Werbeverweigerung auch bei Postwurfsendung
Montag, 12. Dezember 2011 - 12:27 Uhr
Viele werden die Prospektesammlung „Einkauf aktuell“ der Deutschen Post kennen. Wie Onetoone jetzt meldete (siehe Link in der Überschrift) hat ein Anwalt vor dem LG Lüneburg (Az. 4 S 44/11) Recht bekommen, der sich mehrfach schriftlich gegen die Postwurfsendung ausgesprochen hatte. Aufgrund des erheblichen Aufwandes gleich die Post jedoch solche selektiven Werbeverweigerer nicht ab, sondern beachtet nur generelle Veweigerungen etwa bei einem Aufkleber auf dem Briefkasten. Das Gericht wird zitiert mit:
"Im Hinblick auf die erhebliche Anzahl von Werbeverweigerern wird dies gegebenenfalls dazu führen, dass die bisher bekannte Form der Postwurfsendungen nicht mehr möglich sein wird". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



