unserer Rechtsordnung eines weitgehend selbstverwalteten Wettbewerbsrechts. Dem Händler bleibt der Job, seinen Auftritt notfalls mit Hilfe von Anwälten, die sich auf die Beratung im Fernabsatz spezialisiert haben, entsprechend rechtssicher zu gestalten. Lesen Sie nachfolgenden Beitrag zu den häufigsten Abmahnfallen.
 
Wer trägt das Versandrisiko?
Bestellung abgeschickt, Porto entrichtet, Rechnung raus und der Kunde behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Bleibt der Händler auf den Kosten sitzen? Muss der Kunde die Ware trotzdem zahlen? Aus juristischer Sicht geht es bei dieser Frage um die Gefahrtragung. Früher war alles klar...
 
9 Fehler in Widerrufsbelehrung
9 typische Fehler in einer einzigen Belehrung zum Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Nicht selten trifft man solche Hinweise an, die teuer werden können...
 
Neue Preisangabeverordnung seit 08.07.2004
Mit dem neuen UWG still und leise gab es auch Änderungen in der PreisangabeVO. Die neue Gesetzesfassung finden Sie bei uns unter "Gesetze" oder hier PreisangabeVO PAngV
 
Wann verjähren Gutscheine?
Oft und gerne wird die Frage gestellt, wann denn eigentlich Gutscheine verjähren. Die Verjährung von Gutscheinen hängt davon ab, von welcher Art Gutschein die Rede ist. Da gibt es zunächst einmal Geldgutscheine, für die ein Kunde gezahlt hat. Grundsätzlich verjährt der Anspruch aus einem Gutschein, der nach dem 01.01.2002 ausgegeben wurde, nach 3 Jahren – gerechnet ab dem Schluss des Jahres, indem der Gutschein verkauft wurde. Lesen Sie mehr...
 
Fernabsatzrecht Regelungen
Hier finden Sie die wichtigen Regelungen zum Fernabsatz, die aus dem alten Fernabsatzgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wurden.

Beitrag zur Umsetzung..
 
Gesetze
Neues Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)  

In Kraft ab 12.2009

Vorabinfos
Haftung

Bitte haben Sie Verständnis, dass trotz sorgfältiger Bearbeitung für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Textwiedergabe keine Haftung übernommen werden kann.

Das UWG enthält die gesetzlichen Regelungen für die zulässige Werbung in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass auch andere weitere Gesetze, wie zum Beispiel das Heilmittelwerbegesetz, Werberechtsregelungen enthalten können.

EU Richtlinie 2005/29/EG Unlautere Geschäftspraktiken  

vom 11. Mai 2005

Zweck dieser Richtlinie ist es, durch Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über unlautere Geschäftspraktiken, die die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher beeinträchtigen, zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts und zum Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus beizutragen. Sie ist bis Juni 2007 in Deutschland umzusetzen.

Telemediengesetz (TMG)  

vom 14. August 2009

Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/31/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche
Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen
Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1).
Artikel 1 § 5 Nr. 1 und 7 dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie 2003/58/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie
68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften
bestimmter Rechtsformen (ABl. EG Nr. L 221 S. 13).
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der
Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der
Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie
98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217
S. 18), sind beachtet worden.

Fernabsatzrecht neue Regelungen  

In der Fassung 08. Dezember 2004

Die §§ 312 b bis 312 f BGB sind hier aufgeführt.

Widerrufsrecht  

in der Fassung von 2004


Rückgaberecht  

in der Fassung vom 01. August 2002

Statt dem gesetzlichen Widerrufsrecht kann ein Händler auch ein Rückgaberecht gewähren, bei dem Kunde grundsätzlich nur durch Rücksendung der Ware sich vom Vertrag lösen kann...

