Der Preis ist für viele Kunden ein wichtiges Kaufkriterium. Bietet ein Händler ein Produkt zu einem reduzierten Preis an, möchte er dies verständlicherweise auch werblich herausstellen. Sogenannte Statt-Preise dürfen jedoch nicht einfach ohne Angaben verwendet werden.
Preisangaben
BGH stärkt Rechte der Händler bei Preisgestaltung
Immer häufiger wird versucht, seitens der Hersteller und Markenartikler, auf die Preisgestaltung der Händler – vor allem im Internet – einzuwirken. Sehr oft wird dabei in unzulässiger Weise Druck ausgeübt, mit Kündigung von Partnerverträgen, Einstellen der Belieferung oder Kürzung der Konditionen gedroht. Kann man sich wehren?
PAngV: Preisangaben leicht erkennbar + deutlich lesbar
Wer zu Angaben nach der Preisangabenverordnung verpflichtet ist (z.B. Grundpreis, Versandkosten etc.), hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Dies sieht § 1 Abs. 6 der Preisangabenverordnung vor.