EU Standardvertragsklauseln vor dem EuGH

Kennen Sie den Namen Max Schrems? Ein Jurist aus Österreich, der letztlich vor dem EuGH in 2015 die Safe Harbour Regelungen in einem Verfahren gegen Facebook Ireland zu Fall brachte. Jetzt wendet er sich gegen die Standardvertragsklauseln. Diese datenschutzrechtlichen Standardvereinbarungen sind heute häufige Grundlage für den Datentransfer in nicht EU-Staaten, wie etwa die USA. Wer Cloud-Verträge etwa mit Microsoft abschließt, nutzt diese Klauseln.

Kommen sie zu Fall, steht die Wirtschaft in weiten Teilen erneut in der „Unterhose“ da, wie das nach dem Urteil zu Safe Harbour auch der Fall war.

Standardvertragsklauseln angegriffen

Jetzt hat der Irische Oberste Gerichtshof am 03.10.2017 beschlossen, eine Klage bzw. spezielle Fragen zu dieser Klage bei der es um die Weitergabe von Kundendaten auf der Basis der Standardvertragsklauseln geht, dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dabei haben die Iren sich die Sache nicht einfach gemacht. Immerhin 153 Seiten umfasst der Beschluss, der sich auch auf die Ansicht des Irischen Datenschutzbeauftragten stützt. Wirksame Abhilfemaßnahmen fehlen eventuell, wenn die Daten der EU-Bürger den US-Behörden zugänglich werden. Offenbar teilt der Irische Oberste Gerichtshof die Bedenken des Datenschutzbeauftragten, wonach durchgreifende Rechtsbehelfe fehlen.

Privacy Shield steht nicht entgegen

Zwar wurde nach dem Fall von Safe Harbour der Privacy Shield aus der Taufe gehoben. Der steht jedoch diesem Verfahren nicht im Wege, da er nur Grundsätze regelt, die ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten sollen. Standardvertragsklauseln aber gerade dann anzuwenden, wenn eine solches Niveau nicht existiert. Wichtig bei der Verwendung der Standardvertragsklauseln ist, dass die vorgegebenen Klauseln von den Vertragspartnern ohne Änderungen zu vereinbaren sind.

Sollte der EuGH hier auch Bedenken haben, dass entfällt für sehr viele unternehmerisch wichtige Datenverarbeitungen die Grundlage. Das wird sicher noch dauern. Jetzt werden erst einmal die Fragen formuliert, die man dem EuGH vorlegen will. Aber wie so häufig werden wir irgendwann einmal überrascht vor einem neuen Scherbenhaufen stehen. Hoffentlich reagiert die Politik hier schneller, als bei Safe Harbour.