Unternehmensadresse in Prospekten Pflicht II
Sonntag, 22. Januar 2012 - 18:12 Uhr
Nach der Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 13.10.2011 - I-4 W 84/11) welches in einem Werbeprospekt eines Möbelhauses die komplette Firma und Geschäftsanschrift des Anbieters ebenso vermisste, wie die Angaben zum Finanzierungspartner, hat jetzt auch das OLG Hamburg in einem Beschluss vom 20.10.11 (Az. 5 W 134/11) bekräftigt, dass in Angeboten, bei denen Waren oder Dienstleistungen mit Merkmalen und Preis angeboten werden, auch die Identität und Anschrift des anbietenden Unternehmens mit anzugeben ist. Pflicht sind jeweils komplette Firma, Rechtsform, Ort, Postleitzahl, Straße und Hausnummer.



