Auch nach der zukünftig geltenden Lebensmittelinformationsverordnung gilt beim Vertrieb von Lebensmitteln in andere Mitgliedstaaten, dass die Pflichinformtionen in einer für die Verbraucher der Mitgliedstaaten, in denen ein Lebensmittel vermarktet wird, leicht verständlichen Sprache abzufassen sind. Dies wird in der Regel die jeweilige Landessprache sein, es sei denn bestimmte fremdsprachige Begriffe haben sich derartig durchgesetzt, dass sie auch in dem betreffenden Mitgliedstaat von der Bevölkerung verstanden werden. Außerdem sieht die Lebensmittelinformationsverordnung Sonderregeleungen zu Symbolen und Piktogrammen vor.