AG München: Zur Namensnennung von Fotografen bei im Internet veröffentlichten Fotos
Werden Fotografien im Internet veröffentlicht, muss grundsätzlich der erstellende Fotograf namentlich genannt werden, dabei stellt insbesondere die Einräumung der unbeschränkten Nutzungsrechte keinen Verzicht des Fotografen auf die Namensnennung dar. Dies hat das AG München mit Urteil vom 24.06.15, Az.: 142 C 11428/15 (nicht rechtskräftig) laut Pressemitteilung entschieden. In der Sache ging es um Fotografien, die … Weiterlesen