Angaben zu der Effizienzklasse eines Elektrogerätes dürfen auf einer gesonderten und verlinkten Website platziert werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urt. v. 04.02.2016, I ZR 181/14).
Die Beklagte des hiesigen Verfahrens verkaufte u.a. Fernsehgeräte über ihren Internetshop. Unterhalb eines Samsung-Geräts wurde per Link mit der Bezeichnung „Details zur Energieeffizienz“ auf detaillierte Informationen, z.B. die Energieeffizienzklasse, verwiesen. Der klagende Verbraucherschutzverband war er Meinung, dass die Angaben bereits auf der Seite des Angebots gemacht werden müssen.
„Bei“ kann auch Verlinkung sein
Nachdem die beiden Vorinstanzen die Klage abgewiesen hatten, blieb auch die Revision vor dem BGH ohne Erfolg. Aus Art. 4 Buchstabe c der Delegierten Verordnung Nr. 1062/2010 ergibt sich, dass bei jeglicher Werbung für ein bestimmtes Fernsehgerätemodell mit energie- oder preisbezogenen Informationen auch dessen Energieeffizienzklasse anzugeben ist.
Dem Wortlaut sei allerdings nicht zu entnehmen, dass die Energieeffizienzklasse des beworbenen Fernsehgerätemodells auf derselben Internetseite wie die preisbezogene Werbung anzugeben ist.
Der in der dortigen Wendung „bei jeglicher Werbung“ gebrauchte Begriff „bei“ bedeutet – anders als die Revision meint – nicht klar und eindeutig, dass die Energieeffizienzklasse am Ort der Werbung angegeben werden muss. Der Begriff „bei“ kann, da er keine eindeutig örtliche Konnotation aufweist, zwanglos im Sinne von „anlässlich“ oder auch „im Zusammenhang mit“ verstanden werden. Wenn es dem Verordnungsgeber – wie die Revision geltend macht – darum gegangen wäre, dass sich die Angabe im unmittelbaren Umfeld der Preisangabe befindet, hätte es näher gelegen, für die Zuordnung statt des Begriffs „bei“ eine in dieser Hinsicht eindeutige Formulierung zu wählen. Danach spricht der Wortlaut der Vorschrift eher gegen die vom Kläger für richtig gehaltene Sichtweise als für diese.
Link muss transparent sein
Auch der Zweck der Verordnung, die Verbraucher zur Anschaffung energieeffizienter Fernsehgeräte zu bewegen, spreche nicht dagegen. Er kann auch durch einen Link erreicht werden, der sich auf derselben Internetseite wie das beworbene Fernsehgerät befindet. Voraussetzung sei aber, dass der Link in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht ist und klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Energieeffizienzklasse zu erkennen ist.