Werbung für „Anti Hangover Drinks“

Nach der großen Feier am Abend droht häufig der Kater am nächsten Morgen – das wissen nicht nur Verbraucher, sondern auch die Lebensmittelindustrie. In der Produktwerbung wird daher häufig darauf hingewiesen, dass bestimmte Lebensmittel besonders gut gegen den Kater wirken. Aber ist das zulässig? Das OLG Frankfurt musste sich mit dieser Frage auseinandersetzen.

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Werbung für „Alete MilchMinis“ unzulässig

Die Werbung für „Alete MilchMinis“ mit den Aussagen: „… Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“, „Zink fördert gesundes Wachstum“, „Calcium für starke Knochen“ und „Calcium … wichtig für starke Knochen“ hat das LG Frankfurt als wettbewerbswidrig untersagt.

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LG Hamburg: Werbung für Becel pro.aktiv mit gesundheitsbezogener Angabe unzulässig

Eine Werbung für die Halbfettmargarine Becel pro.aktiv, in welcher suggeriert wurde, dass Produkt könne den Cholesterinspiegel um mehr als 20 Prozent senken, wurde vom LG Hamburg mit Urteil vom 13.03.2015 als unzulässig angesehen (Az. 315 O 283/14).

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„So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ als Werbung für Früchtequark zulässig

Der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“  ist als Werbung für einen Früchtequark zulässig. Dies hat der BGH mit Urteil vom 12.02.2015 entscheiden (Az. I ZR 36/11).

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