Tipps, Nachrichten, Urteile und aktuelle Entwicklungen im Werberecht und Wirtschaftsrecht werden hier als Rechtsinformationen für Versand und Handel, kurz alle, die werben und verkaufen, aufbereitet. Natürlich können Sie sich auch als Verbraucher informieren.
Abmahnungen
Lesen Sie hier Hinweise zu Abmahnungen, Vertragsstrafen, Unterlassungserklärungen, Rechtsmissbrauch und alles was damit zusammenhängt vom Rechtsanwaltsteam von versandhandelsrecht.de
Widerrufsrecht
Hier finden Sie die Beiträge des Autorenteams von Versandhandelsrecht rund um das Widerrufsrecht und Rückgaberecht im Fernabsatz. Lesen Sie über Tipps und Urteile zur Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung, Widerrufsfristen und Klauseln zum Widerrufsrecht.
Gutscheine-Angebote
Hier finden Sie eine Zusammenstellung unserer Beiträge von Versandhandelsrecht.de rund um Verkaufsförderungsmaßnahmen, Sonderangebote, Gutscheine, Rabatte und Co.
Foren-Presse
Wir haben an dieser Stelle für Sie unsere Beiträge in Versandhandelsrecht.de rund um das Presserecht, Forenrecht, also Äußerungsrecht und Verlagsrecht zusammengestellt.
Wirtschaftsrecht
Wir können nicht nur Versandhandel, sondern betreuen auch kleine und mittlere Unternehmen aus Mittelstand und Industrie in Projekten mit Projektverträgen, Geheimhaltungsvereinbarungen NDA, Kundenschutzklauseln, Business to Business AGB (B2B) und sonstigen Vertragsfragen.
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Lesen Sie nachstehend unsere aktuellen Grundlagenbeiträge mit Rechtstipps zur Werbung, zu Urteilen und rechtlichen Entwicklungen.
TKG Novelle - Warteschleifen werden kostenfrei
16.02.2012 In der letzten Woche konnte ein nach intensiven Verhandlungen gefundener Kompromiss zur Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet werden. Durch diese Reform werden Verbraucherrechte weiter verbessert und gestärkt. So ist ein Verbot teurer Warteschleifen oder die Preisansageverpflichtung für Call-by-Call Dienstleistungen ebenso enthalten wie Regelungen zu einer vertragsunabhängigen Mitnahme der Mobilfunknummer.
Unterschied zwischen Verfügbarkeit und Lieferzeit
12.02.2012 Der Händler muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zwingend Angaben zur Lieferzeit machen, wenn die Ware nicht innerhalb des Erwartungszeitraumes des Kunden eintreffen kann. Wann dies ist, hängt vom Einzelfall ab. Manche Händler versuchen präzise Angaben zu umgehen, indem Sie Angaben zur Verfügbarkeit der Waren machen. Doch dürfen Begriffe, wie Verfügbarkeit und Lieferzeit nicht durcheinander geworfen werden, wie ein aktuelles Urteil des LG Bochum vom 22. Dezember 2011, Aktz.: I-14 O 189/11 zeigt.
OLG Hamm: 2 Wochen Widerrufsrecht bei eBay reichen
09.02.2012 Wir hatten im letzen Jahr bereits einen kritischen Beitrag zur Rechtssprechung des LG Dortmund veröffentlicht und waren der Meinung, dass bei eBay die 14 Tage Widerrufsfrist reichen. Damals hatten wir geraten, sich nicht einschüchtern zu lassen. Jetzt hat das OLG Hamm am 10.01.2012 (Az. I-4 U 145/11) entschieden, dass die Übermittlung der Widerrufsbelehrung per E-Mail unmittelbar nach dem Ende einer Auktion bei eBay ausreicht, um die 14-Tage Widerrufsfrist und nicht 1 Monat zu rechtfertigen.
