„Made in Germany“ – Wie „deutsch“ muss Ware sein?

Wie wir bereits berichtet haben, hatte nun das OLG Düsseldorf (Urteil vom 5. April 2011, Az. I-20 U 110/10) zu entscheiden, ob es sich bei einer „Made in Germany“-Werbung um eine Irreführung des Verbrauchers handelt.

Das Problem

Ähnliche Entscheidungen gab es bereits in der Vergangenheit. Schon 1974 hatte sich der BGH (I ZR 19/73) erstmals mit der Kennzeichnung „Made in Germany“ zu befassen und damals entschieden, dass diese Bezeichnung für die Kennzeichnung von DDR-Waren „zur Zeit noch“ zulässig sei.

1995 hat dann das OLG Stuttgart wenig überraschend erkannt, dass ein Produkt nicht als rein deutsches Erzeugnis bezeichnet werden darf, wenn wesentliche Teile aus dem Ausland stammen (Urt. v. 10.02.1995 – 2 U 238/94). Dies gelte auch bei Verwendung der Angabe “Germany“ im Sinne von „Made in Germany“, was in einem solchen Falle irreführend sei (Beschl. v. 10.11.1995 – 2 U 124/95). Gleichzeitig stellte das Gericht aber auch klar, dass selbst dann, wenn einzelne Teile oder ganze Baugruppen eines industriellen Erzeugnisses im Ausland zugekauft wurden, das Erzeugnis die Bezeichnung „Made in Germany“ tragen darf, wenn gerade die wertbildenden bzw. –prägenden Leistungen, welche für die Wertschätzung des Verkehrs ausschlaggebend sind, in Deutschland erbracht wurden.

Voraussetzung Made in Germany

Jedenfalls nicht bei einem Multimedia PC, wenn Grafikkarte, Festplatte, DVD-ROM-Laufwerk, Brenner und Mainboard im Ausland gefertigt worden sind (LG Stuttgart, Urt. v. 27.02.2003 – 35 O 170/02). Und wie nun nach dem LG Düsseldorf, auch das OLG Düsseldorf entschieden hat, auch nicht bei einem Besteckset, wenn zwar Gabeln, Löffel und Kaffeelöffel in Deutschland hergestellt sind, die Rohmesser aber (auf in Deutschland hergestellten Maschinen) in China produziert und in Deutschland nur poliert wurden.

Entscheidend für die Bestimmung des Herstellungslandes sei allein die Erwartung des angesprochenen Verbrauchers. Werde in der Werbung die Herkunft aus Deutschland gerade als das einzige Unterscheidungsmerkmal gegenüber vergleichbaren Konkurrenzprodukten herausgestellt, werde der Verbraucher erwarten, dass eine solche Angabe für das gesamte Produkt zutrifft und nicht lediglich für einen überwiegenden Teil. Für die Kennzeichnung „Made in Germany“ sei es damit erforderlich, dass der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware ihre wesentlichen Teile und bestimmenden Eigenschaften erhält, in Deutschland stattgefunden hat.

Fazit wann Sie Made in Germany nutzen dürfen

Im Ergebnis sollte vor einer Produktkennzeichnung „Made in Germany“ also genau geprüft werden, ob und zu welchem Anteil ein Produkt tatsächlich aus Deutschland stammt und ob gerade die wertbildenden und die Qualitätserwartung begründenden Leistungen aus Deutschland stammen. Das beginnt schon bei der Frage der Herkunft der verwendeten Rohstoffe, wobei diese aufgrund der Verarbeitung zum Endprodukt regelmäßig nur untergeordnete Bedeutung haben. Handelt es sich aber um konkrete Produktionsschritte oder werden Einzelteile verbaut, die aus dem Ausland stammen, wird eine Kennzeichnung mit „Made in Germany“ schnell kritisch und kann zu Fehlvorstellungen des Verkehrs führen.

Doch nicht nur die Kennzeichnung „Made in Germany“ ist betroffen. Es liegt auf der Hand, dass auch die eingedeutschte Variante „Produziert in Deutschland“ stimmen muss. Euine Irreführung kann sich aber auch schon aus der Firma des Herstellers ergeben. Bereits ein „Germany“ als Firmenbestandteil auf dem Typenschild, wurde in diesem Zusammenhang schon als irreführend beurteilt (OLG Stuttgart, Urt. v. 10.02.1995 – 2 U 238/94). Der Hersteller kann in einem solchen Fall zu aufklärenden Hinweisen am Produkt verpflichtet sein. In der Pflicht stehen aber nicht nur Hersteller. Ein Unterlassungsanspruch kann auch gegen jeden bestehen, der entsprechend irreführend gekennzeichnete Ware vertreibt oder bewirbt. Gerade für Händler, die die einzelnen Produktionsschritte eines Produkts regelmäßig nicht im Einzelnen kennen, ist bei entsprechenden Kennzeichnungen also Vorsicht geboten.

Helena Golla