Bundeskartellamt zu rechtswidrigen Beschränkungen im Online-Vertrieb

Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass Klauseln im Vertriebssystem von ASICS Deutschland rechtswidrige Beschränkungen des Online-Vertriebs darstellen (Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 27.08.2015). Der Marktführer für Laufschuhe in Deutschland bestimme seine Vertragshändler im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems nach strengen Qualitätskriterien, wodurch er diese einschränkt, um einen Qualitätsstandard beim Vertrieb seiner Produkte zu gewährleisten. ASICS hatte Vertragshändlern u.a. … Weiterlesen