Bewertungsportale leisten eine wichtige Aufgabe im täglichen Leben. Sie geben Orientierungshilfe. Es liegt aber in der Natur der Bewertung, vor allem negativer Bewertungen, dass der Bewertete nicht einverstanden sein muss. Manchmal schießen die Bewerter auch über das Ziel hinaus und der Betroffene will vom Portal Namen und Adresse, um juristisch vorgehen zu können. Kein Anspruch, sagt der BGH jetzt.
OLG Frankfurt zur Herausgabe von Nutzerdaten nach rechtswidrigen Äußerungen im Internet
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat ein neues Urteil zur Thematik „Haftung von Forenbetreibern“ verkündet. Die hessischen Richter entschieden, dass der Betreiber eines Online-Portals nicht dazu verpflichtet ist, persönliche Daten des äußernden Nutzers an den Betroffenen herauszugeben (Urt. v. 10.12.2015, Az. 6 U 244/14). Immer wieder kommt es in Blogs und Foren zu Diffamierungen und … Weiterlesen