Lebensmittelinformationsverordnung ab 13.12.2014

Aufgrund langer Übergangsfristen erlangt die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV) jetzt am 13. Dezember 2014 ihre Gültigkeit. Eine weitere Übergangfrist läuft am 13.12.2016 für die sog. „Big 7“ ab.  Es geht insgesamt um die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die einheitlich in allen Staaten der EU erfolgen soll.


Neben der rechtlich vorgesehenen oder ansonsten verkehrsüblichen Bezeichnung des Lebensmittels sind und unverarbeiteten Erzeugnissen „in leicht verständlicher Sprache“ u.a. Zutaten, allergieauslösende Stoffe, ggf. Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise, ggf. Ursprungsland, Name des Lebensmittelunternehmers und ab 2016 eine Nährwertdeklaration (Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz müssen mit ihren Werten bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels bezogen angegeben werden.) vorzusehen. EU-Staaten dürfen bestimmen, dass die Angaben in einer oder mehreren Amtssprachen zu machen sind. Es können natürlich auch freiwillig mehrere Sprachfassungen vorgesehen werden.

Auch der Lebensmittelversandhandel ist gefordert. Die Verordnung verlangt nämlich, dass verpflichtende Informationen über Lebensmittel vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein müssen. In dem Versuch, dies näher auszuleuchten spricht die Regelung davon, dass die Informationen „auf dem Trägermaterial des Fernabsatzgeschäfts erscheinen oder durch andere geeignete Mittel, die vom Lebensmittelunternehmer eindeutig anzugeben sind, bereitgestellt werden“ müssen. Die Informationen gehören also in die Angebote oder müssen zumindest per Downloadmöglichkeit und telefonischem oder sonstigen Abruf zur Zusendung verfügbar sein.

Vor dem 13.12.2014 in Verkehr gebrachte Lebensmittel dürfen „weiter vermarktet werden bis die Bestände erschöpft sind“. Das gilt auch, wenn die Kennzeichnung vor diesem Datum erfolgte (Art. 54 Abs. 1 LMIV). Gleiches gilt später für betroffene Lebensmittel ohne Nährwertkennzeichnung Ende 2016.

Ausführlichere Informationen zu den neuen Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung finden Sie hier.

Weitere Details des Geschäfts mit Lebensmitteln im Distanzhandel, dem eine goldene Zukunft vorhergesagt wird, finden Sie auch unter www.lebensmittelversandrecht.de.