Irreführung durch „CE-geprüft“

Wir hatten bereits im letzten Jahr über die Fehler berichtet, die im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung gemacht werden können. Klar war bereits zu diesem Zeitpunkt, dass sowohl eine CE-Kennzeichnung zu wenig ebenso wie ein „CE- geprüft“ in der Werbung für ein Produkt, welches ohnehin der Kennzeichnungspflicht unterliegt, dem Händler zum Verhängnis werden kann. Das OLG Frankfurt ging mit Urteil vom 21. Juni 2012, Az.: 6 U 24/11 nun noch einmal deutlich über die bisherige Rechtsprechung hinaus.

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Private Testsiegel Testwerbung

Das OLG Brandenburg hat bestätigt, dass die Werbung mit dem Ergebnis des von dem Deutschen Institut für Service-Qualität durchgeführten Test „1. Platz, Bestes Möbelhaus“ zu unterlassen ist. Die Verurteilung der Beklagten zur Unterlassung der Werbung mit dem Testergebnis sei sowohl hinsichtlich der Gestaltung des Testsiegels im Hinblick auf den Testveranstalter als auch im Punkt des als Werbeaussage verwendeten Prädikats „1. Platz, Bestes Möbelhaus“ aus dem Gesichtspunkt der Irreführung gerechtfertigt.

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Grundlagen Werbung mit Testergebnis

Die unzureichende Werbung mit Testergebnissen gehörte mit zu den am häufigsten abgemahnten Wettbewerbsverstößen in 2011. Wie das OLG Köln, Beschl. v. 11.11.11, Az. 6 U 188/11 in seinem aktuellen Beschluss gerade wieder deutlich gemacht hat, lauern hier für Händler oft Abmahnfallen, wo er sie bei der Testwerbung gar nicht vermutet. Da kann auch schon mal die Produktverpackung Werbung mit Testergebnissen aufweisen, die man gar nicht gesehen hat. Das das Ganze auch für Leserbefragungen und Werbung mit Umfragen gilt, wissen nur die Wenigsten. Bevor der Wettbewerb es tut: Schauen Sie sich an, wie Sie richtig mit Testergebnissen werben und lesen Sie unseren Grundlagenbeitrag.

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Neues Produktsicherheitsgesetz seit 1.12.2011

CE-Kennzeichnung, GS-Kennzeichen und neue Informationspflichten für den Händler: Seit dem 1. Dezember 2011 wurde das alte Geräte- und Produktsicherheitsgesetz abgelöst durch das Produktsicherheitsgesetz. Wir beleuchten im nachfolgenden Beitrag die wichtigsten Änderungen, die das neue Gesetz gebracht hat und worauf Hersteller, aber auch Händler besonders achten müssen.

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Vorsicht bei der Werbung für Lebensmittel

Lebensmittel werden von Händlern gerne mit nährwertbezogenen oder gesundheitsbezogenen Aussagen beworben. Das heißt dem Produkt werden in der Werbung oder der Produktbeschreibung besondere Eigenschaften wie etwa „fettarm“, „“hoher Vitamingehalt“, „reich an Vitamin C“ oder „zuckerfrei“ zugesprochen, oder aber es wird zum Ausdruck gebracht, dass das Produkt einen positiven Einfluss auf die Gesundheit hat, z.B. „Stärkt die natürlichen Abwehrkräfte“ oder „Calcium stärkt die Knochen“.

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Private Testsiegel können wettbewerbswidrig sein

Testsieger-Werbung oder die Werbung mit Testsiegeln funktioniert gut. Der Kunde honoriert die tatsächliche oder vermeintliche Qualität der Ware. Grundsätzlich muss es nicht immer Stiftung Warentest sein. Das LG Potsdam hat in einem aktuellen Urteil die Grenzen für Werbung mit „privaten“ Testsiegeln aufgezeigt. Angaben in der Werbung bei Testergebnissen In der Werbung mit Testsiegeln dürfen natürlich … Weiterlesen

Werbung mit Testergebnissen

Zuletzt gab es gleich mehrere Entscheidungen, die sich mit der Art und Weise, insbesondere der Schrittgröße der Angabe der Fundstelle bei einer Werbung mit Textergebnissen beschäftigten. Das Problem Wird mit Testergebnissen, Auszeichnungen oder Siegeln geworben, drohen viele Gefahren. Schon an den Test selbst, mit dem geworben werden soll, werden zum Teil strenge Anforderungen gestellt. Dies … Weiterlesen

Neue Label zur Energiekennzeichnung

Kennzeichnungspflicht für Fernseher TV Am 20.12.2010 sind die gesetzlichen Neuerungen zu Energiesparsiegeln für Fernseher, Kühlschränke, Geschirrspüler und Waschmaschinen in Kraft getreten. Eilige Änderungen sind aber dennoch nicht erforderlich. Denn verpflichtend wird deren Verwendung erst in etwa einem Jahr. Bis dahin dürfen die neuen Label freiwillig genutzt werden. Dass Backöfen, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Kühlschränke und weitere Geräte … Weiterlesen

Ein Weihnachtsgeschenk zum Jugendschutz

An dieser Stelle muss ich hin und wieder den geneigten Leser mit allfälligen Neuerungen und damit verbundenen Ärgernissen unterrichten. Da mutet es fast wie ein Weihnachtsgeschenk an, wenn ich Ihnen im letzen Newsletter zum Jahresende 2010 über etwas berichten kann, was jedenfalls so in seiner ganzen Blüte jedenfalls nicht am 01.01.2011 in Kraft treten soll: Worum geht es?

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