Zum Autor dieser Seiten
Rechtsanwalt Rolf Becker ist Partner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER - KÖLN http://www.kanzlei-wbk.de und seit mehr als 18 Jahren im Bereich Werbung und Vertrieb rechtsberatend tätig. Er ist Autor von Fachbüchern (im Bereich E-Commerce: „Das neue Fernabsatzgesetz“; "Versandhandels-
management" und im Bereich Management ......Weiter klicken
 
Welche Gesetze muss ich kennen?
Wir haben für Sie oben unter dem Reiter "Gesetze" alles zusammengestellt, was Sie kennen sollten, wenn Sie im Versandhandel und Internet tätig sind. Unter Juristen gilt der Spruch: "Ein Blick ins Gesetzt erleichtert die Rechtsfindung!" Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie finden dort z.B. UWG, Gewährleistung, Regeln für Verbraucherbestellugen, AGB-Verbote, Widerrufsrecht, Fernabsatzregelungen usw.
 
Widerrufsrecht & Co.
Für wen gilt das Widerrufsrecht? Was muss man beachten? Gilt das Fernabsatzrecht auch bei Versteigerungen? Lesen Sie hier Antworten zur Rechtslage auf die meist gestellte Frage im Service.
 
Abmahnungen: Die häufigsten abmahnungsrelevanten Rechtsverstöße
Auch in 2008 werden Abmahnungen nicht abgeschafft oder "entschärft". Sie gehören zu unserer Rechtsordnung eines weitgehend selbstverwalteten Wettbewerbsrechts. Dem Händler bleibt der Job, seinen Auftritt notfalls mit Hilfe von Anwälten, die sich auf die Beratung im Fernabsatz spezialisiert haben, entsprechend rechtssicher zu gestalten. Lesen Sie nachfolgenden Beitrag zu den häufigsten Abmahnfallen.
 
Wer trägt das Versandrisiko?
Bestellung abgeschickt, Porto entrichtet, Rechnung raus und der Kunde behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. Bleibt der Händler auf den Kosten sitzen? Muss der Kunde die Ware trotzdem zahlen? Aus juristischer Sicht geht es bei dieser Frage um die Gefahrtragung. Früher war alles klar...
 
9 Fehler in Widerrufsbelehrung
9 typische Fehler in einer einzigen Belehrung zum Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Nicht selten trifft man solche Hinweise an, die teuer werden können...
 
Neue Preisangabeverordnung seit 08.07.2004
Mit dem neuen UWG still und leise gab es auch Änderungen in der PreisangabeVO. Die neue Gesetzesfassung finden Sie bei uns unter "Gesetze" oder hier PreisangabeVO PAngV
 
Wann verjähren Gutscheine?
Oft und gerne wird die Frage gestellt, wann denn eigentlich Gutscheine verjähren. Die Verjährung von Gutscheinen hängt davon ab, von welcher Art Gutschein die Rede ist. Da gibt es zunächst einmal Geldgutscheine, für die ein Kunde gezahlt hat. Grundsätzlich verjährt der Anspruch aus einem Gutschein, der nach dem 01.01.2002 ausgegeben wurde, nach 3 Jahren – gerechnet ab dem Schluss des Jahres, indem der Gutschein verkauft wurde. Lesen Sie mehr...
 
Fernabsatzrecht Regelungen
Hier finden Sie die wichtigen Regelungen zum Fernabsatz, die aus dem alten Fernabsatzgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wurden.

Beitrag zur Umsetzung..
 
