Amazon-Bestellbestätigung ist keine Vertragsannahme

Darf eine Kundin auf die Versendung der Ware pochen, wenn sie diese bei Amazon bestellt und anschließend die automatische Bestellbestätigung der Plattform erhalten hat? Nein, meint das Amtsgericht Plettenberg (Urt. v. 23.10.2017, Az. 1 C 219/17).

Händlerin beruft sich auf Hacker-Angriff

Folgendes war passiert: Eine Kundin hatte bei einer Marketplace-Händlerin bei Amazon einen Whirlpool für angebotene 400 EUR gekauft. Der Wert des Pools liegt üblicherweise bei ca. 2.000 EUR. Kurz nach Bestellabgabe erhielt sie folgende Bestätigung per E-Mail:

„Guten Tag, vielen Dank für Ihre Amazon.de Marketplace Bestellung bei (…). Wir werden Sie benachrichtigen, sobald Ihr(e) Artikel versandt wurde(n). (…)

Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.“

Nach Ansicht der Händlerin war ein Hacker-Angriff ursächlich für den vergleichsweise überaus niedrigen Preis. Aufgrund dessen wurden über ihr Konto zahlreiche Artikel, die sie üblicherweise nicht in ihrem Sortiment führte, angeboten, u.a. auch der Whirlpool.

Kein Anspruch auf Lieferung

Die Käuferin war hingegen der Meinung, dass sie aufgrund eines bestehenden Vertrags einen Anspruch auf Lieferung zu einem Preis von 400 EUR habe. Sie klagte demzufolge vor dem AG Plettenberg.

Nach Auffassung der Richter aus dem Sauerland kam es vorliegend zu keinem Vertragsschluss, da die Bestellbestätigung von Amazon keine Vertragsannahme darstelle. Zum einen weise die Plattform selbst darauf hin, dass es sich noch nicht um eine Annahme handele. Zum anderen könne ein Kunde, der die Mail innerhalb weniger Sekunden nach der Bestellung erhält, nicht davon ausgehen, dass Amazon das Angebot individuell geprüft habe. Folglich müsse die Verkäuferin auch keine Ware liefern.

Fazit

Anders als bei eBay, wo zumindest der Sofortkauf in aller Regel schon den Vertragsschluss bedeutet, bedarf es bei Amazon nach der Bestelleingangsbestätigung meist noch einer weiteren Erklärung. Möglich ist auch, dass die Zusendung der Ware als Annahme angesehen wird. Die Händler haben es generell also noch selbst in der Hand, ob sie den Kaufvertrag schließen wollen oder nicht.