Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wann falsche oder mehrdeutige Angaben auf der Etikettierung von Lebensmitteln irreführend sind. Anlass war die Gestaltung der Verpackung des Früchtetees „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“.
Der EuGH hat hierzu ausgeführt, dass das Verzeichnis der Zutaten, auch wenn es richtig und vollständig ist, ungeeignet sein kann, einen sich aus der Etikettierung ergebenden falschen oder missverständlichen Eindruck zu berichtigen. Lesen Sie mehr in unserem Beitrag hier.