Gewährleistungsrecht BGB

Inhaltsverzeichnis

 BGB § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
   § 433 BGB
 BGB § 434 Sachmangel
   § 434 BGB
 BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
   § 437 BGB
 BGB § 439 Nacherfüllung
   § 439 BGB
 BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
   § 440 BGB

BGB § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

§ 433 BGB

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

nach oben

BGB § 434 Sachmangel

§ 434 BGB



(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

nach oben

BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

§ 437 BGB

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

nach oben

BGB § 439 Nacherfüllung

§ 439 BGB



(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

nach oben

BGB § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

§ 440 BGB

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

nach oben

© 2010 Rechtanwalt Rolf Becker, Köln

 
Suchen
 
Jetzt die 22 wichtigsten Urteile zu eBay
Vermeiden Sie Fehler bei Ihrem eBay-Einstieg
© 2004 Rolf Becker, Köln
Lesen Sie den neuen aktuellen Beitrag mit den wichtigsten Urteilen zu eBay:

Kaufvertrag bei Internetauktionen:
Widerrufsrecht und Unternehmereigenschaft
Angebotstext und Verschweigen verkehrswesentlicher Eigenschaften
Versteigerungsabbruch denkbar, Anfechtung wegen Irrtums möglich
Widerrufsrecht im Fernabsatz gilt auch bei Versteigerungen
usw.
 
Alles über Abmahnungen!
Wenn Sie abgemahnt wurden, ist guter Rat teuer. Der Autor dieser Seiten hat unter http://www.abmahnung-uwg.de in einem umfassenden Beitrag einmal alles zusammengestellt, was Sie wissen sollten, um einer Abmahnung zu begegnen.

Typische Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung So reagieren sie richtig auf kurze Fristen Musterformular Fristverlängerung Formulierungshilfe bei unberechtigter Abmahnung Vertragsstrafen Abmahnkosten Einstweilige Verfügung + Abschlusserklärung Aufbrauchfrist Einstweilige Verfügung + Hauptsachverfahren und vieles mehr...
 
Kooperation ECC-Handel
Das ECC Handel http://www.ecc-handel.de informiert auf seiner Website umfassend und neutral über aktuelle Entwicklungen rund um den Online-Handel. Als ECC-Clubmitglied betreut der Autor dieser Seiten den Rechtstipp des ECC-Newsletters. ECC-Club-Logo
 
Kooperation mit wortfilter.de
Wortfilter-Kooperation-versandhandelsrecht-de

http://www.wortfilter.de, die Megaseite für alle, die in eBay kaufen und verkaufen mit allen Tipps, Tricks und News von eBay-Papst Axel Gronen, Macher des bekannten Bestsellers
"eBay Dirty Tricks." (Verlag Data Becker)

 
Kooperation IVHI Institut für Versandhandels-Innovationen
Das IVHI ist die neue Innovations-Plattform für Versender und Versandhandels-Dienstleister. Wir erforschen, entwickeln und beurteilen erfolgversprechende Neuerungen in allen Bereichen des Versandhandels.

IVHI Institut für Versandhandels-Innovationen

http://www.ivhi.de/
 
Pressekontakt
Presseanfragen wg. Beiträgen, Interviews etc. an info @ kanzlei-wbk.de oder über

WIENKE & BECKER - KÖLN®
Rolf Becker
Bonner Str. 323
50968 Köln
Tel. 0221/3765330
 
ANZEIGE: Versandhandelsmanagement:
Für den Versandhandel bestehen noch immer Wachstumsaussichten. Aber nur wer das Geschäft professionell betreibt, hat eine Chance, sich im Wettbewerb zu behaupten.
Das Praxiswerk "Versandhandels-
management"

für Praktiker und Lernende bringt erstmals einen Überblick über alle besonderen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
Versandhandelsmanagement Thieme Becker u.a.
 
Widerruf und Umtauschen leicht gemacht
Weihnachten naht und es gibt wieder unselig viele Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht gibt ... Lesen Sie hier, wie Sie als König Kunde rechtlich am besten als Besteller im Versanhandel bedient sind. Ähnliches gibt es zwar auch im stationären Handel, aber dort können die Händler die Spielregeln (=Bedingungen) von Umtausch und Rückgabe bestimmen.
 
 
© 2010 Rolf Becker Köln Wienke & Becker - Köln ® Informationsdienst by WebTac Multimedia Agentur

[ Diese Seite als Startseite festlegen ] [ Diese Seite zu den Favoriten hinzufügen ]