Abmahnungen: Die häufigsten Verstöße
Auch in diesem Jahr werden Abmahnungen nicht abge-schafft oder "entschärft". Sie gehören zu unserer Rechtsordnung eines weit-gehend selbstverwalteten Wettbewerbsrechts. Dem Händler bleibt der Job, seinen Auftritt notfalls mit Hilfe von Anwälten, die sich auf die Beratung im Fernabsatz spezialisiert haben, ent-sprechend rechtssicher zu gestalten. Lesen Sie aktualisierten
Beitrag zu den häufigsten Abmahnfallen.Widerruf und Umtauschen leicht gemacht
Nicht nur vor oder nach Weihnachten gibt es Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht für Verbraucher gibt. Lesen Sie in unserem Grundlagenbeitrag für Verbraucher, wie Sie als König Kunde rechtlich am besten als Besteller im Versandhandel bedient sind. Ähnliches gibt es zwar auch im stationären Handel, aber dort können die Händler die Spielregeln (=Bedingungen) von Umtausch und Rückgabe bestimmen.
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