Äußerungen in privater WhatsApp-Gruppe kein Kündigungsgrund

Rassistische Äußerungen in einer WhatsApp-Gruppe, die dem Arbeitgeber bekannt werden, führen nicht automatisch zu einer außerordentlichen Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Mainz vor wenigen Tagen entschieden (Urt. v. 15.11.2017, Az. 4 Ca 1240/17).

Viele Smartphonebesitzer nutzen heutzutage den Messengerdienst WhatsApp. Die Gruppenfunktion ermöglicht den Nutzern, Inhalte zu teilen oder Absprachen zu treffen, z.B. im Vorfeld von Feiern oder Veranstaltungen. Vermeintlich private Chatgruppen können schnell öffentlich werden.

Kommunikation war vertraulich

Das bekamen Mitarbeiter der Stadt Worms zu spüren, die in einer kleinen WhatsApp-Gruppe unter anderem rassistische Bilder verbreiteten. Ein Mitglied der Gruppe kam anschließend auf die Idee, die Vorgänge dem Arbeitgeber zu melden, woraufhin dieser fristlose Kündigungen aussprach. Dagegen klagten die Angestellten.

Zu Recht, wie das Arbeitsgericht Mainz nun entschied. Dass es sich um rassistische und damit auch rechtswidrige Inhalte handelte, war eindeutig. Ein Kündigungsgrund sei aber zu verneinen, weil die Kommunikation auf den privaten Mobiltelefonen der Mitarbeiter erfolgte und diese darauf vertrauen durften, dass sie nicht nach außen getragen wird.

Das Gericht berief sich dabei auf die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (u.a. Urt. v. 10.12.2009, 2 AZR 534/08). Nach ständiger Rechtsprechung des BAG darf es arbeitsrechtlich nicht zu Lasten des sich äußernden Arbeitnehmers gehen, wenn ein Gesprächspartner die zumindest stillschweigende Vertraulichkeit aufhebt und den Arbeitgeber informiert. Den Kündigungsschutzklagen der Mitarbeiter wurde somit auch von Seiten der Mainzer Arbeitsrichter stattgegeben.

Fazit

Auch wenn dieser Fall für die Mitarbeiter noch glimpflich ausging. Nutzern sollte durchaus bewusst sein, dass es auch im Online-Bereich kaum einen rechtsfreien Raum gibt. Das zeigt schon der Umstand, dass sich das Gericht umfassend mit der Argumentation des Arbeitgebers auseinandergesetzt hat. Ändern sich in der Fallkonstellation kleine Nuancen, kann die Sache schnell umgekehrt ausgehen.