LG Dortmund zur korrekten Kennzeichnung eines B2B-Shops

Das Landgericht Dortmund hat sich in seinem Urteil vom 23.02.2016 (Az. 25 O 139/15) dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen ein Internetshop, der sich eigentlich an Unternehmer richtet, auch Pflichtinformationen für Verbraucher zur Verfügung stellen muss. Für viele Unternehmen ist der folgende Gedanke erleichternd: Da man die eigenen Waren nur an andere Unternehmer veräußern will (B2B-Verträge), … Weiterlesen