OLG München: Zusatzgebühren für PayPal und Sofortüberweisung sind zulässig

Seitdem am 13. Januar 2018 ein Verbot für zusätzliche Gebühren für bestimmte Zahlungsarten in Kraft trat, wird darüber gestritten, ob dieses Verbot auch für Zahlungen per PayPal oder Sofortüberweisung gilt. Bisher haben die Gerichte das Verbot auch bei diesen Zahlungsarten angewendet. Das OLG München sieht dies allerdings anders.

Die Wettbewerbszentrale geht aktuell gegen Flixbus vor, weil bei der Buchung von Bustickets ein zusätzliches Entgelt verlangt wird, wenn der Kunde die Zahlungsarten Sofortüberweisung oder PayPal auswählt.

In erster Instanz hatte das LG München I (Urt. v. 13.12.2018, Az. 17 HK O 7439/18) diese Art von Zusatzgebühren für unzulässig gehalten. Das Gesetz – so urteilte das Gericht seinerzeit – sei sowohl auf Zahlungen per „Sofortüberweisung“ als per PayPal anzuwenden.

OLG München akzeptiert Zusatzgebühren

Anders sah dies das OLG München (Urt. 10.10.2019, 29 U 4666/18).

Flixbus war der Auffassung, dass die Vorschrift des § 270a BGB, in dem das Verbot der zusätzlichen Entgelte für bestimmte Zahlungsarten geregelt ist, hier nicht anwendbar sei. Insbesondere bei Auswahl der Zahlungsart Sofortüberweisung würden dem Verbraucher Vorteile geboten, für die das entsprechende Entgelt verlangt werden dürften. Auf Zahlungen per PayPal sei das gesetzliche Verbot von vornherein nicht anwendbar.

Dieser Auffassung schloss sich jetzt das OLG München an. Der deutsche Gesetzgeber wollte diese Zahlungsarten nicht von dem Verbot erfassen. Außerdem schloss es sich auch der Meinung an, dass Sofortüberweisung Vorteile für den Verbraucher biete, wie z.B. eine Bonitätsprüfung, für die der Verbraucher bezahlen könne und wolle.

Da das Verfahren grundsätzliche Fragen betrifft, hat das Gericht nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale die Revision zugelassen.

Es kann also davon ausgegangen werden, dass sich noch der BGH mit dieser Frage befassen wird. Es kann auch sein, dass der BGH dazu noch den EuGH einschaltet, da die entsprechende Verbotsnorm ihren Ursprung im europäischen Recht hat.

Was ist jetzt zu tun?

Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens sollten Händler auf zusätzliche Gebühren für Zahlungen per PayPal oder Sofortüberweisung verzichten, da noch immer die Gefahr von Abmahnungen im Raum schwebt.

Wir werden Sie weiter über den Ausgang des Verfahrens informieren.

Martin Rätze