Wann und wie Sie mit fremden Marken werben dürfen

Im Grundsatz gilt, dass eine Marke ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht zu deren Nutzung gewährt. Dritte dürfen ohne Zustimmung des Markeninhabers das Zeichen im geschäftlichen Verkehr nicht für die geschützten (oder ähnliche) Waren und Dienstleistungen verwenden. Dies gilt natürlich nicht, soweit eine sog. Erschöpfung eingetreten ist, die Markenprodukte also einmal mit Willen und Wollen des … Weiterlesen

Google Markenbeschwerde bei AdWords gefährlich

Der Hersteller von Sanitärartikeln der Marke „Duravit“ ärgerte sich wohl über Google-Anzeigen von Händlern, die „Duravit“ als Keyword benutzten. Jedenfalls nutzte er die Möglichkeiten, die Google bei solcher Nutzung von Keywords durch die Markenbeschwerde gibt. Er ließ seine Marke sperren. Google führte darauf hin Aufträge für den Suchbegriff „Duravit“ nicht mehr aus. Ein Händler, der die Marke nutzen wollte, da er die Waren auch anbot, forderte den Hersteller per Abmahnung erfolglos auf, die Zustimmung für AdWord-Werbung unter Nutzung dieses Keywords zu erteilen. Er habe 4-5% Umsatzeinbußen erlitten.

Daraufhin wandte sich der Händler an das Gericht und erhielt zunächst eine Einstweilige Verfügung, die dann nach Widerspruch aufgehoben wurde. Jetzt hatte das OLG Köln über die Berufung zu entscheiden. Der zuständige 6. Zivilsenat untersagte dem Hersteller jetzt, „die Antragstellerin an der Benutzung des AdWords „Duravit“ für Werbeanzeigen bei der Suchmaschine Google zu hindern“ und legte die Kosten beider Instanzen dem Hersteller auf.

Das OLG Köln (Urteil vom 02.07.2010 Az. 6 U 48/10) hatte dabei kein Problem damit, dass man im Einstweiligen Verfügungsverfahren nicht die Hauptsache vorwegnehmen darf. Das Verbot wirke nur zeitweilig und führe dadurch nicht zur vollständigen Befriedigung des Händlers.

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