Made in Label wird wohl auch in naher Zukunft nicht verpflichtend

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, wird es auch in absehbarer Zeit keine Pflicht zur Angabe eines „Made-in“-Labels geben. Eine Einführung scheitert bislang an der Uneinigkeit der EU-Staaten.

Verhandlungen darüber gibt es zwischen den einzelnen Ländern schon länger. Nach Angaben der Tageszeitung konnten sich die Mitgliedsstaaten auch nach den neuerlichen Verhandlungen nicht auf einen Konsens einigen.

Keine Einigung in Sicht

Zunächst hatte sowohl die EU-Kommission, als auch das europäische Parlament die Einführung eines solchen Siegels beabsichtigt. Inkrafttreten sollte die „Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten“, mit der eine Verbesserung der Marktüberwachung erreicht werden sollte. Man wird sich insbesondere nicht darüber einig, welche Anforderungen an das Label zu stellen sind. Jene sollen in Artikel 7 der Verordnung normiert werden.

Unter anderem ist auch die deutsche Industrie überwiegend gegen eine Verpflichtung. Der Bundesverband der Industrie (BDI) und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sind der Meinung, dass die Angabe freiwillig bleiben muss. Auch daher hat sich Deutschland in den Verhandlungen bisher nicht dazu durchgerungen, eine Pflicht anzuerkennen. Gleiches gilt z.B. auch für Luxemburg und die Niederlande.

„Nachdem bei den Mitgliedstaaten keine Einigung in Sicht ist, wird es Zeit, dass die Kommission den umstrittenen Vorschlag zurückzieht und durch einen neuen Vorschlag ohne Artikel 7 ersetzt“, sagte Andreas Schwab (CDU), Binnenmarktexperte der Christdemokraten im Europaparlament, zur Problematik im „Handelsblatt“.

Dagegen befürworten vor allem die südlich gelegenen europäischen Staaten wie Italien eine Label-Pflicht. Spekuliert wird aber, dass gerade die nächsten beiden EU-Präsidentschaften (Luxemburg von Juli bis Dezember 2015 sowie Niederlande von Januar bis Juni 2016) eine Einführung in nächster Zeit verhindern.

Freiwillige Angabe möglich

Somit brauchen sich Unternehmer zumindest momentan noch nicht auf das „Made-in“-Label einzustellen. Weiter erlaubt und mancherorts auch üblich ist eine freiwillige Angabe. Hierbei gilt, dass sie, wenn sie denn gemacht wird, korrekt sein muss. Sie darf insbesondere nicht irreführend sein. Es gilt dabei das Erfordernis, dass der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware wesentliche Teile und bestimmende Eigenschaften erhält, in dem gekennzeichneten Land stattgefunden haben muss.

Es gibt Stimmen, die die Hürde für das Label herabsetzen wollen, was deutsche Verbände gerade im Hinblick auf das für hohe Qualität stehende „Made in Germany“-Label ablehnen. Andere befürworten die schrittweise Einführung, beispielsweise für Bereiche wie Leder und Keramik.

Die Diskussion um die Einführung wird, so viel ist sicher, in den nächsten Jahren weitergehen.