Baden-Württemberg: Aufsichtsbehörde kündigt Kontrollmaßnahmen nach DSGVO an

Die Landesdatenschutzbehörde in Baden-Württemberg ist bisher durch eine sehr umfangreiche und offene Beratung von Unternehmen aufgefallen. Der oberste Datenschützer des Landes, Dr. Brink, twittert hierzu fleißig und stellt sich häufig der Diskussion zu vielen Themen. Jetzt hat die Behörde aber Kontrollmaßnahmen insbesondere auch für Online-Shops angekündigt.

„2019 wird das Jahr der Kontrollen“, verkündete Dr. Stefan Bring, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg, bereits im Januar 2019 bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes seiner Behörde.

2018: Jahr der Beratung

Im vergangenen Jahr 2018 lag der Fokus der Tätigkeit der Behörde nach seiner Auskunft in der Beratung. Über 200 Veranstaltungen wurden durchgeführt, mehr als 20.000 Bürger beraten und unterstützt.

Jetzt solle aber „der Erfolg“ dieser Arbeit überprüft werden. Er verkündet:

„Wer beim Datenschutz auf Lücke setzt, darf daraus keinen Vorteil gegenüber der datenschutzkonformen Konkurrenz ziehen – das ist schon ein Gebot der Fairness!“

2019: DSGVO-Kontrolle von Online-Shops

Das Jahr 2019 soll nun also das Jahr der Kontrollen werden.

Mit insgesamt 250 Kontrollen sollen die öffentlichen Bereiche wie Sicherheit, Verkehr und andere kontrolliert werden. Aber auch eine Kontrolle von Online-Shops ist angekündigt. Hierbei soll eine „größere Anzahl von Webseiten“ auf Datenweitergabe an Dritte durch sog. Tracking untersucht werden.

Betroffen sein von solchen Kontrollen können also alle Shops sein, die Tools wie z.B. Google Analytics, eTracker oder ähnliches einsetzen. Auch der Einsatz von Facebook-Pixel sowie PlugIns (auch von anderen sozialen Medien) fällt unter eine solche Weitergabe an Dritte.

Die Kontrollen sollen sowohl angekündigt wie auch unangekündigt erfolgen. Es gäbe auch eine Reihe von Beschwerden, denen jetzt nachgegangen werden soll, so Dr. Brink.

Drohen jetzt Bußgelder?

Wird bei den Kontrollen ein Verstoß gegen die DSGVO festgestellt drohen grundsätzlich auch Bußgelder. Allerdings versucht Dr. Brink in Bezug auf dieses Thema Entwarnung zu geben:

„Kontrollen sind nicht gleichbedeutend mit Sanktionen oder gar Bußgeldern.

Auch bei unseren umfangreichen Maßnahmen bleiben die Beratung und der Hinweis auf Verbesserungsmöglichkeiten das Mittel der Wahl.

Strafen werden auch künftig nur bei gravierenden Verstößen und dann ausgesprochen, wenn klare Rechtsverletzungen nicht beseitigt werden.“

Darüber hinaus kündigt er an, dass kleine Firmen ohne größere Datenverarbeitungen nicht im Fokus der Kontrollen stehen sollen.

Im Dezember will der Landesdatenschützer über die Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen berichten.

Was ist zu tun?

Zunächst einmal sollten Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg nach dieser Ankündigung noch einmal kontrollieren, ob insbesondere Tracking datenschutzkonform durchgeführt wird.

Erhalten sie Post von der Landesdatenschutzbehörde sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, damit man richtig auf ein solches Schreiben reagiert. Nach der Ankündigung von Dr. Brink ist wohl nicht mit einem Bußgeld zu rechnen, sofern man kooperativ mit der Behörde zusammenarbeitet. Ein Versprechen hierzu kann man jedoch nicht abgeben.

Sollten Sie von diesen (oder anderen) Kontrollmaßnahmen der Behörde betroffen sein, können Sie sich gerne an uns wenden und dann schauen wir gemeinsam, wie weiter vorzugehen ist. (mr)

 

Martin Rätze