Grundpreisangabe bei eBay auch in mobiler Ansicht
Donnerstag, 22. Dezember 2011 - 15:35 Uhr
Wie bereits berichtet muss man bei eBay Grundpreisangaben bereits in der Artikelüberschrift bereithalten (LG Hamburg, Urteil v. 24.11.2011, 327 O 196/11). Dies gilt natürlich auch für die mobile Ansicht. Martin Rätze von Trusted Shops macht zu Recht darauf aufmerksam, dass bei Aufnahme des Grundpreises in der Artikelbezeichnung dieser in der App des Mobilfunkgerätes untergehen kann (bei einer Iphone-App wurden wohl nur 52 Zeichen angezeigt).
Denken Sie auch an Preissuchmaschinen bei Ihrer Grundpreisangabe!



