Ausblick 2019: Neues Recht

Noch in diesem Dezember 2018 gab es neue gesetzliche Verpflichtungen für den Handel. Verpackungsgesetz und Geoblocking-Verordnung (Geoblocking-VO) werfen einige Fragen auf. Auch in 2019 geht es weiter mit Umsatzsteuern, EU-Anpassungen im Markenrecht und vieles mehr.

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Geoblocking-VO: Es drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro

Seit dem 3. Dezember 2018 gilt die Geoblocking-Verordnung. Damit soll eine ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Sitzes des Kunden verhindert werden. Die EU-Mitgliedstaaten mussten zur Durchsetzung der Regelungen eine zuständige Stelle bestimmen. Deutschland hat dies noch rechtzeitig getan. Bei Verstößen drohen jetzt massive Bußgelder.

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FAQ zur Geoblocking-Verordnung

Die EU-Kommission will den Binnenmarkt und den grenzüberschreitenden Handel weiter stärken. Aus diesem Grund gilt ab dem 3. Dezember 2018 die sog. Geoblocking-Verordnung, mit der ungerechtfertigte Diskriminierung aus Gründen der Herkunft der Kunden verboten wird. Welche Folgen die neue Verordnung für Sie und für Ihr Unternehmen hat, erklären wir Ihnen in unseren FAQ

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Warnung vor der Datenschutzauskunft-Zentrale

Aktuell erhalten viele Unternehmer Schreiben von der sog. Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg. Diese Schreiben machen einen sehr offiziellen Eindruck. Allerdings sollten Unternehmer diese Schreiben ignorieren, denn sie stellen eine Abofalle dar.

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LG Würzburg: Fehlende Datenschutzerklärung nach DSGVO kann abgemahnt werden

Die befürchtete große Abmahnwelle wegen Verstößen gegen die DSGVO ist bisher ausgeblieben. Lediglich vereinzelt werden solche Verstöße abgemahnt. Das LG Würzburg hat nun eine einstweilige Verfügung erlassen, weil eine Rechtsanwältin auf ihrer Homepage keine Datenschutzerklärung bereithielt. Damit wird nun klarer: Verstöße gegen die DSGVO können abgemahnt werden.

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01806-Nummer keine Kundenhotline

Auf Klage der Verbraucherzentrale Bayern gegen einen Pay-TV-Anbieter entschied das Landgericht München mit Urteil vom 01.08.2018 (Az. 37 O 15341/17 – nicht rechtskräftig) nach Angabe der Verbraucherzentrale, dass die bei der 01806-Nummer anfallenden Kosten (pauschal 0,20 Euro je Anruf aus dem deutschen Festnetz, 0,60 Euro je Anruf Mobil) für eine Kundenhotline unzulässig sind. 

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