Sanktionen gegen Lebensmitteleinzelhandel bei Verkauf von Frischfleisch mit Salmonellen möglich

Der EuGH hat entschieden, dass Lebensmittelhändlern eine Sanktion auferlegt werden kann, wenn von ihnen verkauftes frisches Fleisch mit Salmonellen kontaminiert ist.

In der Sache ging es um ein österreichische Unternehmerin, welche im Lebensmittel im Einzelhandel vertrieb. Bei einer Prüfung der Lebensmittelaufsicht wurden bei einer Probe vakuumierter frischer Putenbrust Salmonellen festgetellt. Die Ware wurde jedoch von einem anderen Unternehmen produziert und verpackt. Die Unternehmerin war nur auf der Vertriebsstufe tätig.

Aufgrund der Kontamination mit Salmonellen war die Probe für den Verzehr durch Menschen ungeeignet. Die österreichischen Behörden leiteten daraufhin ein Verfahren wegen Nichtbeachtung lebensmittelrechtlicher Vorschriften gegen die Unternehmerin ein und verhängten eine Geldstrafe. Hiergegen ging die Unternehmerin vor.

Der EuGH stellte in der Sache klar, dass vom Unionsrecht erfasstes frisches Geflügelfleisch das für Salmonellen geltende mikrobiologische Kriterium auf allen Vertriebsstufen einschließlich des Einzelhandels erfüllen müsse. Müsste das mikrobiologische Kriterium nicht auf allen Vertriebsstufen (einschließlich des Einzelhandels) eingehalten werden, liefe dies zudem darauf hinaus, eines der grundlegenden Ziele des Lebensmittelrechts, nämlich ein hohes Schutzniveau der Gesundheit der Bevölkerung, zu konterkarieren.

Der EuGH stellte zudem fest, dass auch Händlern, welche allein im Vertrieb von Lebensmitteln tätig sind, eine Sanktion wegen Inverkehrbringens eines Lebensmittels, das das mikrobiologische Kriterium nicht erfüllt, auferlegt werden kann.

Helena Golla