Drosselung der Geschwindigkeit bei Internet Flat?

Die Deutsche Telekom hatte vor einiger Zeit angekündigt, die Surf-Geschwindigkeit im Festnetzbereich bei Erreichen eines bestimmten Datenlimits zu drosseln. In aktuellen Angeboten wurden insofern Klauseln aufgenommen, wonach die Übertragungsgeschwindigkeit bei Erreichen eines bestimmten Datenlimits gedrosselt wird. Hierin sah die Verbraucherzentrale eine unangemessene Benachteiligung.

Dieser Ansicht schloss sich das LG Köln an (Urteil vom 30.10.2013, 26 O 211/13). Das Gericht wies darauf hin, dass der Durchschnittskunde bei der Buchung einer Internet-Flatrate im Festnetzbereich davon ausgeht, eine einschränkungslose Nutzung der vom Telekommunikationsanbieter angegebenen Geschwindigkeitsbandbreite zu erhalten.

Wenn die Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Volumen gedrosselt werden soll, dürfen diese Tarife danach nicht mehr als Flatrate angeboten werden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (hh)

Helena Golla