1-EUR Gutscheinen bei Rezepteinlösung unzulässig

Die Gewährung von Ein-Euro-Gutscheinen durch Apotheker bei der Einlösung von Rezepten ist unzulässig. Dies hat das VG Berlin mit Urteil vom 16.04.2013 (Az.: VG 90 K 4.11 T und andere) entschieden.

Die Apothekerkammer sah in dem Verhalten verschiedener Berliner Apotheken, bei der Einlösung von Rezepten 1-EUR-Wertgutscheine zu vergeben, einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung. Die Berufspflichten seien hierdurch verletzt.

Der Einwand der Apotheker hiergegen, dass Werbegaben für Rezepte bis zu einem Euro je verschreibungspflichtigem Medikament mangels „Spürbarkeit“ wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden seien, überzeugte das Gericht nicht.

Das Berufsgericht für Heilberufe war der Auffassung, die in Rede stehenden Werbemaßnahmen hätten jeweils eine Bagatellgrenze überschritten. Es habe insofern Anlass zur Pflichtenmahnung durch berufsgerichtliche Maßnahmen bestanden.

Gegen die Urteile kann Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (hh)

VG Berlin, Urteil vom 16.04.2013 – VG 90 K 4.11 T (Pressemitteilung Nr. 10/2013 vom 17.04.2013).

Helena Golla