Impressum bei Facebook im Info-Bereich OK

Das LG Bochum hat zumindest vorläufig im Rahmen einer negativen Feststellungsklage am 20. Februar 2013 per Versäumnisurteil (nicht rechtskräftig) einem Massenabmahner ein Stoppschild vorgehalten. Eine Firma hatte massenhaft Facebook-Nutzer im gewerblichen Bereich wegen angeblicher Impressumsverstöße abgemahnt.

Das LG Bochum hat nun ausgeführt, dass die ausgesprochenen Abmahnungen unzulässig waren. Ein Link im Infobereich einer Facebook-Seite zu einer Webseite mit Impressum sei ausreichend, um die Anforderungen, welche § 5 TMG an ein Impressum stellt, zu erfüllen.

Das LG Regensburg (Urteil vom 31.01.2013, 1 HK O 1884/12) hatte in einem früheren Verfahren auch bei weit über 100 Abmahnungen keinen Abmahnmissbrauch gesehen.

Helena Golla