BGH zur Haftung des Amazon-Händlers bei manipulierten Angeboten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Marketplace-Händler bei Amazon für markenrechtswidrige Angebote haftet, selbst wenn diese erst im Nachhinein von Dritten manipuliert werden (Urt. v. 03.03.2016, Az. I ZR 140/14). Im Verfahren ging es um ein Angebot des beklagten Händlers, der auf der Verkaufsplattform eine „Finger Maus“ anbot. Die entsprechende Produktbeschreibung konnte Ende 2011 u.a. … Weiterlesen