Baden-Württemberg: Aufsichtsbehörde kündigt Kontrollmaßnahmen nach DSGVO an

Die Landesdatenschutzbehörde in Baden-Württemberg ist bisher durch eine sehr umfangreiche und offene Beratung von Unternehmen aufgefallen. Der oberste Datenschützer des Landes, Dr. Brink, twittert hierzu fleißig und stellt sich häufig der Diskussion zu vielen Themen. Jetzt hat die Behörde aber Kontrollmaßnahmen insbesondere auch für Online-Shops angekündigt.

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Datenschutzgrundverordnung DSGVO in letzter Minute geändert

Es ist kein Scherz. Seit Monaten sind Webseitenbetreiber, Katalogversender, Händler und Berater dabei, den riesigen bürokratischen Aufwand zu bewältigen, den die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich bringt. Kurz vor dem Stichtag wurde der Text noch einmal angepasst.

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EU Standardvertragsklauseln vor dem EuGH

Kennen Sie den Namen Max Schrems? Ein Jurist aus Österreich, der letztlich vor dem EuGH in 2015 die Safe Harbour Regelungen in einem Verfahren gegen Facebook Ireland zu Fall brachte. Jetzt wendet er sich gegen die Standardvertragsklauseln. Diese datenschutzrechtlichen Standardvereinbarungen sind heute häufige Grundlage für den Datentransfer in nicht EU-Staaten, wie etwa die USA. Wer Cloud-Verträge etwa mit Microsoft abschließt, nutzt diese Klauseln.

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Praxistipps Fit für das neue Datenschutzrecht

Bis zum 25.05.2018 müssen Unternehmen fit für die dann europaweit geltende Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO oder DSGVO) sein. Schon fehlende Dokumentationen können hohe Bußgelder bedeuten. Lesen Sie jetzt ganz praktisch, wie Sie die Umsetzung angehen können im Beitrag von Rechtsanwalt Rolf Becker.

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BREXIT ohne EXIT: Rechtliche Folgen!

Großbritannien hat am 29.03.2017 offiziell den Austritt von Großbritannien aus der EU erklärt. Es gilt zum BREXIT viele rechtliche Probleme zu lösen. Wir liefern Ihnen einen Überblick von der Marke über die Steuern bis zur zum Schicksal der LTD; Grundlagen für Ihre strategischen Überlegungen.

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Neue Newsletter-Einwilligung nach BGH

Der BGH hat mit Urteil vom 04.3.2017, (Az. VI ZR 721/15) eine für die Werbepraxis wichtige Entscheidung zu den Anforderungen an eine wirksame Newsletter-Einwilligung getroffen. Danach können Einwilligungen unwirksam sein, die keine Angabe aufweisen, zu welchen Gegenständen die E-Mail Werbung erfolgt. E-Mail-Zusendungen, die auf unzulänglichen Einwilligungen basieren, sind damit so zu sehen, als ob sie ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgen.

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