EuGH: Keine ermäßigte Mehrwertsteuer für eBooks

Der EuGH hat sich kürzlich mit der Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für eBooks befasst (Urteil vom 07.03.2017, Az. C-390/15). Nach der Entscheidung des Gerichtshofs verstößt es nicht gegen EU-Recht, den Verkauf von Büchern und eBooks unterschiedlich zu besteuern.

Die Mehrwertsteuerrichtlinie

Nach der Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) können die Mitgliedsstaaten auf Printprodukte, also z.B. klassische Bücher, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden. Digitale Publikationen hingegen sind von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausgeschlossen – ausgenommen sind digitale Bücher, die sich auf einem physischen Träger befinden (z.B. auf einer CD-ROM). Es wird also zwischen Printprodukten und digitalen Publikationen differenziert.

Der polnische Bürgerbeaufragte bezweifelte die Rechtmäßigkeit der betreffenden Regelung und rief das polnische Verfassungsgericht an. Dieses teilte seine Zweifel. Unter anderem sah es den Gleichbehandlungsgrundsatz als verletzt an. Die Frage der Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem EU-Recht legte das Verfassungsgericht dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

Zulässige Ungleichbehandlung

Der EuGH entschied, dass die betreffende Regelung gültig ist. Er folgte damit den Schlussanträgen der Generalanwältin aus dem vergangenen Jahr.

Es liege zwar eine Ungleichbehandlung von zwei vergleichbaren Sachverhalten vor. Jedoch sei die Ungleichbehandlung gerechtfertigt. Dies sei grundsätzlich dann der Fall, wenn die Ungleichbehandlung in Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Ziel stehe und sie im Hinblick auf das Ziel angemessen sei. Bei steuerlichen Maßnahmen beschränke sich die Kontrolle des Gerichts aufgrund der Komplexität der Materie auf offensichtliche Fehler, so dass dem Unionsgesetzgeber ein erheblicher Ermessensspielraum zustehe.

Genereller Ausschluss elektronsicher Dienstleistungen

Einen offensichtlichen Fehler sah der EuGH vorliegend nicht. Der Ausschluss der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Bücher sei Konsequenz der für den elektronischen Handel geltenden Mehrwertsteuer-Sonderregelung. Elektronische Dienstleistungen unterlägen der ständigen Weiterentwicklung, weshalb eine klare, einfache und einheitliche Regelung zur Erleichterung der Handhabung erforderlich sei. Mit dem generellen Ausschluss werde Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen die jeweilige Prüfung erspart, ob ein ermäßigter Steuersatz einschlägig ist oder nicht. Würde man den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, auf den Verkauf von eBooks einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden, würde überdies die Kohärenz der gesamten vom Unionsgesetzgeber angestrebten Maßnahme beeinträchtigt, die darin besteht, alle elektronischen Dienstleistungen von der Möglichkeit der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auszunehmen.

Änderungen zu erwarten

Angesichts des digitalen Zeitalters erscheint die betreffende Regelung in der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht mehr ganz angemessen. Denn der Zweck des auf Bücher anzuwendenden ermäßigten Mehrwertsteuersatzes besteht letztlich darin, die kulturelle Bildung zu fördern. EBooks dürften sich aber gleichermaßen zur Förderung der kulturellen Bildung eignen wie klassische Bücher.

Allerdings hat die Europäische Kommission bereits am Ende des letzten Jahres eine Reform der Mehrwertsteuer-Regelungen angekündigt. Demnach soll es den Mitgliedsstaaten in Zukunft auch möglich sein, die Mehrwertsteuersätze für digitale Inhalte zu senken.