BGH: Keine Unterlassungshaftung eines Bewertungsportals für Nutzer-Bewertungen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals nicht auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers haftet (so in der Pressemitteilung zu dem Urteil vom 19. März 2015, Az. I ZR 94/13). Heutzutage können im Internet alle möglichen Dienstleister bewertet werden. Dazu gehören beispielsweise Ärzte, Lehrer und Arbeitgeber. Dies ist auf allgemeinen Plattformen wie „yelp“ … Weiterlesen