BGH zur Irreführung mit Branchenbucheinträgen
09.02.2012 Immer wieder werden Rechnungen, Auftragsbestätigungen und sonstige Schreiben versendet, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, wie z.B. Adressdatenaktualisierungen kostenpflichtige Branchenbucheinträge, mit oftmals langfristiger Bindung beeinhalten. Daneben werden gerade im Bereich der Gewerblichen Schutzrechte, insbesondere von Markeninhabern vermeintliche Gebühren und Verlängerungskosten mit getarnten Amtsschreiben verlangt. Nun hatte endlich auch der BGH einmal Gelegenheit, sich mit einem konkreten Branchenbucheintragsangebot zu befassen. Lesen Sie unseren Beitrag zu den Anzeigenfallen.
EU-Datenschutzverordnung
05.02.2012 Die EU-Datenschutzverordnung soll ein großer Wurf werden. Viviane Reding, als EU-Kommissarin zuständig für Justiz, Grundrechte und Bügerschaft , stellte ihn am 25.01.2012 vor. Details zum Direktmarketing.
Werbung mit Originalware bei eBay
02.01.2012 Eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist für Händler grundsätzlich unzulässig und kann abgemahnt werden. So darf etwa gegenüber Verbrauchern das gesetzlich vorgesehene 14-tgige Widerrufsrecht ebenso wenig beworben werden, wie die gesetzliche 2-jährige Gewährleistungsfrist. Eine Ausnahme wird allerdings für die Bewerbung von Produkten als Originalware bei eBay gemacht (Urteil des AG Meldorf vom 10.08.2010, Az. 84 C 200/10, bestätigt durch LG Itzehoe, Beschluss vom 15.12.2011, Az. 1 S 178/10)
Postfach in der Widerrufsbelehrung reicht nicht
30.01.2012 Der Bundesgerichtshof hatte am 25.01.2012 zu der Frage zu entschieden, ob die Angabe einer Postfachadresse in der Widerrufsbelehrung ausreichend sei und hat diese Frage im zu beurteilenden Fall bejaht. Doch Vorsicht: Die Entscheidung betraf einen Fall aus dem Jahr 2008. Nach heutiger Rechtslage wäre dieser anders zu entscheiden gewesen. Für den Shopbetreiber heute gilt: In der Widerrufsbelhrung ist die ladungsfähige Anschrift anzugeben!
Anhängen an fremde Angebote bei Amazon & Co
25.01.2012 Immer häufiger gab es zuletzt Entscheidungen der Gerichte im Zusammenhang mit dem Anhängen an andere, bereits existierende Artikel. Gerade bei Amazon ist es gewollt, dass identische Artikel nicht mehrfach eingestellt werden, sondern der Artikel nur einmal auftaucht, zusammen mit einer Liste aller Händler, die diesen anbieten. Da sich der Händler dabei fremde Inhalte zu Eigen macht, kommt es schnell zu rechtlichen Problemen, in Bezug auf das Urheberrecht, Markenrecht oder aber Wettbewerbsrecht. Einige aktuelle Entscheidungen haben wir in diesem Beitrag zusammengestellt.
Grundlagen Werbung mit Testergebnissen
23.01.2012 Die unzureichende Werbung mit Testergebnissen gehörte mit zu den am häufigsten abgemahnten Wettbewerbsverstößen in 2011. Wie das OLG Köln, Beschl. v. 11.11.11, Az. 6 U 188/11 in seinem aktuellen Beschluss gerade wieder deutlich gemacht hat, lauern hier für Händler oft Abmahnfallen, wo er sie bei der Testwerbung gar nicht vermutet. Da kann auch schon mal die Produktverpackung Werbung mit Testergebnissen aufweisen, die man gar nicht gesehen hat. Das das Ganze auch für Leserbefragungen und Werbung mit Umfragen gilt, wissen nur die Wenigsten. Bevor der Wettbewerb es tut: Schauen Sie sich an, wie Sie richtig mit Testergebnissen werben uns lesen Sie unseren Grundlagenbeitrag.
Video: Rechtssichere Werbung mit Preisnachlass
Videointerview mit Rechtsanwalt Rolf Becker zur rechtssicheren Werbung mit Rabatten.
Video Interview Rechtsanwalt Rolf Becker
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