Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, die Privatanschrift seiner Angestellten an Dritte weiterzugeben (BGH, Urteil vom 20.01.2015 – VI ZR 137/14). Solche Daten, die allein mit Blick auf das Beschäftigungsverhältnis erhoben werden, dürfen nicht übermittelt werden. Geklagt hatte im konkreten Fall ein Patient einer Klinik, in der er stationär aufgenommen worden war.
Nach „Safe-Harbor“-Urteil: Deutsche Datenschutzbehörden könnten schon aktiv werden
Nachdem der EuGH Anfang Oktober die Regelung zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt hat, haben die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden angekündigt, dass sie bereits jetzt mögliche Beschwerden prüfen werden. Der Reihe nach: Mit Urteil vom 06.10.2015 (Az. C-362/14) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Transfer von personenbezogenen Daten in … Weiterlesen