Äußerungen in privater WhatsApp-Gruppe kein Kündigungsgrund

Rassistische Äußerungen in einer WhatsApp-Gruppe, die dem Arbeitgeber bekannt werden, führen nicht automatisch zu einer außerordentlichen Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Mainz vor wenigen Tagen entschieden (Urt. v. 15.11.2017, Az. 4 Ca 1240/17). Viele Smartphonebesitzer nutzen heutzutage den Messengerdienst WhatsApp. Die Gruppenfunktion ermöglicht den Nutzern, Inhalte zu teilen oder Absprachen zu treffen, z.B. im Vorfeld … Weiterlesen