Recht in Werbung mit E-Mails und Newsletter

Wer will schon jeden Tag Dosen Fleisch in seinem Postfach vorfinden? Nun geläufiger sollte Ihnen der Name Spam sein, der für die unerwünschten Werbenachrichten im elektronischen Marketing steht. Bekannt wurde der Begriff aus dem englischen durch die Komikertruppe Monty Python’s Flying Circus. In einem Sketch ging es um eine Speisekarte, die ausschließlich Gerichte mit „Spam“ enthielt. Seit dem steht der Begriff als Entsprechung für unnötige Wiederholungen.

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BGH zum Telefon-Opt-In auf Postkarte

Einmal mehr bringt das Permission-Marketing von „BILD der Frau“ die Rechtsprechung zum Opt-In insbesondere für die Telefonwerbung weiter. In dem Produkt der Axel Springer AG wurde im ersten Halbjahr 2007 ein Preisausschreiben beworben. Dort wurde der Gewinn eines VW EOS und Gutscheine über 100 EUR in Aussicht gestellt. Gewinnspiel mit Einwilligung Telefonwerbung In dem Produkt … Weiterlesen

Gegenabmahnungs-Salve

Bei einer Abmahnung ist eine Gegenabmahnung ein probates Mittel. Allerdings schwebt der Betroffene hier immer in Gefahr, mit seiner Gegenabmahnung wegen Missbrauch nach § 8 Abs. IV UWG aufzulaufen. Im hier vorliegenden Fall hatte ein Rechtsanwalt zuviel des Guten getan und stürzte seine Mandanten in ein Desaster. Warum Sie ihrem Rechtsanwalt auf die Finger schauen müssen (Urteil des OLG Hamm v. 03.05.2011 (Az. 4 U 9/11 – nicht rechtskräftig).

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Fehlende Lieferbarkeit: BGH zu Lockangeboten

 Immer wieder ist zu beobachten, dass Unternehmen günstige Preise für Ihre Produkte ausloben, die beworbene Ware dann aber bereits nach kurzer Zeit vergriffen und daher nicht mehr lieferbar ist. In der fehlenden Lieferbarkeit kann ein unzulässiges Lockangebot oder „Lockvogelangebot“ liegen, welches abgemahnt werden kann. Es ist grundsätzlich unzulässig, Waren zu einem bestimmten Preis anzubieten wenn im Fall der Fälle nicht hinreichend darüber aufgeklärt wird, dass man nicht in der Lage sein wird, diese oder gleichartige Waren für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zum genannten Preis bereitzustellen. Unlauter ist danach nicht die unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware selbst, sondern die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung.

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OLG Köln zur Abmahnung „Himalaya-Salz“

Die Bezeichnung „Himalaya-Salz“ war bereits Gegenstand zahlreicher wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Zum einen, weil dem so bezeichneten Steinsalz immer wieder Wirkungen zugesprochen werden, die dieses gar nicht hat bzw. die zumindest nicht wissenschaftlich nachweisbar sind. Zum anderen, weil das Salz tatsächlich nicht aus dem Himalaya-Massiv stammt, sondern in einer Hügellandschaft, welche von dem Himalaya-Massiv durch eine dicht besiedelte Ebene getrennt und rund 200 Kilometer entfernt ist, abgebaut wird. Mit letzterem Thema hatte sich das Oberlandesgericht Köln zu befassen (Urteil vom 01.10.2010; Az.: 6 U 71/10), welches eine Irreführung durch die Bezeichnung „Himalaya-Salz“ für das in der beschriebenen Hügellandschaft abgebaute Salz bestätigte.

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Slogan „Meine Nr. 1“

OLG Bremen: Werbung mit Alleinstellung Das OLG Bremen (Urteil vom 27.08.2010, Az. 2 U 62/10) hatte zuletzt über die Zulässigkeit einer Zeitungsannonce zu entscheiden, bei welcher im Blickfang eine lächelnde Frau ihre Augen auf einen Werbetext richtete, der – ebenfalls vom Blickfang umfasst – unter anderem lautete: “Meine Nr. 1!”. Die Entscheidung Das Gericht entschied, … Weiterlesen

Gutscheine nicht befristen

Wir haben schon häufiger darauf verwiesen, dass vom Kunden bezahlte, also Geschenkgutscheine nicht befristet werden sollen. Amazon hatte eine Befristung von 1 Jahr vorgesehen und war auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schon vor dem LG München I Anfang des Jahres (Az. 12 O 22084/06) unterlegen. Nunmehr bestätigte das OLG München (Urteil v. 18.01.2008, 29 U 3193/07) das Verbot.

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