OLG Stuttgart: Rabattgutschein für Bücher

Wer mit preisgebundenen Artikeln, wie z.B. Büchern werben will, hat es nicht leicht. Die Einschränkungen durch die Preisbindung drohen nicht nur bei der unmittelbaren Gewährung von Rabatten, sondern auch dort, wo z.B. durch eine Skontierung indirekt ein Rabatt gewährt wird. Ebenso könnte durch das Einlösen eines Rabattgutscheins indirekt eine Rabattierung erfolgen. Doch dies ist nach Auffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 11.11.2010, 2 U 31/10) zumindest dann nicht der Fall, wenn der Preisnachlass-Coupon beim Kauf nicht preisgebundener Artikel erworben und lediglich beim späteren Kauf preisgebundener Artikel eingesetzt wird.

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Was ist bei Facebook und Co zu beachten

Facebook und Co Was ist zu beachten? Was sind die wichtigsten rechtlichen Anforderungen die Unternehmen bei Ihren Auftritten in Facebook und Co. beachten sollten? Impressum auf Facebook und Twitter? Zunächst einmal muss man sich darüber klar sein, dass jede „kommerzielle Kommunikation“ Rechtspflichten auslöst. Immer dann, wenn ich als Unternehmen auftrete, sei es auf der Unternehmensseite, … Weiterlesen

Gutscheine nicht befristen

Wir haben schon häufiger darauf verwiesen, dass vom Kunden bezahlte, also Geschenkgutscheine nicht befristet werden sollen. Amazon hatte eine Befristung von 1 Jahr vorgesehen und war auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schon vor dem LG München I Anfang des Jahres (Az. 12 O 22084/06) unterlegen. Nunmehr bestätigte das OLG München (Urteil v. 18.01.2008, 29 U 3193/07) das Verbot.

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