Musterverfahren Widerrufsbelehrung – BGH legt Fragen dem EuGH vor

Im Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen einen Bekleidungsversender (wir hatten hier berichtet) hat der BGH aktuell entscheidende Fragen dem EuGH zur Auslegung vorgelegt. Es geht primär um die Frage, wann ein Fernkommunikationsmittel mit begrenzter Darstellungsmöglichkeit vorliegt.

In diesem Fall sieht das Gesetz Erleichterungen bei den vom Händler zu erfüllenden Informationspflichten vor. Der EuGH wird sich nun u.a. mit der Frage befassen müssen, wann ein Fernkommunikationsmittel mit begrenzter Darstellungsmöglichkeit vorliegt, d.h. wann das Fernkommunikationsmittel nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit für die dem Verbraucher zu erteilenden Informationen bietet.

Weiter wird es um die Frage gehen, welche Informationen zum Widerrufsrecht in einem Fernkommunikationsmittel mit begrenzter Darstellungsmöglichkeit (d.h. bei Eingreifen der Ausnahmeregelung) enthalten sein müssen.