Neues Widerrufsbelehrungsmuster ab 29. Juli 2009  

29. Juli 2009

Anlage 2
(zu § 14 Abs. 1 und 3)

Neues Muster für die Rückgabebelehrung ab 01.04.2008  

29. Juli 2009

Rückgabebelehrungsmuster der BGB-Informationspflichtenverordnung BGB-InfoV Inkrafttreten ab 29. Juli 2009

Bundesdatenschutzgesetz BDSG  

14. August 2009

"Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I
S. 66), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2814)
geändert worden ist"
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 14.1.2003 I 66;
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 14.8.2009 I 2814

Verbraucherbegriff und Unternehmerbegriff im BGB  

Auszug der gesetzlichen Definition aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch

BGBInformationspflichtenVerordnung  

vom 1. September 2002 zuletzt geändert durch V v. 23.10.2009

Hier finden Sie die im Internet noch ganz selten publizierte BGB-Informationspflichten-Verordnung. Sie führt die näheren Informations-Verpflichtungen nach dem Fernabsatzrecht (früher Fernabsatzgesetz), dem Recht zur elektronischen Bestellung, den Informationspflichten der Reiseveranstalter und den Informationspflichten der Kreditinstitute aus. Werden diese Informationen nicht ordnungsgemäß erteilt, dann kann es eine Abmahnung geben.

Verbraucherkreditrecht  

01. Januar 2002 in der Fassung v. 1. August 2002

Hier finden Sie die weitgehend vom Gesetzgeber neu gestalteten Regelungen, gültig ab 01.01.2002, zu den eigentlichen Darlehn und Bankkrediten, Überziehungskrediten etc., aber auch zu Zahlungshilfen im Handel (Zahlungsaufschub, Teilzahlungen, Leasing) und zu Ratenlieferverträgen (Zeitschriftenabos).

Haustürwiderrufsrecht  

in der Fassung der Änderungen zum 01. August 2002

Hier finden Sie die neuen Regelungen zum Haustürgeschäft. Es geht um Verträge, die nicht im Geschäft und nicht durch Versandhandel abgeschlossen wurden. Die Regeln müssen zusammen mit dem Widerrufsrecht und Rückgaberecht und § 312f BGB gelesen werden, der abweichende Vereinbarungen gegenüber einem Verbraucher verbietet. Zuletzt wurden die Regelungen zum 01. August 2002 geändert.


Sonderbestimmungen im Internet und elektronischen Geschäftsverkehr  

Gültig seit 01.01.2002

Besonders für Webshops im Internet ist diese Vorschrift interessant, die für B2C und B2B, also auch bei Angeboten für Händler und gewerbliche Endverbraucher strenge Anforderungen an die Shop-Gestaltung stellen.
Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Regelungen kann keine Haftung übernommen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Regelungen aus dem BGB  

Inkraft seit 01.01.2002

Früher regelte das Gesetz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen,wie diese einbezogen werden und welche AGB wirksam sind und welche verboten sind. Jetzt finden sich diese Regelungen in den §§ 305 ff. BGB.

Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit können wir keinerlei Haftung übernehmen.

Gewinnspiele (diverse Gesetze)  

teilweise seit 2000


Preisangabenverordnung  

Neugefasst durch UWG am 08.07.2004

Haftung

Bitte haben Sie Verständnis, dass trotz sorgfältiger Bearbeitung für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Textwiedergabe keine Haftung übernommen werden kann.



Die PreisangabenVO regelt die Pflichten für Einzelhandel und Versandhandel hinsichtlich der anzugebenden Preise und ihrer Bestandteile. Die letzte Aktualisierung brachte Weiterungen bei der Angabe der Versandkostenhöhe und Erleichterungen bei Schlussverkäufen.

Gewährleistungsrecht BGB  

Hier finden Sie Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum Gewährleistungsrecht.Eine Haftung für Aktualität oder richtige Übertragung kann nicht übernommen werden.

Verbrauchsgüterkaufrecht im BGB  

01.01.2002

Hier finden Sie einzelne besondere Bestimmungen, die gelten, wenn ein Verbraucher Kaufverträge mit einem Händler schließt.

Für Richtigkeit und Aktualität kann keine Haftung übernommen werden!

Garantien  

01.01.2002

Vorabinfos
Haftung

Bitte haben Sie Verständnis, dass trotz sorgfältiger Bearbeitung für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der Textwiedergabe keine Haftung übernommen werden kann.

TKG Telekommunikationsgesetz  

neu § 66a ab 01.09.2007

BGBl. 2007 I, S. 106 ff.

