Die Pressemeldung des Bundesgerichtshofs am 11.02.2011 schreckte auf: Die BGH-Richter des für Wettbewerbssachen zuständigen I. Zivilsenates haben die Beweiskraft des Double-Opt-In-Verfahrens für telefonische Einwilligungen negiert (BGH, Urteil vom 10.02.2011 – I ZR 164/09 – Telefonaktion II).
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Erste Abmahnung zum „Gefällt mir“-Button
Es wurde in den letzten Tagen viel und aufgeregt über Abmahnungen von Händlern wegen Verwendung von Facebooks „Like“/“Gefällt mir“-Buttons berichtet. Nun da sich die Aufregung etwas gelegt hat, eine kurze Bilanz:
OLG Stuttgart: Rabattgutschein für Bücher
Wer mit preisgebundenen Artikeln, wie z.B. Büchern werben will, hat es nicht leicht. Die Einschränkungen durch die Preisbindung drohen nicht nur bei der unmittelbaren Gewährung von Rabatten, sondern auch dort, wo z.B. durch eine Skontierung indirekt ein Rabatt gewährt wird. Ebenso könnte durch das Einlösen eines Rabattgutscheins indirekt eine Rabattierung erfolgen. Doch dies ist nach Auffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 11.11.2010, 2 U 31/10) zumindest dann nicht der Fall, wenn der Preisnachlass-Coupon beim Kauf nicht preisgebundener Artikel erworben und lediglich beim späteren Kauf preisgebundener Artikel eingesetzt wird.
EuGH kippt generelles Zugabeverbot in Österreich
Der Europäische Gerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 14.01.2010 (Az. C-304/08) entschieden, dass die Regelung des § 4 Nr. 6 UWG gegen die Europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstößt.
Was ist bei Facebook und Co zu beachten
Facebook und Co Was ist zu beachten? Was sind die wichtigsten rechtlichen Anforderungen die Unternehmen bei Ihren Auftritten in Facebook und Co. beachten sollten? Impressum auf Facebook und Twitter? Zunächst einmal muss man sich darüber klar sein, dass jede „kommerzielle Kommunikation“ Rechtspflichten auslöst. Immer dann, wenn ich als Unternehmen auftrete, sei es auf der Unternehmensseite, … Weiterlesen
Gutscheine nicht befristen
Wir haben schon häufiger darauf verwiesen, dass vom Kunden bezahlte, also Geschenkgutscheine nicht befristet werden sollen. Amazon hatte eine Befristung von 1 Jahr vorgesehen und war auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schon vor dem LG München I Anfang des Jahres (Az. 12 O 22084/06) unterlegen. Nunmehr bestätigte das OLG München (Urteil v. 18.01.2008, 29 U 3193/07) das Verbot.