Seit längerem gibt es die Überlegung, Datenschutzhinweise internettauglich zu machen. Vor wenigen Tagen wurde vom Bundesministerium der Justiz ein Muster für exakt eine Seite, der sog. One-Pager, vorgestellt.
Die Behörde reagierte mit dem Muster auf die Tatsache, dass viele Datenschutzbestimmungen zu lang und kompliziert sind und von Verbrauchern kaum gelesen werden. Mit der „Dynamik des Internets“ sind diese oft nicht zu vereinbaren. Der „One-Pager“ soll nun Informationen über die wesentlichen Datenverarbeitungen vereinfachen und konzentriert vermitteln.
Transparentere und verständlichere Gestaltung
Die Datensouveränität der Verbraucherinnen und Verbraucher soll gewahrt bleiben. Durch das Muster zielt man auch darauf ab, das Vertrauen zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu stärken. Der parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber erklärte dazu folgendes:
„Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und Datenschutz in der digitalen Welt gehen nur mit solchen Verbraucherinformationen, die genauso einfach sind, wie die Bestellprozesse im Internet. Der heute vorgestellte One-Pager ist ein wichtiges Ergebnis des IT-Gipfels. Ich bin froh, dass es gelungen ist, gemeinsam mit Unternehmen und Verbraucherschützern eine Antwort darauf zu geben, wie wir Datenschutzinformationen transparenter und verständlicher gestalten können. Wir hoffen, dass möglichst viele Unternehmen künftig den hier entwickelten One-Pager verwenden.“
Allerdings passen genau genommen keinesfalls alle relevanten Infos auf eine Seite. Hierzu gibt es z.B. das sog. „Mouseover“. Das bedeutet, dass die PC-Maus über eine Stelle bewegt werden muss, um Details sichtbar zu machen.
„Nur Struktur wurde verbessert“
Bereits wenige Tage nach der Vorstellung des Entwurfs wurde daher auch unüberhörbare Kritik laut. Von einem einseitigen Datenschutzhinweis könne keine Rede sein, da auf viele Pflichtangaben nur verlinkt werde. Auch gibt es Bedenken in Bezug auf das „Mouseover“: Zumindest bei der Angabe von Versandkosten und Grundpreisen wurde dieser Effekt des Sichtbarmachens von Gerichten mangels Transparenz als nicht ausreichend angesehen.
Eine Verbesserung ist allenfalls, dass es eine übersichtliche Struktur gibt. Nachteil ist aber wiederum, dass der Nutzer die gesamte Erklärung nicht vor sich hat, sondern die Informationen nur häppchenweise abrufen kann.
Auch sollte man sich nicht auf den One-Pager verlassen: Das Justizministerium übernimmt zumindest nicht ausdrücklich Haftung für die Richtigkeit.
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