Fernunterrichtsgesetz  

in der Fassung vom 23.07.2002

Das Fernunterrichtsgesetz enthält Spezialvorschriften, Widerrufsrechte und Hinweispflichten für Fernunterrichtsverträge.

Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit des Textes können wir nicht übernehmen.
 
Suchen
 
Jetzt die 22 wichtigsten Urteile zu eBay
Vermeiden Sie Fehler bei Ihrem eBay-Einstieg
© 2004 Rolf Becker, Köln
Lesen Sie den neuen aktuellen Beitrag mit den wichtigsten Urteilen zu eBay:

Kaufvertrag bei Internetauktionen:
Widerrufsrecht und Unternehmereigenschaft
Angebotstext und Verschweigen verkehrswesentlicher Eigenschaften
Versteigerungsabbruch denkbar, Anfechtung wegen Irrtums möglich
Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt auch bei Versteigerungen
usw.
 
Alles über Abmahnungen!
Wenn Sie abgemahnt wurden, ist guter Rat teuer. Der Autor dieser Seiten hat unter http://www.abmahnung-uwg.de in einem umfassenden Beitrag einmal alles zusammengestellt, was Sie wissen sollten, um einer Abmahnung zu begegnen.

Typische Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung So reagieren sie richtig auf kurze Fristen Musterformular Fristverlängerung Formulierungshilfe bei unberechtigter Abmahnung Vertragsstrafen Abmahnkosten Einstweilige Verfügung + Abschlusserklärung Aufbrauchfrist Einstweilige Verfügung + Hauptsachverfahren und vieles mehr...
 
Kooperation ECC-Handel
Das ECC Handel http://www.ecc-handel.de informiert auf seiner Website umfassend und neutral über aktuelle Entwicklungen rund um den Online-Handel. Als ECC-Clubmitglied betreut der Autor dieser Seiten den Rechtstipp des ECC-Newsletters. ECC-Club-Logo
 
Kooperation mit wortfilter.de
Wortfilter-Kooperation-versandhandelsrecht-de

http://www.wortfilter.de, die Megaseite für alle, die in eBay kaufen und verkaufen mit allen Tipps, Tricks und News von eBay-Papst Axel Gronen, Macher des bekannten Bestsellers
"eBay Dirty Tricks." (Verlag Data Becker)

 
Kooperation IVHI Institut für Versandhandels-Innovationen
Das IVHI ist die neue Innovations-Plattform für Versender und Versandhandels-Dienstleister. Wir erforschen, entwickeln und beurteilen erfolgversprechende Neuerungen in allen Bereichen des Versandhandels.

IVHI Institut für Versandhandels-Innovationen

http://www.ivhi.de/
 
Pressekontakt
Presseanfragen wg. Beiträgen, Interviews etc. an info @ kanzlei-wbk.de oder über

WIENKE & BECKER - KÖLN®
Rolf Becker
Bonner Str. 323
50968 Köln
Tel. 0221/3765330
 
ANZEIGE: Versandhandelsmanagement:
Für den Versandhandel bestehen noch immer Wachstumsaussichten. Aber nur wer das Geschäft professionell betreibt, hat eine Chance, sich im Wettbewerb zu behaupten.
Das Praxiswerk "Versandhandels-
management"

für Praktiker und Lernende bringt erstmals einen Überblick über alle besonderen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
Versandhandelsmanagement Thieme Becker u.a.
 
Widerruf und Umtauschen leicht gemacht
Weihnachten naht und es gibt wieder unselig viele Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht gibt ... Lesen Sie hier, wie Sie als König Kunde rechtlich am besten als Besteller im Versanhandel bedient sind. Ähnliches gibt es zwar auch im stationären Handel, aber dort können die Händler die Spielregeln (=Bedingungen) von Umtausch und Rückgabe bestimmen.
 
 
© 2010 Rolf Becker Köln Wienke & Becker - Köln ® Informationsdienst by WebTac Multimedia Agentur

[ Diese Seite als Startseite festlegen ] [ Diese Seite zu den Favoriten hinzufügen ]